BTHG in Brandenburg

Informationen wie ab 2020 das Bundesteilhabegesetz in Brandenburg umgesetzt wird. Im speziellen wie die besonderen Wohnformen, die ab 2020 die heutige stationäre Einrichtung in der Eingliederungshilfe ablösen sollen, konkret aussehen und wie erbrachte Leistungen in Zukunft vergütet und abgerechnet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
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Samuel Alberts
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesamt für Soziales und Versorgung Details
Von
Samuel Alberts
Betreff
BTHG in Brandenburg [#30048]
Datum
24. Mai 2018 20:54
An
Landesamt für Soziales und Versorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen wie ab 2020 das Bundesteilhabegesetz in Brandenburg umgesetzt wird. Im speziellen wie die besonderen Wohnformen, die ab 2020 die heutige stationäre Einrichtung in der Eingliederungshilfe ablösen sollen, konkret aussehen und wie erbrachte Leistungen in Zukunft vergütet und abgerechnet werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Samuel Alberts <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Samuel Alberts

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Landesamt für Soziales und Versorgung
Sehr geehrter Herr Alberts, vielen Dank für Ihr Interesse an der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land Bra…
Von
Landesamt für Soziales und Versorgung
Betreff
WG: BTHG in Brandenburg [#30048]
Datum
15. Juni 2018 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Alberts, vielen Dank für Ihr Interesse an der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land Brandenburg. Wie Sie sicherlich bereits wissen, ist dieses Reformvorhaben mit einer Reihe von gesetzlichen Neuregelungen verbunden, die zunächst schrittweise bis zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt werden und zum Teil auf der Ebene der Bundesländer in neue Vorschriften überzuleiten sind. Wir befinden uns aktuell in der 2. Reformstufe, in der es gilt insbesondere für die von Ihnen angesprochenen Veränderungen zur Bemessung der personenzentrierten Leistungen aber auch zu Fragen des Wohnens die bisherige Systematik zu reformieren. Dazu muss zunächst im Land Brandenburg der künftige Träger der Eingliederungshilfe bestimmt werden, der dann einen neuen Rahmenvertrag gemäß § 131 SGB IX mit den Verbänden der Leistungserbringer abschließt. Parallel dazu gibt es bereits erste Abstimmungen zwischen Leistungserbringer- und Leistungsträgerseite unter Beteiligung des Landesbehindertenbeirates als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen zu Inhalten eines neuen Rahmenvertrages nach § 131 SGB IX. Der Arbeitsentwurf eines neuen Ausführungsgesetzes zum SGB IX mit der erforderlichen Bestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe liegt zwischenzeitlich als Referentenentwurf vor. Mit einer Verabschiedung ist Ende des Jahres zu rechnen. Sehr geehrter Herr Alberts, aufgrund der dargestellten aktuellen Situation kann Ihnen zu den nachgefragten Punkten leider keine anderslautende Information übermittelt werden. Wir bitten um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen