Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)

Anfrage an: Polizeidirektion Kiel

(1) Welche Informationen liegen (über den Erlass IV-LPA-121-12.42 und seine Anlagen hinaus) vor,
die etwas über Brustschilder/taktische Kennzeichnungen bei geschlossenen Einheiten sagen?
(2) Insbesondere zur taktischen Kennzeichnung "121B1"?
(3) Welche PVB sind (bei Versammlung nach VersFG-SH) von diesen Regelungen ausgenommen,
werden also ungekennzeichnet gemeinsam mit gekennzeichneten Kräften eingesetzt?

(4) Welchen PVB war es am 04.11.2023 zwischen 12 und 18 Uhr,
trotz eindeutiger Zugehörigkeit
zu den die Versammlung,
die am Wilhelmplatz startete und endete,
begleitenden geschlossenen Kräften,
gestattet
ohne taktische Kennung auf dem Rücken
und/oder ohne Nummer auf der Brust
in Polizei-Uniform im Einsatz zu sein,
und aus welchem Grunde?

(5) Wie viele und welche KfZ-Magnet-Kennzeichnungen, Rückennummern und Brustschilder (im Sinne des obigen Erlasses), die mit den Ziffern 12 beginnen, stehen physikalisch unmittelbar der PD Kiel zur direkten Verfügung? (Welche es sein müssten, ist dem Anhang des o.g. Erlass zu entnehmen.)

Mit "Informationen" sind alle vorliegenden Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse und vergleichbare Dokumente gemeint.

Hintergrund:
Am Samstag, den 04.11.2023 zwischen 12 und 14:20 Uhr
befand sich in Kiel auf dem Wilhelmplatz eine (laut Erlass)
Hundertschaft des Einzeldienstes Nordlicht 2.
Einige PVB waren auch entsprechend
Anlage 1 des Erlasses IV-LPA-121-12.42 – EOB 2012/0755 vom 07.12.2012,
siehe https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/0500/umdruck-18-0522.pdf
gekennzeichnet.
Diese Anlage ist Bestandteil des Erlasses IV-LPA-104/12.42 vom 16.04.2018.

Auf dem Wilhelmplatz standen Polizei-Fahrzeuge,
die mit Magnet-Kennungen wie folgt beschriftet waren:
1212, 1211, 1215, 1214, 1213, 121B1, 121
Darüber hinaus standen dort weitere ungekennzeichnete Wagen.

Die Wagen-Kennungen und Rücken-Kennzeichnung "taktische Kennzeichnung"
121B1 findet sich nicht im o.g. Erlass.
Zu deren Verwendung muss es somit irgendwo zusätzliche Informationen geben.
Die beiden PVB, die diese Kennung auf dem Rücken trugen,
trugen auf der Brust kein dazu passendes Brustschild,
sondern eines, das mit einer anderen Zeichenfolge begann.

Etliche PVB waren NICHT entsprechend gekennzeichnet.

Ich selbst wurde auf dem für die Vesammlung abgesperrten Gelände
von mehreren PVB angesprochen,
die KEINE Kennung trugen.

Wenn meine eigene Gesichtserkennung funktioniert,
trug ein PVB, der bereits am 12.06.2021 bei einem geschlossenen Einsatz
nicht dem Erlass entsprechend gekennzeichnet war,
bei diesem Einsatz keine Rücken-Nummer,
war also erneut nicht dem Erlass entsprechend gekennzeichnet.

Dazu Zitat aus Staatsanwaltschaft Kiel 598 UJs 19283/21 HB #Blatt 35
"Die dazu korrespondierende anonymisierte Kennung vorne hätte aber 112...1 lauten müssen, ist aber von der Erinnerung des Zeugen '11200, drei Punkte' nicht soweit entfernt, wobei aber auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Nordlicht 1 nicht so sklavisch an diese Vorgaben hält. Eine Nachfrage beim SG 1.1 der PD Kiel ergab dann, dass die Kennung 11200 an diesem Einsatztage an ... vom 3. PR Kiel als Einsatzleiter vergeben worden war. Da es sich nicht um einen expliziten Einsatz von Nordlicht 1 gehandelt habe, sondern nur um einen Einsatz der PD Kiel mit geschlossenen/gekennzeichneten Kräften, habe man sich nur in etwa an die Kennzeichnungsstruktur der Hundertschaften gehalten, was dann auch die leichten Abweichungen erklärt."

Ergebnis der Anfrage

Wikipedia-Artikel zur Kennzeichnungspflicht von Polizisten in Schleswig-Holstein
https://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeich…
Die darin angegebenen Quellen:

Erlass IV LPA 104 /12.42 vom 16.04.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-… (2 Seiten)

Erlass IV LPA StV 1/IV-LPA-121-12.42 vom 10.09.2013
"Tragen der individuellen Kennzeichnung
ab dem 01. Oktober 2013
verbindlich vorgeschrieben"
https://fragdenstaat.de/dokumente/24061… (1 Seite)

Erlass IV-LPA-121-12.42- EOB 2012/0755 vom 07.12.2012 (10 Seiten)
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wa… (10 Seiten)
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-… (erste 2 Seiten)

Erlass IV-LPA-1213-12.42-12.42-20.46-20.47-2010-0276 vom 02.03.2011 (2 Seiten)
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-… (2 Seiten)

Erlass vom 01.05.2005 LPA-121 – 12.42
Erlass vom 16.06.1995
Erlass vom 13.09.1990 – IM SH – IV 410 a-12.42
Erlass vom 19.01.1979 – IV 410 a – 12.42-20.46-20.47

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2023
  • Frist
    9. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Welche Informationen liegen (über…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023) [#291769]
Datum
6. November 2023 22:44
An
Polizeidirektion Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Welche Informationen liegen (über den Erlass IV-LPA-121-12.42 und seine Anlagen hinaus) vor, die etwas über Brustschilder/taktische Kennzeichnungen bei geschlossenen Einheiten sagen? (2) Insbesondere zur taktischen Kennzeichnung "121B1"? (3) Welche PVB sind (bei Versammlung nach VersFG-SH) von diesen Regelungen ausgenommen, werden also ungekennzeichnet gemeinsam mit gekennzeichneten Kräften eingesetzt? (4) Welchen PVB war es am 04.11.2023 zwischen 12 und 18 Uhr, trotz eindeutiger Zugehörigkeit zu den die Versammlung, die am Wilhelmplatz startete und endete, begleitenden geschlossenen Kräften, gestattet ohne taktische Kennung auf dem Rücken und/oder ohne Nummer auf der Brust in Polizei-Uniform im Einsatz zu sein, und aus welchem Grunde? (5) Wie viele und welche KfZ-Magnet-Kennzeichnungen, Rückennummern und Brustschilder (im Sinne des obigen Erlasses), die mit den Ziffern 12 beginnen, stehen physikalisch unmittelbar der PD Kiel zur direkten Verfügung? (Welche es sein müssten, ist dem Anhang des o.g. Erlass zu entnehmen.) Mit "Informationen" sind alle vorliegenden Vorschriften/ Dienstvorschriften/ Anweisungen/ Dienstanweisungen/ Handlungsanweisungen/ Rundschreiben/ Mitteilungen/ Verordnungen/ Erlasse und vergleichbare Dokumente gemeint. Hintergrund: Am Samstag, den 04.11.2023 zwischen 12 und 14:20 Uhr befand sich in Kiel auf dem Wilhelmplatz eine (laut Erlass) Hundertschaft des Einzeldienstes Nordlicht 2. Einige PVB waren auch entsprechend Anlage 1 des Erlasses IV-LPA-121-12.42 – EOB 2012/0755 vom 07.12.2012, siehe https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/0500/umdruck-18-0522.pdf gekennzeichnet. Diese Anlage ist Bestandteil des Erlasses IV-LPA-104/12.42 vom 16.04.2018. Auf dem Wilhelmplatz standen Polizei-Fahrzeuge, die mit Magnet-Kennungen wie folgt beschriftet waren: 1212, 1211, 1215, 1214, 1213, 121B1, 121 Darüber hinaus standen dort weitere ungekennzeichnete Wagen. Die Wagen-Kennungen und Rücken-Kennzeichnung "taktische Kennzeichnung" 121B1 findet sich nicht im o.g. Erlass. Zu deren Verwendung muss es somit irgendwo zusätzliche Informationen geben. Die beiden PVB, die diese Kennung auf dem Rücken trugen, trugen auf der Brust kein dazu passendes Brustschild, sondern eines, das mit einer anderen Zeichenfolge begann. Etliche PVB waren NICHT entsprechend gekennzeichnet. Ich selbst wurde auf dem für die Vesammlung abgesperrten Gelände von mehreren PVB angesprochen, die KEINE Kennung trugen. Wenn meine eigene Gesichtserkennung funktioniert, trug ein PVB, der bereits am 12.06.2021 bei einem geschlossenen Einsatz nicht dem Erlass entsprechend gekennzeichnet war, bei diesem Einsatz keine Rücken-Nummer, war also erneut nicht dem Erlass entsprechend gekennzeichnet. Dazu Zitat aus Staatsanwaltschaft Kiel 598 UJs 19283/21 HB #Blatt 35 "Die dazu korrespondierende anonymisierte Kennung vorne hätte aber 112...1 lauten müssen, ist aber von der Erinnerung des Zeugen '11200, drei Punkte' nicht soweit entfernt, wobei aber auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Nordlicht 1 nicht so sklavisch an diese Vorgaben hält. Eine Nachfrage beim SG 1.1 der PD Kiel ergab dann, dass die Kennung 11200 an diesem Einsatztage an ... vom 3. PR Kiel als Einsatzleiter vergeben worden war. Da es sich nicht um einen expliziten Einsatz von Nordlicht 1 gehandelt habe, sondern nur um einen Einsatz der PD Kiel mit geschlossenen/gekennzeichneten Kräften, habe man sich nur in etwa an die Kennzeichnungsstruktur der Hundertschaften gehalten, was dann auch die leichten Abweichungen erklärt."
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291769/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/geken…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023) [#291769]
Datum
10. Dezember 2023 21:48
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)“ vom 06.11.2023 (#291769) hatten Sie bereits im Telefongespräch vom 09.11.2023 Erläuterungen und Ausführungen zu den Fragen (3) und (4) gemacht und zugesagt, diese noch einmal in Textform zusammen zu fassen, sowie die Antworten zu (1), (2), (5) zu recherchieren. Bisher konnte leider noch kein Posteingang festgestellt werden. Damit Ihnen das Verfassen eines Textes leichter fällt, kann ich Ihnen einige Punkte aus dem Telefongespräch, die ich erinnere, in Textform zusenden, die Sie dann entsprechend als Textvorlage verwenden können. (A) Eine Kennzeichnungspflicht existiert bzgl. der auf der Brust getragenen "Individualkennung" bzw. "Individualnummern", auch als "individuelle Kennzeichnung", bezeichnet. (B) Rechtlich unabhängig von der individuellen Kennzeichnung sind die taktischen Kennzeichen, mit denen Einsatzfahrzeuge, Helme und Rückenschilder bezeichnet werden. In den meisten Fällen entspricht die individuelle Kennzeichnung (abgesehen von deren letzter Ziffer) dem taktischen Kennzeichen. (C) Bei Versammlungen gehören folgende eingesetzte Kräfte nicht zu den "geschlossenen Einheiten": * Der Einsatzleiter, wenn vorhanden sein Co-Einsatzleiter und sein bzw. deren Fahrer. * Die Einsatzkräfte, die die Verkehrslenkung übernehmen. (D) Sollten im Rahmen von Versammlungen Polizeivollzugsbeamte, die nicht zu den "geschlossenen Einheiten" gehören, Amtshandlungen vornehmen, gilt, wie sonst auch: "Wird ... ein Polizeivollzugsbeamter bei einer dienstlichen Tätigkeit außerhalb von geschlossenen Einsätzen ... von dem Betroffenen nach ... seinen Personalien gefragt, so hat ... er Namen, Amtsbezeichnung und Dienststelle anzugeben und sich auf Verlangen durch einen Dienstausweis aus[zu]weisen. Lassen Zeit und Umstände die unverzügliche Angabe ... nicht zu, so ist dem Ersuchen in geeigneter Weise nachzukommen." Dies ist die Nr. 5 aus folgenden Erlassen und somit mindestens seit 02.03.2011 unverändert gültig. Erlass IV LPA 104 /12.42 vom 16.04.2018 https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-iv-lpa-stv-1-iv-lpa-121-12-42-vom-10-09-2013/849774/anhang/12-42-lpa-20180416-kennzeichnungpvb-pdf_geschwaerzt.pdf (2 Seiten) Erlass IV-LPA-121-12.42- EOB 2012/0755 vom 07.12.2012 https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/0500/umdruck-18-0522.pdf Erlass IV-LPA-1213-12.42-12.42-20.46-20.47-2010-0276 vom 02.03.2011 https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-iv-lpa-1213-12-42-vom-02-03-2011/849445/anhang/15-91izganfrage12-42namentlichekennzeichnungv-02-03-2011.pdf (E) Für "geschlossene Einheiten" liegen physikalisch taktische Kennzeichen und individuelle Brustschilder bei den Polizeidirektionen vor, bei der PD AFB beginnen dieses sämtlich mit einer 2, bei den anderen PD beginnen diese mit einer 1 vorne, die zweite Ziffer richtet sich nach der jeweiligen Polizeidirektion: Bei der Polizeidirektion Kiel beginnen diese mit 1..., Polizeidirektion Lübeck 1... Polizeidirektion Itzehoe 1... Polizeidirektion Neumünster 1... Polizeidirektion Ratzeburg 1... Polizeidirektion Flensburg 1... Polizeidirektion Bad Segeberg 1... Einzelne Brustschilder und taktische Kennzeichen sind im Laufe der Zeit abhanden gekommen, diese werden bei der Vergabe übersprungen und entsprechend wird die tatsächliche Vergabe dokumentiert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeic…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023) [#291769]
Datum
14. Januar 2024 18:14
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)“ vom 06.11.2023 (#291769) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (I…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)“ [#291769]
Datum
19. Januar 2024 23:27
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291769/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auch nach über 2 Monaten keine schriftliche Antwort vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291769.pdf Anfragenr: 291769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291769/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)“ [#291769]
Datum
22. Januar 2024 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Stelle hierzu angeschrieben. Das Schreiben finden Sie im An…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften (am 04.11.2023)“ [#291769]
Datum
2. Februar 2024 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Stelle hierzu angeschrieben. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeidirektion Kiel
Kein Nachrichtentext
Von
Polizeidirektion Kiel
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
921,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften #291769 [#291769] Guten Tag, herz…
An Polizeidirektion Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brustschilder/taktische Kennzeichnung von geschlossenen/gekennzeichneten Kräften #291769 [#291769]
Datum
6. Februar 2024 18:21
An
Polizeidirektion Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre schriftliche Antwort vom 02.02.2024 auf meine o.g. Anfrage vom 06.11.2023. Eine Nachfrage hätte ich noch, ob Sie die folgenden Informationslücken (...) meinerseits schließen können/mögen: Die taktische Kennzeichen und individuelle Brustschilder, die bei den Polizeidirektionen vorliegen, beginnen bei der PD AFB mit einer 2, beginnen bei den anderen PD mit einer 1, die zweite Ziffer richtet sich nach der jeweiligen Polizeidirektion: Bei der Polizeidirektion Kiel beginnen diese mit 1..., Polizeidirektion Lübeck 12 Polizeidirektion Itzehoe 1... Polizeidirektion Neumünster 1... Polizeidirektion Ratzeburg 1... Polizeidirektion Flensburg 1... Polizeidirektion Bad Segeberg 1... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291769/
<< Anfragesteller:in >>
LD7-18.21/24.005 - PD Kiel [#291769]
Guten Tag, passend zu Ihrem o.g. Schreiben vom 02.02.2024 habe ich auf mein…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LD7-18.21/24.005 - PD Kiel [#291769]
Datum
6. Februar 2024 18:29
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, passend zu Ihrem o.g. Schreiben vom 02.02.2024 habe ich auf meine Anfrage vom 06.11.2023 am 02.02.2024 von der PD Kiel ein Antwort-Schreiben erhalten. Leider in Papierform statt elektronisch, was nicht näher begründet wurde, leider auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung und leider auch ohne Hinweis auf Ihre Behörde. Dass weder Ein-Monats- noch Zwei-Monats-Frist eingehalten wurde, wurde mit den Worten "habe ich Ihren Antrag priorisiert bearbeitet" verschleiert. Eine Begründung dazu wurde auch nicht gegeben. Womöglich können/wollen/möchten Sie die Behörde PD Kiel (nochmals) auf diese Erfordernisse hinweisen... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: LD7-18.21/24.005 - PD Kiel [#291769] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Information.…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: LD7-18.21/24.005 - PD Kiel [#291769]
Datum
7. Februar 2024 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Information. Ich habe hierzu heute mit der Stelle telefoniert und auf die Punkte (Frist, Form, Belehrung über Rechtsschutzmöglichkeiten) hingewiesen. Ein Hinweis auf das ULD muss u.E. nicht zwingend in dem Bescheid enthalten sein, da dieses Verfahren nach § 14 nicht zum normalen Rechtsschutz gehört, sondern ein eher vermittelndes Verfahren daneben darstellt. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeidirektion Kiel
"... Die taktische Kennzeichen und individuelle Brustschilder, die bei den Polizeidirektionen vorliegen, b…
Von
Polizeidirektion Kiel
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Februar 2024
Status
"... Die taktische Kennzeichen und individuelle Brustschilder, die bei den Polizeidirektionen vorliegen, beginnen bei der PD AFB mit einer 2, beginnen bei den anderen PD mit einer 1, die zweite Ziffer richtet sich nach der jeweiligen Polizeidirektion. Bei der Polizeidirektion ... beginnt die Nummer mit ... wie folgt: Polizeidirektion Kiel 11 Polizeidirektion Lübeck 12 Polizeidirektion Bad Segeberg 13 Polizeidirektion Neumünster 14 Polizeidirektion Flensburg/Husum 14 Polizeidirektion Itzehoe 15 Polizeidirektion Ratzeburg 15 ..."