Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)
(1) Welche Informationen liegen (über den Erlass IV-LPA-121-12.42 und seine Anlagen hinaus) vor,
die etwas über Brustschilder/taktische Kennzeichnungen bei geschlossenen Einheiten sagen?
(2) Insbesondere zur taktischen Kennzeichnung "121B1"?
(3) Welche PVB sind (bei Versammlung nach VersFG-SH) von diesen Regelungen ausgenommen,
werden also ungekennzeichnet gemeinsam mit gekennzeichneten Kräften eingesetzt?
(4) Welchen PVB war es am 04.11.2023 zwischen 12 und 18 Uhr,
trotz eindeutiger Zugehörigkeit
zu den die Versammlung,
die am Wilhelmplatz startete und endete,
begleitenden geschlossenen Kräften,
gestattet
ohne taktische Kennung auf dem Rücken
und/oder ohne Nummer auf der Brust
in Polizei-Uniform im Einsatz zu sein,
und aus welchem Grunde?
(5) Wie viele und welche KfZ-Magnet-Kennzeichnungen, Rückennummern und Brustschilder (im Sinne des obigen Erlasses), die mit den Ziffern 12 beginnen, stehen physikalisch unmittelbar der PD Kiel zur direkten Verfügung? (Welche es sein müssten, ist dem Anhang des o.g. Erlass zu entnehmen.)
Mit "Informationen" sind alle vorliegenden Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse und vergleichbare Dokumente gemeint.
Hintergrund:
Am Samstag, den 04.11.2023 zwischen 12 und 14:20 Uhr
befand sich in Kiel auf dem Wilhelmplatz eine (laut Erlass)
Hundertschaft des Einzeldienstes Nordlicht 2.
Einige PVB waren auch entsprechend
Anlage 1 des Erlasses IV-LPA-121-12.42 – EOB 2012/0755 vom 07.12.2012,
siehe https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/0500/umdruck-18-0522.pdf
gekennzeichnet.
Diese Anlage ist Bestandteil des Erlasses IV-LPA-104/12.42 vom 16.04.2018.
Auf dem Wilhelmplatz standen Polizei-Fahrzeuge,
die mit Magnet-Kennungen wie folgt beschriftet waren:
1212, 1211, 1215, 1214, 1213, 121B1, 121
Darüber hinaus standen dort weitere ungekennzeichnete Wagen.
Die Wagen-Kennungen und Rücken-Kennzeichnung "taktische Kennzeichnung"
121B1 findet sich nicht im o.g. Erlass.
Zu deren Verwendung muss es somit irgendwo zusätzliche Informationen geben.
Die beiden PVB, die diese Kennung auf dem Rücken trugen,
trugen auf der Brust kein dazu passendes Brustschild,
sondern eines, das mit einer anderen Zeichenfolge begann.
Etliche PVB waren NICHT entsprechend gekennzeichnet.
Ich selbst wurde auf dem für die Vesammlung abgesperrten Gelände
von mehreren PVB angesprochen,
die KEINE Kennung trugen.
Wenn meine eigene Gesichtserkennung funktioniert,
trug ein PVB, der bereits am 12.06.2021 bei einem geschlossenen Einsatz
nicht dem Erlass entsprechend gekennzeichnet war,
bei diesem Einsatz keine Rücken-Nummer,
war also erneut nicht dem Erlass entsprechend gekennzeichnet.
Dazu Zitat aus Staatsanwaltschaft Kiel 598 UJs 19283/21 HB #Blatt 35
"Die dazu korrespondierende anonymisierte Kennung vorne hätte aber 112...1 lauten müssen, ist aber von der Erinnerung des Zeugen '11200, drei Punkte' nicht soweit entfernt, wobei aber auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Nordlicht 1 nicht so sklavisch an diese Vorgaben hält. Eine Nachfrage beim SG 1.1 der PD Kiel ergab dann, dass die Kennung 11200 an diesem Einsatztage an ... vom 3. PR Kiel als Einsatzleiter vergeben worden war. Da es sich nicht um einen expliziten Einsatz von Nordlicht 1 gehandelt habe, sondern nur um einen Einsatz der PD Kiel mit geschlossenen/gekennzeichneten Kräften, habe man sich nur in etwa an die Kennzeichnungsstruktur der Hundertschaften gehalten, was dann auch die leichten Abweichungen erklärt."
Ergebnis der Anfrage
Wikipedia-Artikel zur Kennzeichnungspflicht von Polizisten in Schleswig-Holstein
https://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeich…
Die darin angegebenen Quellen:
Erlass IV LPA 104 /12.42 vom 16.04.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-… (2 Seiten)
Erlass IV LPA StV 1/IV-LPA-121-12.42 vom 10.09.2013
"Tragen der individuellen Kennzeichnung
ab dem 01. Oktober 2013
verbindlich vorgeschrieben"
https://fragdenstaat.de/dokumente/24061… (1 Seite)
Erlass IV-LPA-121-12.42- EOB 2012/0755 vom 07.12.2012 (10 Seiten)
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wa… (10 Seiten)
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-… (erste 2 Seiten)
Erlass IV-LPA-1213-12.42-12.42-20.46-20.47-2010-0276 vom 02.03.2011 (2 Seiten)
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-… (2 Seiten)
Erlass vom 01.05.2005 LPA-121 – 12.42
Erlass vom 16.06.1995
Erlass vom 13.09.1990 – IM SH – IV 410 a-12.42
Erlass vom 19.01.1979 – IV 410 a – 12.42-20.46-20.47
Anfrage erfolgreich
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Datum6. November 2023
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9. Dezember 2023
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- Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023) [#291769]
- Datum
- 6. November 2023 22:44
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- AW: Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023) [#291769]
- Datum
- 10. Dezember 2023 21:48
- An
- Polizeidirektion Kiel
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- AW: Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023) [#291769]
- Datum
- 14. Januar 2024 18:14
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- Polizeidirektion Kiel
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- Vermittlung bei Anfrage „Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)“ [#291769]
- Datum
- 19. Januar 2024 23:27
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- Re: Vermittlung bei Anfrage „Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)“ [#291769]
- Datum
- 22. Januar 2024 11:21
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- Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)“ [#291769]
- Datum
- 2. Februar 2024 16:29
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- Datum
- 2. Februar 2024
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- Betreff
- Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften #291769 [#291769]
- Datum
- 6. Februar 2024 18:21
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- Polizeidirektion Kiel
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- Betreff
- LD7-18.21/24.005 - PD Kiel [#291769]
- Datum
- 6. Februar 2024 18:29
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- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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- Re: LD7-18.21/24.005 - PD Kiel [#291769]
- Datum
- 7. Februar 2024 14:25
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Datum
- 7. Februar 2024
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