BremIFG: Aktenpläne

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

- den aktuell geltenden Aktenplan der Senatskanzlei.

Da meine E-Mails als formlose Anfrage nicht beantwortet wurden und auch ein freundliches Melden des Fehlers im Transparenzportal zu keiner Reaktion führte, fordere ich hiermit die Aktenpläne an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2016
  • Frist
    9. September 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BremIFG: Aktenpläne [#17480]
Datum
8. August 2016 17:51
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den aktuell geltenden Aktenplan der Senatskanzlei. Da meine E-Mails als formlose Anfrage nicht beantwortet wurden und auch ein freundliches Melden des Fehlers im Transparenzportal zu keiner Reaktion führte, fordere ich hiermit die Aktenpläne an.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag wird gem. § 7 Abs. 1 BremIFG stattgegeben. Anliegend erhalten Sie daher …
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: BremIFG: Aktenpläne [#17480]
Datum
16. August 2016 06:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Übersendung der Aktenpläne! Es wäre schön, wenn diese zei…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: BremIFG: Aktenpläne [#17480]
Datum
16. August 2016 09:32
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die Übersendung der Aktenpläne! Es wäre schön, wenn diese zeitnah ebenso im Transparenzportal vorzufinden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>