Brief Markus Herbrand vom 12.05.2023

den Brief von Markus Herbrand an Staatssekretärin Katja Hessel vom 12.05.2023, der bereits Gegenstand von Berichterstattung war, siehe https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/investigativ-beamtengesetz-fdp-herbrand-bundesfinanzministerium-transparency-international-100.html.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Im Übrigen dürften keine Ausschlussgründe greifen. Ich bitte um Beantwortung meiner Anfrage per Email.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Brief von Markus Herbrand an Staa…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Brief Markus Herbrand vom 12.05.2023 [#285198]
Datum
1. August 2023 08:21
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Brief von Markus Herbrand an Staatssekretärin Katja Hessel vom 12.05.2023, der bereits Gegenstand von Berichterstattung war, siehe https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/investigativ-beamtengesetz-fdp-herbrand-bundesfinanzministerium-transparency-international-100.html. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Im Übrigen dürften keine Ausschlussgründe greifen. Ich bitte um Beantwortung meiner Anfrage per Email.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 285198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285198/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundesministerium der Finanzen
Ihre E-Mail vom 01.08.2023 Gz: V B 5 - O 1319/23/10293 Dok: 2023/0874002 (bei Antwort bitte Gz und Dok angeben) …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre E-Mail vom 01.08.2023
Datum
8. September 2023 12:39
Status
Warte auf Antwort
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Gz: V B 5 - O 1319/23/10293 Dok: 2023/0874002 (bei Antwort bitte Gz und Dok angeben) Sehr geehrter Herr Schönberger, Ihr mit E-Mail vom 01.08.2023 übersandter Antrag auf Informationszugang ist im Bundesministerium der Finanzen eingegangen und wird unter dem Gz. V B 5 - O 1319/23/10293 bearbeitet. Im Hinblick auf das gegenwärtige Aufkommen an zu bearbeitenden Anträgen in Verbindung mit den hierfür zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen hat sich die Bearbeitung leider verzögert. Daher konnte ich über Ihren Antrag auf Informationszugang nicht innerhalb der vorgesehenen Soll-Frist aus § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG entscheiden. Ich versichere Ihnen, dass Ihr Antrag nicht in Vergessenheit geraten ist und Sie hinsichtlich des Zugang zu den von Ihnen begehrten amtlichen Informationen in Kürze weitere Nachrichten erhalten. Ich komme in dieser Sache unaufgefordert auf Sie zu. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 1. August 2023 Sehr geehrter Herr Schönberger, anlie…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 1. August 2023
Datum
22. September 2023 07:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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