Broschüre über rechtsradikale Symboliken

Anfrage an: Thüringer Polizei

Die Broschüre über die Symboliken, Codes und Kleidungsmotive Rechtsradikaler, die an Ihre polizeilichen Einsatzkräfte ausgegeben wird. Schicken Sie mir diese gerne als pdf-Datei oder im Original an die angegebene Adresse.
Zu sehen war diese Broschüre beispielsweise in der spiegeltv-Dokumentation "Nazi-Mode: Die Hintermänner der rechten Mode-Labels" (https://www.youtube.com/watch?v=GhJn2KJLaOk ab Minute 4:36).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. August 2018
  • Frist
    28. September 2018
  • 2 Follower:innen
Lea Schubert
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bros…
An Thüringer Polizei Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Broschüre über rechtsradikale Symboliken [#33101]
Datum
25. August 2018 19:56
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Broschüre über die Symboliken, Codes und Kleidungsmotive Rechtsradikaler, die an Ihre polizeilichen Einsatzkräfte ausgegeben wird. Schicken Sie mir diese gerne als pdf-Datei oder im Original an die angegebene Adresse. Zu sehen war diese Broschüre beispielsweise in der spiegeltv-Dokumentation "Nazi-Mode: Die Hintermänner der rechten Mode-Labels" (https://www.youtube.com/watch?v=GhJn2KJLaOk ab Minute 4:36).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert
Lea Schubert
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Broschüre über rechtsradikale Symboliken“ vom 25.08.2018 (#33101) …
An Thüringer Polizei Details
Von
Lea Schubert
Betreff
AW: Broschüre über rechtsradikale Symboliken [#33101]
Datum
5. Oktober 2023 08:59
An
Thüringer Polizei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Broschüre über rechtsradikale Symboliken“ vom 25.08.2018 (#33101) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1834 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Thüringer Polizei
Sehr geehrte Frau Schubert, nach Prüfung der Sachlage ist Ihre Erstanfrage bei der zuständigen Stelle in der LPD …
Von
Thüringer Polizei
Betreff
AW: Broschüre über rechtsradikale Symboliken [#33101]
Datum
1. November 2023 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schubert, nach Prüfung der Sachlage ist Ihre Erstanfrage bei der zuständigen Stelle in der LPD nicht eingegangen. Sie bitten jetzt erneut am 5. Oktober 2023 per E-Mail um Informationszugang zu einer Broschüre über rechtsradikale Symboliken. Sie beziehen sich hierbei auf eine Spiegel-TV-Dokumentation aus dem Jahr 2018, in der polizeiliche Einsatzkräfte eine solche Broschüre zum Zwecke der Erkennung von verfassungswidrigen Symbolen benutzen. Ihr Anliegen wurde von der zuständigen Fachabteilung geprüft. Im Ergebnis der Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass Unterlagen im Sinne Ihrer Anfrage in der Landespolizeidirektion nicht als Informationsmaterialen für die Öffentlichkeit vorgehalten werden und ausschließlich für den Dienstgebrauch verwendet werden dürfen. Hierzu bitten wir um Ihr Verständnis. Für weitere Informationen wenden Sie sich deshalb bitte an die Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>). Ungeachtet dessen finden Sie jedoch alle rechtsextremistischen Symbole, Zeichen und verbotenen Organisationen auf der Internetseite des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Mit freundlichen Grüßen