Broschüre "Wenn der Hefeteig spazieren geht", Ausgabe 1990

Kommunikation, Beschlüsse, Aufträge etc. und zeitliche Abfolge der Konzeption und Produktion der Broschüre "Wenn der Hefeteig spazieren geht ... und andere Geschichten übers Essen", insbesondere welche Auflagen wann erschienen und was sich in diesen gegenüber den Vorversionen geändert hat.

Insbesondere interessiert mich die Ausgabe, die "im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung" erschienen ist. Diese ist im Impressum als "Ausgabe 1990" markiert, aber offensichtlich nicht 1990 verlegt worden, da das Ministerium erst ab 2002 so hieß und in dieser Ausgabe Anschriften mit fünfstelligen Postleitzahlen verwendet werden.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. April 2024
  • Frist
    22. Mai 2024
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Matthias Bauer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kommunikation, Beschlüsse, Aufträge e…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Matthias Bauer
Betreff
Broschüre "Wenn der Hefeteig spazieren geht", Ausgabe 1990 [#306638]
Datum
18. April 2024 11:58
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kommunikation, Beschlüsse, Aufträge etc. und zeitliche Abfolge der Konzeption und Produktion der Broschüre "Wenn der Hefeteig spazieren geht ... und andere Geschichten übers Essen", insbesondere welche Auflagen wann erschienen und was sich in diesen gegenüber den Vorversionen geändert hat. Insbesondere interessiert mich die Ausgabe, die "im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung" erschienen ist. Diese ist im Impressum als "Ausgabe 1990" markiert, aber offensichtlich nicht 1990 verlegt worden, da das Ministerium erst ab 2002 so hieß und in dieser Ausgabe Anschriften mit fünfstelligen Postleitzahlen verwendet werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Bauer Anfragenr: 306638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306638/ Postanschrift Matthias Bauer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Bauer

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrter Herr Bauer, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Broschüre "Wenn der Hefeteig spazieren geht", Ausgabe 1990 [#306638]
Datum
23. April 2024 08:36
Status
Sehr geehrter Herr Bauer, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2024. Leider verfügen wir nicht mehr über die von Ihnen gewünschten Unterlagen zu der von Ihnen angefragten Broschüre, da es sich um eine sehr alte Broschüre handelt. Dies gilt leider auch für die von Ihnen genannte Ausgabe von 1990, welche Sie besonders interessiert. Wir bedauern, Ihnen nichts anderes mitteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen