Brief an Helga Block, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW (LDI)

Den Brief des Bundesinnenministers Seehofer an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit in NRW, Frau Helga Block, in dem es um "verhältnismäßige Sanktionen mit Augenmaß" und andere Punkte der Datenschutzgrundverordnung geht.

Nach Angaben des SWR stammt der Brief vom Dienstag, den 22.05.18.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Brief des Bu…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Brief an Helga Block, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW (LDI) [#30035]
Datum
24. Mai 2018 09:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Brief des Bundesinnenministers Seehofer an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit in NRW, Frau Helga Block, in dem es um "verhältnismäßige Sanktionen mit Augenmaß" und andere Punkte der Datenschutzgrundverordnung geht. Nach Angaben des SWR stammt der Brief vom Dienstag, den 22.05.18.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
228,9 KB