Briefpost-Verteilerkästen Aachen

An vielen Straßenecken verteilt über das ganze Stadtgebiet stehen graue Briefpost-Verteilerkästen, die durch Mitarbeitende der Deutschen Post AG als Zwischenlager genutzt werden.

Bitte senden Sie mir:
- Anzahl dieser Briefpost-Verteilerkästen auf der Fläche der Stadt Aachen
- Nach Möglichkeit eine Tabelle mit Standorten
- Informationen über den Charakter der Flächennutzung (Mietet die Deutsche Post AG die Fläche zum Aufstellen der Kästen? Gehören die Kästen der Stadt Aachen und die Nutzung wird durch das Privatunternehmen vergütet?)
- Welche Einnahmen erzielt die Stadt Aachen durch diese Flächenüberlassung von der Deutschen Post AG pro Kalenderjahr? (Eine centgenaue Benennung ist nicht erforderlich, es genügt die Angabe einer Größenordnung, z.B. auf Tausend € genau.)

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Briefpost-Verteilerkästen Aachen [#298956]
Datum
1. Februar 2024 11:31
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An vielen Straßenecken verteilt über das ganze Stadtgebiet stehen graue Briefpost-Verteilerkästen, die durch Mitarbeitende der Deutschen Post AG als Zwischenlager genutzt werden. Bitte senden Sie mir: - Anzahl dieser Briefpost-Verteilerkästen auf der Fläche der Stadt Aachen - Nach Möglichkeit eine Tabelle mit Standorten - Informationen über den Charakter der Flächennutzung (Mietet die Deutsche Post AG die Fläche zum Aufstellen der Kästen? Gehören die Kästen der Stadt Aachen und die Nutzung wird durch das Privatunternehmen vergütet?) - Welche Einnahmen erzielt die Stadt Aachen durch diese Flächenüberlassung von der Deutschen Post AG pro Kalenderjahr? (Eine centgenaue Benennung ist nicht erforderlich, es genügt die Angabe einer Größenordnung, z.B. auf Tausend € genau.)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298956/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Ihr Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 01.02.2024; Briefpost-Verteilerkästen in Aachen, Aktenzeichenmitteilung Sehr …
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 01.02.2024; Briefpost-Verteilerkästen in Aachen, Aktenzeichenmitteilung
Datum
22. Februar 2024 16:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Auskunftsbegehren ist bei der Stadt Aachen eingegangen und wird im Fachbereich Recht unter dem Aktenzeichen D 201-24 geführt und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 01.02.2024; Briefpost-Verteilerkästen in Aachen, Aktenzeichenmitteilung […
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 01.02.2024; Briefpost-Verteilerkästen in Aachen, Aktenzeichenmitteilung [#298956]
Datum
5. März 2024 08:11
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Briefpost-Verteilerkästen Aachen“ vom 01.02.2024 (#298956) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Antw: Ihr Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 01.02.2024; Briefpost-Verteilerkästen in Aachen Sehr << Antragste…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Ihr Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 01.02.2024; Briefpost-Verteilerkästen in Aachen
Datum
7. März 2024 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage befindet sich noch in der finalen Bearbeitung. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
Ihr Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 01.02.2024; Briefpost-Verteilerkästen in Aachen Sehr << Antragsteller:i…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 01.02.2024; Briefpost-Verteilerkästen in Aachen
Datum
20. März 2024 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr o.g. Auskunftsbegehren teile ich Ihnen vorab folgendes mit: Es handelt sich um öffentlich-gewidmete Fläche, welche der Deutschen Post als Sondernutzung zum Aufstellen der Kästen zur Verfügung gestellt wird. Die Berechnung der Gebühren erfolgt gemäß der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 15.12.2022) Tarifstelle 16b. Hinsichtlich der anderen Fragestellungen habe ich vorab die Deutsche Post um Stellungnahme gebeten, ob im Hinblick auf die Übermittlung der Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen stehen könnten. Sobald mir die Rückmeldung vorliegt, werde ich unverzüglich über Ihren IFG-Antrag entscheiden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 01.02.2024; Briefpost-Verteilerkästen in Aachen [#298956] Sehr << A…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsbegehren mit E-Mail vom 01.02.2024; Briefpost-Verteilerkästen in Aachen [#298956]
Datum
27. März 2024 10:29
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Selbstverständlich möchte ich nicht in Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Post AG eingreifen. Daher würde es mir genügen, die Anzahl dieser Kästen pro PLZ-Bereich oder pro Stadtteil zu erfahren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>