Budget für Bildung und Teilhabe in NRW und Köln

Ich bitte um die Zusendung von Dokumenten, Analysen, oder Studien, die das gesamt Budget für die Bildung und Teilhabe Pakete, für das Land NRW und die Stadt Köln aufdecken (schicken sie mir bitte die Messungen bzw. Analysen der letzten 4 Jahre). Bitte senden sie mir ebenfalls alle Dokumente zu, aus denen hervorgeht wieviel Euro letztenendlich in NRW und Köln für Bildung und Teilhabe Pakete ausgegeben bzw. wieviel Euro von Familien und Personen für BuT in Anspruch genommen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    28. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ic…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Budget für Bildung und Teilhabe in NRW und Köln [#298460]
Datum
26. Januar 2024 21:21
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Zusendung von Dokumenten, Analysen, oder Studien, die das gesamt Budget für die Bildung und Teilhabe Pakete, für das Land NRW und die Stadt Köln aufdecken (schicken sie mir bitte die Messungen bzw. Analysen der letzten 4 Jahre). Bitte senden sie mir ebenfalls alle Dokumente zu, aus denen hervorgeht wieviel Euro letztenendlich in NRW und Köln für Bildung und Teilhabe Pakete ausgegeben bzw. wieviel Euro von Familien und Personen für BuT in Anspruch genommen wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298460/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> es wird fälschlicherweise davon ausgegangen, für das Bildungs- und Teilha…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Budget für Bildung und Teilhabe in NRW und Köln [#298460]
Datum
13. Februar 2024 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> es wird fälschlicherweise davon ausgegangen, für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gäbe es seitens des Bundes ein Budget, das von Ländern und Kommunen beliebig „abgerufen" werden könne. Das ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um individuelle Leistungen der jeweiligen Leistungsbeziehenden bzw. des jeweiligen Leitungsbeziehenden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der konkreten Leistung vorliegen. Insofern ist eine Budgetierung der Mittel von vorneherein ausgeschlossen. Die Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket sind zwingend davon abhängig, ob die grundsätzlich BuT-berechtige Person einen tatsächlichen Anspruch auf die konkrete BuT-Leistungen hat. Nur wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird die Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gewährt. Im Anhang finden Sie die letzten vier Berichte zur ,,Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Nordrhein-Westfalen", die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW zur Verfügung gestellt werden. Dort finden sich auch eine kommunalscharfe Übersicht über die jeweiligen Ausgaben für die gewährten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke vorerst für Ihre schnelle Antwort. Wäre es möglich mir die BuT Berichte von 2022 und gegebenfall…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Budget für Bildung und Teilhabe in NRW und Köln [#298460]
Datum
19. Februar 2024 18:27
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke vorerst für Ihre schnelle Antwort. Wäre es möglich mir die BuT Berichte von 2022 und gegebenfalls 2023 zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298460/

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> für die Jahre 2022 und 2023 liegen derzeit keine BuT-Berichte zur ,,Umset…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: WG: Budget für Bildung und Teilhabe in NRW und Köln [#298460]
Datum
11. März 2024 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für die Jahre 2022 und 2023 liegen derzeit keine BuT-Berichte zur ,,Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Nordrhein-Westfalen" vor. Mit freundlichen Grüßen