Brief an Experten zur Umsetzung des Artikel 17 der EU Urheberrechtsreform

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut einem Bericht des Handelsblattes hat das Justizministerium zur Umsetzung der EU Urheberrechtsreform in deutsches Recht, insbesondere zur Vermeidung von Uploadfiltern, Briefe an Experten, mit der Aufforderung "konkrete Regelungstexte" einzureichen, verschickt.
Bitte senden Sie mir dieses Schreiben zu. Falls die Briefe an die einzelnen Personen oder Einrichtungen sich nicht nur in Adresse oder Anrede unterscheiden, sondern es auch inhaltliche Unterschiede gibt, bitte ich Sie mir alle Versionen des Briefes zuzuschicken.

Des Weiteren senden Sie mir bitte die Antworten der angeschriebenen Experten zu, sofern bereits Antworten bei Ihnen eingegangen sind.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut einem Bericht des Handelsblattes hat das Justizmi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief an Experten zur Umsetzung des Artikel 17 der EU Urheberrechtsreform [#167089]
Datum
22. September 2019 22:03
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in laut einem Bericht des Handelsblattes hat das Justizministerium zur Umsetzung der EU Urheberrechtsreform in deutsches Recht, insbesondere zur Vermeidung von Uploadfiltern, Briefe an Experten, mit der Aufforderung "konkrete Regelungstexte" einzureichen, verschickt. Bitte senden Sie mir dieses Schreiben zu. Falls die Briefe an die einzelnen Personen oder Einrichtungen sich nicht nur in Adresse oder Anrede unterscheiden, sondern es auch inhaltliche Unterschiede gibt, bitte ich Sie mir alle Versionen des Briefes zuzuschicken. Des Weiteren senden Sie mir bitte die Antworten der angeschriebenen Experten zu, sofern bereits Antworten bei Ihnen eingegangen sind. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z5 789/2019 Sehr geehrteAntragst…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Brief an Experten zur Umsetzung des Artikel 17 der EU Urheberrechtsreform [#167089]
Datum
30. September 2019 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z5 789/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem nachstehenden Antrag vom 22. September 2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen mit, dass sowohl das einheitlich verwendete Beteiligungsschreiben wie auch die eingegangenen Stellungnahmen über die Adresse https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Umsetzung_EU_Richtlinien_Urheberrecht.html öffentlich verfügbar sind. Von einer Übersendung sehe ich daher ab, vgl. § 9 Absatz 3 IFG. Mit freundlichen Grüßen