BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen 2019

BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen, insbesondere Empfehlungen in Bezug auf TLS 1.3

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Februar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: BSI TR-02102 Kry…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen 2019 [#58834]
Datum
21. Februar 2019 00:40
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen, insbesondere Empfehlungen in Bezug auf TLS 1.3
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage zu Ihrer unten stehenden…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen 2019 [#58834]
Datum
22. Februar 2019 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen 2019“ [#58834] [#58834]
Datum
24. Februar 2019 17:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/58834 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Antragsteller weder über die begehrten Informationen verfügt noch sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen, insbesondere der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beschaffen kann. Auf der öffentlichen Website im Internet sind unter der URI https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr02102/tr02102_node.html lediglich die veralteten Versionen aus Anfang 2018 verfügbar, welche betreffend der Anfrage zu TLS 1.3 feststellen: "Zum Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden Technischen Richtlinie ist der Entwurfdes RFC zu TLS 1.3 noch nicht verabschiedet. Daher enthält diese Technische Richtlinie (noch) keine Empfehlungen zu TLS 1.3". Auch sonst kann der Antragsteller die aktuelle Version 2019 nicht öffentlich auffinden. Eine Antragsablehnung mit der Begründung, die Information sei bereits öffentlich auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verfügbar, hätte damit mindestens einer Quellenangabe bedurft. Die beantragten Dokumente sind bei der Antragsgegnerin vorhanden. In der Technische Richtlinie BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung, Teil 4: Kommunikationsverfahren in Anwendungen, Stand 2019, abrufbar unter https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03116/TR-03116_node.html, werden Vorgaben u.a. zu TLS 1.3 aus der vom Antragsteller u.a. begehrten BSI TR-02102-1, Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen, Teil 1, 2019 und BSI TR-02102-2, Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen, Teil 2 - Verwendung von Transport Layer Security (TLS), 2019 wiederholt bzw. präzisiert (vgl. Endnoten 1 und 2, Literaturverzeichnis). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 58834.pdf - 2019-02-22_1-20190222_BescheidNAMETR-02102.pdf Anfragenr: 58834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die Ablehnung des Antrages auf Übersendung der BSI TR-02102 Kryptographische…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen 2019 [#58834]
Datum
24. Februar 2019 19:08
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die Ablehnung des Antrages auf Übersendung der BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen, 2019, insbesondere Empfehlungen in Bezug auf TLS 1.3, erhebe ich Widerspruch. Die Antragsgegnerin geht davon aus, dass diese Information bereits öffentlich auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verfügbar sei. Der Antragsteller geht ausweislich seines Antrags (in der Sache zutreffend) augenscheinlich davon aus, dass die Information nicht öffentlich verfügbar ist. Sonst hätte er von der Anfrage nach IFG abgesehen und die Information einfacher, schneller und sicherer von der öffentlichen Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezogen. Angesichts dieser Abweichung in der Tatsachengrundlage wäre vor der Ablehnung des Antrages eine Anhörung geboten gewesen. Darüber hinaus gebrauchte die Antragsgegnerin ihr Ermessen nach § 9 Abs. 3 IFG nicht, sie ging in der Begründung der Ablehnung des Antrages von einer gebundenen Entscheidung aus. Ferner ist die Annahme der Antragsgegnerin, dass diese Information bereits öffentlich auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verfügbar sei, unzutreffend. Auf der öffentlichen Webseite sind unter der URL https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr02102/tr02102_node.html lediglich veraltete Fassungen der Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen aus Anfang 2018 verfügbar, welche ausdrücklich noch keine Empfehlungen zu TLS 1.3 treffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - d8df14160da439b0ffae4aae6237180d7e8d6cda4a6fab0896f713b0ab3de05b.pdf Anfragenr: 58834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/005 II#0433 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen 2019« [#58834] # 15-725/005 II#0433
Datum
28. Februar 2019 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
711,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/005 II#0433 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrages auf Übersendung der BSI TR-02102 …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen 2019« [#58834] # 15-725/005 II#0433 [#58834]
Datum
3. März 2019 14:41
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrages auf Übersendung der BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen, 2019, insbesondere Empfehlungen in Bezug auf TLS 1.3, ist erledigt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führte die Veröffentlichung der Information zwischen dem 28. Februar 2019 und 1. März 2019 auf der öffentlichen Webseite im Internet durch. Bitte übersenden Sie mir die Entscheidung über die Kosten des Widerspruchsverfahrens. Entscheidet die Behörde an Stelle einer stattgebenden Widerspruchsentscheidung, die Beschwer anderweitig zu beseitigen, handelt sie formenmissbräuchlich (Sieweke NVwZ 2015, 858). Diese Entscheidung hat daher auch die Entscheidung über die Kostenerstattung des Widerspruchsverfahrens zu treffen. Ein solcher Formenmissbrauch liegt in Anordnung der Veröffentlichung nach Erhebung des Widerspruchs, insbesondere da der angefochtene Bescheid eine bereits erfolgte Veröffentlichung als tragenden Grund nennt. Danach sind die Kosten nach §§ 72 VwGO, 80 Abs. 1 VwVfG zu erstatten (BVerwG, NJW 2009, 2968; Mann/Sennekamp/Uechtritz/Schübel-Pfister, VwVfG, §80 Rn. 10). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Az. 15-725/005 II#0433 Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen 2019« [#58834] # 15-725/005 II#0433 [#58834]
Datum
3. März 2019 14:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 15-725/005 II#0433 Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führte die Veröffentlichung der Information zwischen dem 28. Februar 2019 und 1. März 2019 auf der öffentlichen Webseite im Internet durch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, es wird höflich an die abschließende Bearbeitung des Vorgangs erinnert. Mit freun…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen 2019« [#58834] # 15-725/005 II#0433 [#58834]
Datum
14. April 2019 22:13
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird höflich an die abschließende Bearbeitung des Vorgangs erinnert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Abhilfebescheid zu oben genannten Vorgang. Mit fre…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: AW: Vermittlung bei Anfrage »BSI TR-02102 Kryptographische Verfahren: Empfehlungen und Schlüssellängen 2019« [#58834] # 15-725/005 II#0433 [#58834]
Datum
16. Mai 2019 12:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Abhilfebescheid zu oben genannten Vorgang. Mit freundlichen Grüßen