Brief an Frau Dr. Angela Merkel zur baldigen Öffnung von Fitnessstudios

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie ist der Standpunkt der Bundeskanzlerin zur Forderung des DSSV Sportstudios nach Ostern mit Sicherheitsauflagen wieder zu öffnen?

Das Schreiben finden Sie unter https://www.fitnessmanagement.de/fileadmin/user_upload/Bilder_news/2020/03_maerz/27_bis_28/Offener_Brief_Corona_Angela_Merkel.pdf

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist der Standpu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief an Frau Dr. Angela Merkel zur baldigen Öffnung von Fitnessstudios [#184180]
Datum
7. April 2020 16:38
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist der Standpunkt der Bundeskanzlerin zur Forderung des DSSV Sportstudios nach Ostern mit Sicherheitsauflagen wieder zu öffnen? Das Schreiben finden Sie unter https://www.fitnessmanagement.de/fileadmin/user_upload/Bilder_news/2020/03_maerz/27_bis_28/Offener_Brief_Corona_Angela_Merkel.pdf Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184180 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief an Frau Dr. Angela Merkel zur baldigen Öff…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brief an Frau Dr. Angela Merkel zur baldigen Öffnung von Fitnessstudios [#184180]
Datum
9. Mai 2020 09:58
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief an Frau Dr. Angela Merkel zur baldigen Öffnung von Fitnessstudios“ vom 07.04.2020 (#184180) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184180
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Mai 2020
An
Bundeskanzleramt
Status
Bundeskanzleramt
K-401 306/20/20003, Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Schreiben vom 16.…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
K-401 306/20/20003, Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
10. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Schreiben vom 16. Mai 2020 die Beantwortung Ihrer Email-Anfrage vom 7. April 2020 angemahnt (Öffnung Fitness-Studios). Entgegen Ihrer Wahrnehmung wurde Ihre Anfrage mit Email des Bundeskanzleramtes vom 9. April 2020 beantwortet. Als Emailadresse wurde die von Ihnen verwendete Absendeadresse von „Frag-den-Staat“ verwendet. Hier der Text vom 9. April 2020: Sehr geehrtAntragsteller/in Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat mich gebeten, Ihnen für Ihre Mail vom 7. April 2020 zu danken. Ihre Ausführungen und Ihr Auskunftsersuchen wurden hier aufmerksam aufgenommen. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrem Schreiben bitten Sie jedoch im Ergebnis um eine Wertung. Die Bewertung eines Vorgangs oder Sachverhaltes ist nach dem IFG jedoch nicht geschuldet. Mit freundlichen Grüßen

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Re: K-401 306/20/20003, Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre E-Mail…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Re: K-401 306/20/20003, Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
10. Juni 2020
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre E-Mail, damit sehe ich die Angelegenheit als abgeschlossen an. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen