Broschüre zum Umgang mit Reichsbürgern

laut dem nachfolgenden Artikel der Stuttgarter Zeitung, wurde heute am Freitag, den 6. Sep. 2019 vom baden-württembergischen Verfassungsschutzes eine Broschüre veröffentlicht, die Mitarbeiter von Behörden und Gerichten Empfehlungen zum Umgang mit Reichsbürgern gibt.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.selbstverwalter-im-suedwesten-umgang-mit-reichsbuergern-verfassungsschutz-gibt-ratschlaege.8c25a772-59b5-40fb-9e67-73549c19c33d.html

Ich gehe davon aus das die Landeshauptstadt Stuttgart diese Broschüre ebenso erhalten hat und bitte Sie daher diese zu veröffentlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2019
  • Frist
    6. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut dem nachfolg…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Broschüre zum Umgang mit Reichsbürgern [#166017]
Datum
6. September 2019 15:48
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut dem nachfolgenden Artikel der Stuttgarter Zeitung, wurde heute am Freitag, den 6. Sep. 2019 vom baden-württembergischen Verfassungsschutzes eine Broschüre veröffentlicht, die Mitarbeiter von Behörden und Gerichten Empfehlungen zum Umgang mit Reichsbürgern gibt. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.selbstverwalter-im-suedwesten-umgang-mit-reichsbuergern-verfassungsschutz-gibt-ratschlaege.8c25a772-59b5-40fb-9e67-73549c19c33d.html Ich gehe davon aus das die Landeshauptstadt Stuttgart diese Broschüre ebenso erhalten hat und bitte Sie daher diese zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Broschüre des Landesamtes für Verfassungsschutz zum Umgang mit Rei…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Broschüre zum Umgang mit Reichsbürgern [#166017]
Datum
4. Oktober 2019 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage zur Broschüre des Landesamtes für Verfassungsschutz zum Umgang mit Reichsbürgern wurde mit zur Beantwortung zugeleitet; für die eingetretene Verzögerung bitte ich um Nachsicht. Da die Broschüre vom Landesamt für Verfassungsschutz stammt und dort auch bereits veröffentlicht worden ist - sie steht etwa zum Herunterladen für jedermann zur Verfügung -, bleibt kein Raum für eine Veröffentlichung durch die Landeshauptstadt Stuttgart. Die Broschüre hat jedoch in den städtischen Verwaltungsgebäuden Verbreitung gefunden. Insofern können wir Ihrem Informationsgesuch auch nicht nachkommen, da wir zur Veröffentlichung der Broschüre keine Akten führen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Hinweis, das die Broschüre auf der Webseite des Landesamt für Ve…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Broschüre zum Umgang mit Reichsbürgern [#166017]
Datum
4. Oktober 2019 22:22
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Hinweis, das die Broschüre auf der Webseite des Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg veröffentlicht wurde. Damit entfällt wie Sie schreiben meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Landesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht Broschüre „‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ in Baden-Württember…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Landesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht Broschüre „‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ in Baden-Württemberg“
Datum
5. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Um Beschäftigten im öffentlichen Dienst einen sicheren Umgang mit „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ zu ermöglichen, hat das Landesamt für Verfassungsschutz eine Handreichung zum Thema veröffentlicht. Die Broschüre erklärt die Begriffe „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“, benennt deren Motive und listet exemplarisch konkrete Gruppierungen in Baden-Württemberg auf. Darüber hinaus gibt das Heft zahlreiche Empfehlungen, wie Beschäftigte im öffentlichen Dienst den Vertretern des Milieus gegenübertreten sollten.