Breitbandausbau im Land Niedersachsen - Kooperationsvereinbarung mit Glasfaser Nordwest

das Niedersächsische Wirtschaft- und Digitalministerium hat u.a. mit dem Telekommunikationsunternehmen Glasfaser Nordwest eine Kooperationsvereinbarung zum eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau vereinbart.
Da ich im Ausbaugebiet der Glasfaser Nordwest wohne - Georgsmarienhütte - bitte ich Sie mir folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Unterlagen des Landes Niedersachsen bzw. Ihrer Behörde zu den Kriterien für den Breitbandausbau zu den Kooperationsvereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen
- Kooperationsvereinbarung mit der Glasfaser Nordwest (Wettbewerblich relevante Teil der Vereinbarung sind nicht erforderlich).

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  • Datum
    27. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Niedersächsische Wirtschaft- und Di…
An Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Details
Von
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Betreff
Breitbandausbau im Land Niedersachsen - Kooperationsvereinbarung mit Glasfaser Nordwest [#298512]
Datum
27. Januar 2024 18:43
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Niedersächsische Wirtschaft- und Digitalministerium hat u.a. mit dem Telekommunikationsunternehmen Glasfaser Nordwest eine Kooperationsvereinbarung zum eigenwirtschaftlichen Breitbandausbau vereinbart. Da ich im Ausbaugebiet der Glasfaser Nordwest wohne - Georgsmarienhütte - bitte ich Sie mir folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - Unterlagen des Landes Niedersachsen bzw. Ihrer Behörde zu den Kriterien für den Breitbandausbau zu den Kooperationsvereinbarungen mit den Telekommunikationsunternehmen - Kooperationsvereinbarung mit der Glasfaser Nordwest (Wettbewerblich relevante Teil der Vereinbarung sind nicht erforderlich).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298512/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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