Brief der Kommunalverbände bezüglich Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern

Den gemeinsamen Brief des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Landkreistages Baden-Württemberg an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, in dem sich diese zur Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern äußern, wie von der Stuttgarter Zeitung am 10.11.2020 berichtet: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.quarantaeneverweigerer-in-baden-wuerttemberg-auch-kommunalverbaende-wollen-zwangseinweisung.3a4db194-4448-490c-aef8-36964a9041b5.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den gemeinsamen B…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief der Kommunalverbände bezüglich Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern [#203361]
Datum
10. November 2020 22:23
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den gemeinsamen Brief des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Landkreistages Baden-Württemberg an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, in dem sich diese zur Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern äußern, wie von der Stuttgarter Zeitung am 10.11.2020 berichtet: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.quarantaeneverweigerer-in-baden-wuerttemberg-auch-kommunalverbaende-wollen-zwangseinweisung.3a4db194-4448-490c-aef8-36964a9041b5.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203361/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 10. November 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zus…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Brief der Kommunalverbände bezüglich Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern [#203361]
Datum
13. November 2020 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 10. November 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr [geschwärzt], im Anhang befindet sich unser Antwortschreiben in oben genannter Sache. Mit freundlichen Grüß…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz / Brief der Kommunalverbände bezüglich Zwangseinweisung von Quarantäneverweigerern
Datum
7. Dezember 2020 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], im Anhang befindet sich unser Antwortschreiben in oben genannter Sache. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg Willy-Brandt-Straße 41 70173 Stuttgart [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>