Brief von PStS Kelber an Facebook zu neuen Richtlinien

- den sechseitigen Brief, datiert auf den 22.12.2014, den der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber an Facebook bezüglich der neuen Datenrichtlinie geschickt hat. Dieser Brief lag auch schon dem Nachrichtenportal SPIEGEL ONLINE (laut Artikel vom 30.12.2014, unter http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-datenrichtlinie-kritischer-brief-von-ulrich-kelber-a-1010689.html abrufbar) vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2015
  • Frist
    13. Februar 2015
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Tim Odendahl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den sechseitig…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Tim Odendahl
Betreff
Brief von PStS Kelber an Facebook zu neuen Richtlinien [#8353]
Datum
10. Januar 2015 18:00
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den sechseitigen Brief, datiert auf den 22.12.2014, den der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber an Facebook bezüglich der neuen Datenrichtlinie geschickt hat. Dieser Brief lag auch schon dem Nachrichtenportal SPIEGEL ONLINE (laut Artikel vom 30.12.2014, unter http://www.spiegel.de/netzwelt/web/facebook-datenrichtlinie-kritischer-brief-von-ulrich-kelber-a-1010689.html abrufbar) vor.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Tim Odendahl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tim Odendahl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tim Odendahl

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Odendahl, vielen Dank für Ihre unten angefügte E-Mail vom 10. Januar 2015, in der Sie das Bund…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
WG: Brief von PStS Kelber an Facebook zu neuen Richtlinien [#8353]
Datum
22. Januar 2015 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Odendahl, vielen Dank für Ihre unten angefügte E-Mail vom 10. Januar 2015, in der Sie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz um Übersendung des sechsseitigen Briefs von Herrn Parlamentarischem Staatssekretär Kelber an Facebook bezüglich der neuen Facebook-Datenrichtlinie bitten. Der o. g. Brief ist auf der Homepage des BMJV unter folgendem Link abrufbar: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Schreiben-Ulrich-Kelber-Facebook.pdf?__blob=publicationFile Mit freundlichen Grüßen