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BSI-Affäre

In seiner "ZDF Magazin Royale"-Sendung vom 07.10.2022 unterstellte Böhmermann dem Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm Verbindungen zum russischen Geheimdienst. Am 18.10.2022 stellte Faeser Schönbohm mit sofortiger Wirkung frei. Anschließend versetzte sie ihn zum 01.01.2023 auf die Stelle des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung aufgrund eines "gestörten Vertrauensverhältnisses". Am 12.05.2023 wurde bekannt, dass laut einer Mitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat an Schönbohms Anwälte eine interne Voruntersuchung ergeben hatte, dass die Anschuldigungen haltlos waren.

Ich möchte von Ihnen wissen, anhand welcher Informationen Faeser die Entscheidungen traf, Schönbohm freizustellen und zu versetzen und welche Konsequenzen sie ziehen wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In seiner "ZDF Magazin Royale&qu…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BSI-Affäre [#278795]
Datum
13. Mai 2023 04:53
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In seiner "ZDF Magazin Royale"-Sendung vom 07.10.2022 unterstellte Böhmermann dem Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm Verbindungen zum russischen Geheimdienst. Am 18.10.2022 stellte Faeser Schönbohm mit sofortiger Wirkung frei. Anschließend versetzte sie ihn zum 01.01.2023 auf die Stelle des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung aufgrund eines "gestörten Vertrauensverhältnisses". Am 12.05.2023 wurde bekannt, dass laut einer Mitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat an Schönbohms Anwälte eine interne Voruntersuchung ergeben hatte, dass die Anschuldigungen haltlos waren. Ich möchte von Ihnen wissen, anhand welcher Informationen Faeser die Entscheidungen traf, Schönbohm freizustellen und zu versetzen und welche Konsequenzen sie ziehen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 278795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278795/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#371 Sehr <Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail. Das Bun…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: BSI-Affäre [#278795] (28#371)
Datum
15. Mai 2023 07:07
Status
Warte auf Antwort
ZII4.13002/28#371 Sehr <Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bearbeitet keine anonym gestellten IFG-Anträge. Sollten sie die Bearbeitung Ihres Antrages wünschen, bitte ich um Namen und Postanschrift. Die Beantwortung von IFG-Anfragen erfolgt an die Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, ja, ich wünsche die Bearbeitung meines Antrags. Name und Adresse sind angehängt. Mit freundlichen Grü…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BSI-Affäre [#278795] (28#371) [#278795]
Datum
15. Mai 2023 11:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ja, ich wünsche die Bearbeitung meines Antrags. Name und Adresse sind angehängt. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 278795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278795/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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