Breitbandförderung im Landkreis Bad Dürkheim

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die aktuellsten Ergebnisse der folgende Daten zu:

1. Alle der vom geförderten Ausbau betroffenen Ortsgemeinden mit dem zugehörigen Zeitintervall des (planmäßigen) Ausbaus auf FTTB.

2. Alle Straßennamen mit dem zugehörigen Zeitintervall des Ausbaus für 67150 Niederkirchen.

3. Welche Anstrengungen hat in der Vergangenheit die Verbandsgemeinde Deidesheim oder Ortsgemeinde Niederkirchen, beim Thema Breitbandausbau, für 67150 Niederkirchen unternommen?

4. Die als nächstes noch zu erfolgenden Aufgaben des Landkreises zum Breitbandausbau, bis zum planmäßigen ersten Spatenstich.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die aktuellsten Ergebnisse de…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitbandförderung im Landkreis Bad Dürkheim [#59058]
Datum
23. Februar 2019 01:54
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die aktuellsten Ergebnisse der folgende Daten zu: 1. Alle der vom geförderten Ausbau betroffenen Ortsgemeinden mit dem zugehörigen Zeitintervall des (planmäßigen) Ausbaus auf FTTB. 2. Alle Straßennamen mit dem zugehörigen Zeitintervall des Ausbaus für 67150 Niederkirchen. 3. Welche Anstrengungen hat in der Vergangenheit die Verbandsgemeinde Deidesheim oder Ortsgemeinde Niederkirchen, beim Thema Breitbandausbau, für 67150 Niederkirchen unternommen? 4. Die als nächstes noch zu erfolgenden Aufgaben des Landkreises zum Breitbandausbau, bis zum planmäßigen ersten Spatenstich. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworten wir Ihre Fragestellung: 1. Folgende Gemeinden sind vom Ausbau…
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
AW: Breitbandförderung im Landkreis Bad Dürkheim [#59058]
Datum
25. Februar 2019 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworten wir Ihre Fragestellung: 1. Folgende Gemeinden sind vom Ausbau der Breitbandinfrastruktur betroffen: Ein Zeitplan liegt noch nicht vor, wird jedoch derzeit vom Telekommunikationsunternehmen erstellt. 2. Auch hier liegt noch kein Zeitplan vor. Es werden jedoch im Vorfeld der Maßnahme Informationen erfolgen. Niederkirchen wird komplett ausgebaut, somit sind alle Straßenzüge betroffen. 3. Seitens der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde wurde der Landkreis mit der Ausschreibung und Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragt, so dass in Niederkirchen eine Verbesserung der Breitbandversorgung hergestellt werden kann. Weitere Maßnahmen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden waren hierzu nicht erforderlich. 4. Folgende weitere Maßnahmen sind erforderlich - Beantragung der endgültigen Förderung bei Bund und Land - Abschluss des Zuwendungsvertrages mit dem Telekommunikationsunternehmen - fortlaufend Abstimmung über den Ausbau, Zeitplanung etc. Ich hoffe Ihre Fragen weitgehend beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen