BTHG-Regelleistung

Wer in einer "besonderen Wohnform" wohnt und ins BTHG fällt, bekommt beim Sozialamt einen Regelsatz von 389,- €uro statt der üblichen 432,-€uro (Differenz: 43,-€uro).

Bitte teilen Sie mir mit, welche Leistungen im Regelsatz gekürzt wurden und womit das gerechtfertigt wird, dass diese Menschen weniger Geld bekommen als bisher. Denn auch im BTHG gibt es keine Boni/Auszahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen.

Im Gegenteil, das Essen, sofern man eines der entsprechenden Pakete in Anspuch nehmen muss, kostet in den Wohnformen genau so viele als würde man jeden Tag in einem Imbiss essen gehen. Und ist auch nicht viel gesünder oder auf die jeweilige Ernährung des Klienten angepasst.

Desweiteren gibt es sehr vielen, vielleicht sogar allen Einrichtungen dieser Art ein obligatorisches, heißt verpflichtendes, Paket. Der Preis ebenjenes Paketes liegt sogar über die oben erwähnten Differenz. Das heißt alle Klienten, alle im BTHG werden benachteiligt. Und zwar mehrfach.

Außerdem werden Gelder für Telefon und Internet abgezogen, die nicht die Postkosten berücksichtigen. Aber abgesehen von wenigen Cent, von denen sich keine Post verschicken lässt, werden diese Kosten nahezu komplett ausgereizt (Vorgesehen sind im Regelsatz für Kommunikation (Post, Fax, Internet, Telefon, Handy) zwischen 35,- und 38,- Euro circa. Für Internet und Festnetz wird allerdings auch 35,- circa abgezogen vom Regelsatz.

Im Endeffekt müsste der Regelsatz wie folgt aussehen:
432,-€uro
+ Kosten für das Basispaket (liegt so zwischen 60 und 70 Euro mtl.)
+ Kosten für Post und Fax sowie Handy (letzteres liegt so bei 20,- Euro mtl.)

Stattdessen bekommt jemand in einer solchen Einrichtung weniger obwohl das BTHG das Verhältnis für Klienten verbessern sollten.

Ich bitte daher um Aufschlüsselung des Regelsatzes, wieviel Prozente für die jeweiligen Punkte vorgesehen sind. Als Beispiel für eine Aufschlüsselung nehmen Sie bitte folgendes Bild:
https:<< Adresse entfernt >>/www.hartziv.org/wp-content/uploads/hartz4-regelsatztorte2020-1536x1495.jpg

Außerdem erbitte ich die Infos in welchen Punkten die Leistungen um wie viel Euro << Adresse entfernt >> Prozent sowie warum gekürzt worden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer in einer "…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BTHG-Regelleistung [#185340]
Datum
25. April 2020 22:22
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer in einer "besonderen Wohnform" wohnt und ins BTHG fällt, bekommt beim Sozialamt einen Regelsatz von 389,- €uro statt der üblichen 432,-€uro (Differenz: 43,-€uro). Bitte teilen Sie mir mit, welche Leistungen im Regelsatz gekürzt wurden und womit das gerechtfertigt wird, dass diese Menschen weniger Geld bekommen als bisher. Denn auch im BTHG gibt es keine Boni/Auszahlungen oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen. Im Gegenteil, das Essen, sofern man eines der entsprechenden Pakete in Anspuch nehmen muss, kostet in den Wohnformen genau so viele als würde man jeden Tag in einem Imbiss essen gehen. Und ist auch nicht viel gesünder oder auf die jeweilige Ernährung des Klienten angepasst. Desweiteren gibt es sehr vielen, vielleicht sogar allen Einrichtungen dieser Art ein obligatorisches, heißt verpflichtendes, Paket. Der Preis ebenjenes Paketes liegt sogar über die oben erwähnten Differenz. Das heißt alle Klienten, alle im BTHG werden benachteiligt. Und zwar mehrfach. Außerdem werden Gelder für Telefon und Internet abgezogen, die nicht die Postkosten berücksichtigen. Aber abgesehen von wenigen Cent, von denen sich keine Post verschicken lässt, werden diese Kosten nahezu komplett ausgereizt (Vorgesehen sind im Regelsatz für Kommunikation (Post, Fax, Internet, Telefon, Handy) zwischen 35,- und 38,- Euro circa. Für Internet und Festnetz wird allerdings auch 35,- circa abgezogen vom Regelsatz. Im Endeffekt müsste der Regelsatz wie folgt aussehen: 432,-€uro + Kosten für das Basispaket (liegt so zwischen 60 und 70 Euro mtl.) + Kosten für Post und Fax sowie Handy (letzteres liegt so bei 20,- Euro mtl.) Stattdessen bekommt jemand in einer solchen Einrichtung weniger obwohl das BTHG das Verhältnis für Klienten verbessern sollten. Ich bitte daher um Aufschlüsselung des Regelsatzes, wieviel Prozente für die jeweiligen Punkte vorgesehen sind. Als Beispiel für eine Aufschlüsselung nehmen Sie bitte folgendes Bild: https:<< Adresse entfernt >>/www.hartziv.org/wp-content/uploads/hartz4-regelsatztorte2020-1536x1495.jpg Außerdem erbitte ich die Infos in welchen Punkten die Leistungen um wie viel Euro << Adresse entfernt >> Prozent sowie warum gekürzt worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/185340/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiter…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BIS/ BTHG-Regelleistung [#185340]
Datum
30. April 2020 19:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG-Regelleistung“ vom 25.04.2020 (#185340) wur…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BIS/ BTHG-Regelleistung [#185340]
Datum
29. Mai 2020 21:32
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG-Regelleistung“ vom 25.04.2020 (#185340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/185340/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG-Regelleistung“ vom 25.04.2020 (#185340) wur…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BIS/ BTHG-Regelleistung [#185340]
Datum
26. November 2020 22:29
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG-Regelleistung“ vom 25.04.2020 (#185340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/185340/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen per E-Mail am 8. Juni 2020 geantwortet, dass es sich bei Ihrem Anlieg…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: AW: BIS/ BTHG-Regelleistung [#185340]
Datum
30. November 2020 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen per E-Mail am 8. Juni 2020 geantwortet, dass es sich bei Ihrem Anliegen nicht um eine IFG-Anfrage handelt und folglich auch keine von Einsendern gestellte Fristsetzung gilt. Diese E-Mail füge ich noch einmal bei - wobei ich nicht ausschließen kann, dass diese E-Mail seinerzeit durch einen Fehler nicht abgesandt wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. So laut es mir tut aber Sie haben dort Dinge hineinge…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: BIS/ BTHG-Regelleistung [#185340]
Datum
2. Dezember 2020 22:09
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. So laut es mir tut aber Sie haben dort Dinge hineingelesen oder hineinlesen wollen, die so nicht stimmen. Ich habe eine allgemeine Anfrage gestellt, denn das Problem was ich schildere hat jede:r in einer sogenannten besonderen Wohnform. Ich habe Unterlagen erbeten, woraus ersichtlich wird, wie die Kürzung respektive Einschätzung Menschen, die in besonderen Wohnformen wohnen, benötigen weniger Geld als solche, die dort nicht wohnen. Nämlich 389,- statt 432,-€. Das steht in keinem öffentlichen Blatt oder anderen Unterlagen und erfüllen daher auch den Status einer IFG-Anfrage. Und wenn solche Anfragen täglich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet werden. Stört Sie das denn dann nicht? Ich hätte es ja schon längst öffentlich gemacht. Das würde Ihnen berechtigte IFG-Anfragen und "normale" Anfragen, die Sie Auskunftsersuchen nennen - ich vermute, um sie nicht beantworten zu müssen in dieser besagten Frist. 1. Es ist nicht spezifisch, sondern allgemein. Erfüllt daher die Anforderung. 2. Ich erbitte Einsicht in ein für mich nicht zugängliches, gleich nicht-öffentliches, Dokument. Erfüllt damit einen weiteren Punkt für eine IFG-Anfrage. 3. Aus meiner Fragestellung war schon seit Beginn erkenntlich was ich meine. Daher habe ich spezifischer artikuliert, was mir nun zum Nachteil ausgelegt wird. Das diente zur Orientierung, was gemeint sein könnte, nicht dazu meine Anfrage abzulehnen. 4. In der Regel erscheinen hier Antworten auch, wenn diese abgeschickt worden sind. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/185340/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „BTHG-Regelleistung“ [#185340] [#185340]
Datum
2. Dezember 2020 22:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/185340/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie die Anforderungen einer IFG-Anfrage erfüllt und meine spezifischen Erläuterungen mir später zum Nachteil ausgelegt wurden (je spezifischer desto weniger ist es eine IFG-Anfrage, sondern ein Auskunftsersuchen. Die Erläuterungen dienten aber nur zur Orientierung was ich meine.) Außerdem sind besagte Unterlagen nicht öffentlich zugänglich und wenn, wie man mir geantwortet, so viele Anfragen diesbezüglich eintreffen beim Ministerium, würde ich die Unterlagen ja leichter zugänglich machen, um in solch komplexen Zeiten wie aktuell mehr Spielraum zu haben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185340.pdf - 2020-11-30_1-EingabeNAME_IFG_Regelbedarfe_RBS-besond.Wohnform.pdf Anfragenr: 185340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/185340/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Januar 2021 17:41
Status
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung durch den BfDI vom 3.12.2020 # 25-720/002 II#0317 [#185340] Sehr geehrteAntragstelle…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung durch den BfDI vom 3.12.2020 # 25-720/002 II#0317 [#185340]
Datum
17. Januar 2021 16:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „BTHG-Regelleistung“ vom 25.04.2020 (#185340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 234 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich empfinde mein Anliegen nicht als reine Bürgeranfrage. Woran machen Sie das fest? Die Info steht nicht allen zur Verfügung. Die individuelle Beschreibung einer Situation ist meine persönliche Präferenz Situationen zu beschreiben. Das muss nicht darauf hindeuten, dass es nur ein individuelles Anliegen ist und deswegen falsch eingeordnet wird von allen bisher involvierten Parteien. Ich bitte hiermit um Anweisung, was zu ändern ist, damit die Anfrage regülär als IFG-Anfrage eingestuft werden kann. Mir leuchtet das nicht ein und mir fällt eine Umformulierung aus obengenannten Gründen schwer. (Eine "normale" Frage habe ich auch schon vor meiner Anfrage gestellt, eine Auskunft wurde mir verweigert, es wurde ein dezenter Hinweis gegeben, dass ich hier mehr Erfolg haben könnte; was auch nicht zu stimmen scheint.) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/185340/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 25. April 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in i…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 25. April 2020
Datum
8. Februar 2021 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer o. a. Zuschrift bitte ich um Kenntnisnahme des anliegenden Schreibens. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 25. April 2020 [#185340] Sehr Antragstelle…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Zuschrift an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 25. April 2020 [#185340]
Datum
9. Februar 2021 12:18
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Begründung. Ich verstehe diese Antwort. Die Gründe für die Regelbedarfsstufe 2. Das, was Sie als Regelfall nutzen ist genau das Gegenteil. Es sind seltene Fälle, das ein Zimmer vollausgestattet ist. Die Begründung mit Rundfunkgebühren stimmt so auch nicht, denn in Regelbedarfsstufe 1 kann man sich, wie in anderen Stufen auch, davon befreien lassen. Es fallen Kosten für Leistungspakete an, die Grundbedürfnisse erfüllen (die Sie aber mit einbeziehen in dem, was Sie "Regelfall" nennen). Bewohner:innen legen die finanziellen Mittel nicht zusammen und kaufen und kochen für sich selbst. Das BTHG, so wie es jetzt ist, benachteiligt Menschen eher und ist realitätsfern (die von Ihnen genannten Regelfälle sind beispielsweise konträr zur Realität; als genau gegensätzlich und daher benachteiligend). Die Gründe für eine Regelbedarfsstufe 1 für Menschen in besonderen Wohnform sind sehr vielfältig. Außerdem fehlt, da viele derartige Einrichtungen rehabilitativ ausgerichtet sind, eine Eingliederung von Jobcenter und Arbeitsamt ins BTHG. Die Miete, die das Sozialamt zahlt ist höher als das, was das Jobcenter zahlen muss. Die Differenz ist daher vom Bewohner zu tragen. Was ebenfalls FÜR eine Regelbedarfsstufe 1 spricht als dagegen. Des weiteren sind viele Mehrbedarfe, die man übers Sozialamt bekommen kann beim Jobcenter/Arbeitsamt nicht möglich. Da ist man dann auf einmal nicht mehr behindert oder hat kein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis. Sie sehen also, das vieles in der Realität sehr viel anders ist als in Ihrer Begründung dargelegt. Und das sind nur wenige Beispiele. Ein Mehrbedarf für Übergrößen fehlt bspw. immer noch (die sind nämlich teurer als reguläre Größen und seltener zu bekommen). Auch das spricht eher für Stufe 1. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/185340/

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Datum
15. Februar 2021 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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