Brief von F.Merz

den Brief von Friedrich Merz an Robert Habeck zur Auszahlung von Fördermitteln.
die Presse hat darüber berichtet.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/haushaltskrise-friedrich-merz-schreibt-bittbrief-an-den-lieben-robert-habeck-a-fc3a4459-dd97-43b1-8033-279f23db5998

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Brief von Friedrich Merz an Rober…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brief von F.Merz [#294397]
Datum
7. Dezember 2023 19:21
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Brief von Friedrich Merz an Robert Habeck zur Auszahlung von Fördermitteln. die Presse hat darüber berichtet. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/haushaltskrise-friedrich-merz-schreibt-bittbrief-an-den-lieben-robert-habeck-a-fc3a4459-dd97-43b1-8033-279f23db5998
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294397/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag ist im BMWK eingegangen und wird vom Zentralen Rechtsrefer…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Brief von F.Merz [#294397]
Datum
13. Dezember 2023 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag ist im BMWK eingegangen und wird vom Zentralen Rechtsreferat bearbeitet. Die Bearbeitung ist voraussichtlich mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden und daher voraussichtlich gebührenpflichtig, weil personenbezogene Daten Dritter betroffen sind und daher eine Drittbeteiligung erforderlich wird. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand, der jetzt noch nicht feststeht. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag auch bei Gebühren festhalten. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Antrag bei versagter Einwilligung wegen § 5 Abs. 2 IFG abzulehnen sein wird. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung aus. Mit freundlichen Grüßen