Breitbandmessung; Aufschlüsselung der Kundenzufriedenheit nach Anbieter

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Mit dem Programm Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können Nutzer die
Geschwindigkeit ihres Internetzugangs ermitteln.

Vor Durchführung einer Messung erfolgt bei der Desktop-App eine Abfrage der Kundenzufriedenheit, wobei Nutzer zwischen den Noten 1 bis 6 wählen können.

Die Verteilung der Kundenzufriedenheit ist aufgeschlüsselt auf Seite 16 des Jahresbericht 2021/22 der Breitbandmessung. Es erfolgt im Bericht jedoch keine Aufschlüsselung der Kundenzufriedenheit nach Anbieter.

Bitte senden Sie mir daher die Aufschlüsselung der Kundenzufriedenheit nach Anbieter für den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 (analog des Jahresbericht 2021/22) zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Programm Breitbandmessung der…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Breitbandmessung; Aufschlüsselung der Kundenzufriedenheit nach Anbieter [#274417]
Datum
31. März 2023 05:48
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit dem Programm Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können Nutzer die Geschwindigkeit ihres Internetzugangs ermitteln. Vor Durchführung einer Messung erfolgt bei der Desktop-App eine Abfrage der Kundenzufriedenheit, wobei Nutzer zwischen den Noten 1 bis 6 wählen können. Die Verteilung der Kundenzufriedenheit ist aufgeschlüsselt auf Seite 16 des Jahresbericht 2021/22 der Breitbandmessung. Es erfolgt im Bericht jedoch keine Aufschlüsselung der Kundenzufriedenheit nach Anbieter. Bitte senden Sie mir daher die Aufschlüsselung der Kundenzufriedenheit nach Anbieter für den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 (analog des Jahresbericht 2021/22) zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274417/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 31.03.2023 hatten Sie einen Antrag auf Auskunft nach dem I…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Breitbandmessung; Aufschlüsselung der Kundenzufriedenheit nach Anbieter [#274417]
Datum
25. April 2023 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 31.03.2023 hatten Sie einen Antrag auf Auskunft nach dem IFG über fragdenstaat.de (#274417) gestellt und um die Zusendung der Aufschlüsselung der Kundenzufriedenheit nach Anbieter für den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 (analog des Jahresberichts 2021/22) gebeten. Ihrem Antrag wird stattgegeben. In der folgenden Tabelle wird der Anteil der Nutzer in Prozent aufgelistet, die eine der Noten von 1 bis 6 als Bewertung ihres Anbieters angegeben haben. Die Summe der Anteile je Zeile (Anbieter) addiert sich zu 100 % (rundungsbedingt kann es zu Abweichungen kommen). Die Anbieter werden wie von Ihnen angefordert analog zum Jahresbericht 2021/22 dargestellt, wobei die Reihung auf Grundlage der Anzahl an Messungen erfolgt. Tabelle (relative Häufigkeit in Prozent) der Kundenzufriedenheit (Noten 1 bis 6) aufgelistet je Anbieter: 1 2 3 4 5 6 Telekom 14,9 42,0 24,3 10,0 5,7 3,1 1&1 18,3 44,8 21,0 8,2 5,0 2,6 Vodafone 6,3 29,4 29,5 15,7 11,3 7,8 Telefónica 10,5 36,8 27,1 12,7 7,6 5,3 Dt. Glasfaser 11,7 35,0 28,1 12,7 7,7 4,8 EWE 11,7 37,9 27,6 12,2 6,6 4,0 PYUR 8,5 32,4 27,7 14,0 10,2 7,3 M-net 19,8 41,2 20,7 8,9 5,9 3,4 inexio 10,0 34,9 26,5 12,0 9,3 7,3 NetCologne 16,1 45,8 23,3 8,4 5,0 1,4 Hinweise: Die Ergebnisse des Jahresberichts der Breitbandmessung sind im statistischen Sinne nicht repräsentativ, da Endkunden aus eigenem Antrieb – und damit nicht zufällig – an der Breitbandmessung teilgenommen haben. Die Stichprobenerhebung ist im Bericht Material, Methoden und Datengrundlage unter 3.1 Stichprobenerhebung erläutert (https://download.breitbandmessung.de/bbm/Breitbandmessung_Jahresbericht_Material_Methoden_Datengrundlage_2021_2022.pdf). Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen