Brückenstrompreis

Anfrage an: Deutscher Bundestag

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ungereimtheiten bei der Versorgung mit grünem Strom: Es bleibt unklar, ob bis 2030 genügend grüner Strom in ausreichender Menge produziert werden kann, um die Bedürfnisse der Industrie zu decken. Wie wird dies voraussichtlich die Verbraucherpreise beeinflussen?

Begrenzter Kreis von Begünstigten: Die geplanten Subventionen durch den "Brückenstrompreis" gelten nur für energieintensive Betriebe, die auch im internationalen Wettbewerb stehen und sich zur Klimaneutralität bis 2045 verpflichten. Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen auf mittelständische Handwerksbetriebe und andere nicht-energieintensive Unternehmen?

Kosten für das Volk: Die Finanzierung der Subventionen für den "Brückenstrompreis" und den "Transformationsstrompreis" soll durch Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgen. Wie werden diese Kosten letztendlich auf die Bürger verteilt und könnte dies zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher führen?

Mangelnde Transparenz: Es wird nicht genau erläutert, wie die Begünstigten des "Brückenstrompreises" ausgewählt werden und wie die effiziente und transparente Nutzung der Subventionen sichergestellt wird. Wie plant die Bundesregierung, diese Aspekte zu adressieren, um Intransparenz und möglichen Missbrauch zu vermeiden?

Fehlende Maßnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen: Kritiker bemängeln, dass die Pläne von Robert Habeck die Wettbewerbsfähigkeit aller energieintensiven Unternehmen und Betriebe stärken sollten, anstatt nur wenige ausgewählte Unternehmen zu subventionieren. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auch kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen?

Auswirkungen der Abschaltung der AKWs: Die Abschaltung der letzten verbliebenen drei Atomkraftwerke könnte Auswirkungen auf die Stromversorgungssicherheit und die Strompreise haben. Wie plant die Bundesregierung, diese Auswirkungen zu berücksichtigen und eine stabile und erschwingliche Stromversorgung zu gewährleisten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie mir Folgendes zu: U…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brückenstrompreis [#279664]
Datum
24. Mai 2023 08:27
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ungereimtheiten bei der Versorgung mit grünem Strom: Es bleibt unklar, ob bis 2030 genügend grüner Strom in ausreichender Menge produziert werden kann, um die Bedürfnisse der Industrie zu decken. Wie wird dies voraussichtlich die Verbraucherpreise beeinflussen? Begrenzter Kreis von Begünstigten: Die geplanten Subventionen durch den "Brückenstrompreis" gelten nur für energieintensive Betriebe, die auch im internationalen Wettbewerb stehen und sich zur Klimaneutralität bis 2045 verpflichten. Wie beurteilt die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen auf mittelständische Handwerksbetriebe und andere nicht-energieintensive Unternehmen? Kosten für das Volk: Die Finanzierung der Subventionen für den "Brückenstrompreis" und den "Transformationsstrompreis" soll durch Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgen. Wie werden diese Kosten letztendlich auf die Bürger verteilt und könnte dies zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucher führen? Mangelnde Transparenz: Es wird nicht genau erläutert, wie die Begünstigten des "Brückenstrompreises" ausgewählt werden und wie die effiziente und transparente Nutzung der Subventionen sichergestellt wird. Wie plant die Bundesregierung, diese Aspekte zu adressieren, um Intransparenz und möglichen Missbrauch zu vermeiden? Fehlende Maßnahmen für die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen: Kritiker bemängeln, dass die Pläne von Robert Habeck die Wettbewerbsfähigkeit aller energieintensiven Unternehmen und Betriebe stärken sollten, anstatt nur wenige ausgewählte Unternehmen zu subventionieren. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auch kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen? Auswirkungen der Abschaltung der AKWs: Die Abschaltung der letzten verbliebenen drei Atomkraftwerke könnte Auswirkungen auf die Stromversorgungssicherheit und die Strompreise haben. Wie plant die Bundesregierung, diese Auswirkungen zu berücksichtigen und eine stabile und erschwingliche Stromversorgung zu gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279664/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang befindlich, ein Informationsschreiben z…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
1. Juni 2023 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang befindlich, ein Informationsschreiben zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG [#279664] Sehr << Anrede >> Ich habe Ihre vorherige Antwort erhalten, in …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG [#279664]
Datum
3. Juni 2023 15:33
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich habe Ihre vorherige Antwort erhalten, in der Sie angeben, dass der Deutsche Bundestag gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet ist, soweit keine Ausschlussgründe vorliegen und ein Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG besteht. Jedoch wird in der gleichen Antwort darauf hingewiesen, dass die gestellte Bitte nicht offensichtlich Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben des Bundestages betrifft, auf die der Informationszugangsanspruch nach dem IFG allein gerichtet ist. Angesichts dieses Widerspruchs bitte ich um Klarstellung: Welche Kriterien legt der Deutsche Bundestag fest, um zu bestimmen, ob eine Anfrage Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben betrifft und somit unter den Anwendungsbereich des Informationszugangsanspruchs nach dem IFG fällt? Wie wird sichergestellt, dass Informationen, die relevante öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben betreffen, transparent und zugänglich gemacht werden, um den Informationszugangsanspruch nach dem IFG zu erfüllen? Inwiefern können die gestellten Fragen als relevante Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben des Bundestages angesehen werden, und warum werden sie als nicht offensichtlich in diesem Zusammenhang betrachtet? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Klarstellung zu diesem Widerspruch und für Ihre Bemühungen, den Informationszugang im Einklang mit den Bestimmungen des IFG zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279664/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG [#279664]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brückenstrompreis“ vom 24.05…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG [#279664]
Datum
20. Juli 2023 21:46
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brückenstrompreis“ vom 24.05.2023 (#279664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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AW: Ihr Antrag nach dem IFG [#279664]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brückenstrompreis“ vom 24.05…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG [#279664]
Datum
9. September 2023 14:04
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brückenstrompreis“ vom 24.05.2023 (#279664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen