Brunnen in Afghanistan

Wie viele Brunnen hat die Bundeswehr im Rahmen ihrer Einsätze in Afghanistan seit Januar 2002 gebaut?
Bitte um Aufschlüsselung nach Ort, Datum und Nutzerkreis.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2023
  • Frist
    10. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Brunnen hat die Bundeswehr …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Brunnen in Afghanistan [#294465]
Datum
8. Dezember 2023 18:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Brunnen hat die Bundeswehr im Rahmen ihrer Einsätze in Afghanistan seit Januar 2002 gebaut? Bitte um Aufschlüsselung nach Ort, Datum und Nutzerkreis.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 294465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294465/ Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V643 Betreff: Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Brunnen in Afghanistan [#294465]
Datum
12. Dezember 2023 13:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg Az 39-22-17/A5/V643 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 8. Dezember 2023 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schulz, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 8. Dezember 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V643 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Sehr << Anrede >> gerne würde ich nun, nach Verstreichen der Sollfrist, um eine Zwischenstandsmitteil…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
AW: Brunnen in Afghanistan [#294465]
Datum
10. Januar 2024 11:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne würde ich nun, nach Verstreichen der Sollfrist, um eine Zwischenstandsmitteilung bitten. Herzlichen Dank und beste Grüße Felix Schulz

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V643 Betr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Brunnen in Afghanistan [#294465]
Datum
10. Januar 2024 12:20
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V643 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 8. Dezember 2023 Sehr geehrter Herr Schulz, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 8. Dezember 2023 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Urlaubsabwesenheiten für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang in der Prüfung der eingebundenen Fachabteilungen. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen