Bürgerantrag auf die Zusendung von Informationen zur wasserrechtlichen Bewilligung einer Grundwasserentnahme in 48691 Vreden

Eine Kopie der aktuell gültigen Bewilligung für die Wasserförderung, die Sie der Salzgewinnungsgesellschaft Westfalen mbH & Co. KG für das Abpumpen von Grundwasser in der Bauerschaft Doemern in << Adresse entfernt >> erteilt haben.

Das Grundwasser wird in Vreden gefördert und dann über Leitungen nach Gronau-Epe gepumpt, wo es für den Salzbergbau per Solung in unterirdischen Kavernen verwendet wird.

Falls das Schriftstück mit der Bewilligung Betriebsgeheimnisse enthält, so können Sie diese gerne schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerantrag auf die Zusendung von Informationen zur wasserrechtlichen Bewilligung einer Grundwasserentnahme in << Adresse entfernt >> [#256408]
Datum
5. August 2022 14:18
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kopie der aktuell gültigen Bewilligung für die Wasserförderung, die Sie der Salzgewinnungsgesellschaft Westfalen mbH & Co. KG für das Abpumpen von Grundwasser in der Bauerschaft Doemern in << Adresse entfernt >> erteilt haben. Das Grundwasser wird in Vreden gefördert und dann über Leitungen nach Gronau-Epe gepumpt, wo es für den Salzbergbau per Solung in unterirdischen Kavernen verwendet wird. Falls das Schriftstück mit der Bewilligung Betriebsgeheimnisse enthält, so können Sie diese gerne schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256408/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
Ihr Schreiben vom 05.08.2022 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Erlaubn…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 05.08.2022
Datum
30. August 2022 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Erlaubnis der Salzgewinnungsgesellschaft Westfalen mbH & Co. KG zu Ihrer Information. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 05.08.2022 [#256408] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung einer Kop…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 05.08.2022 [#256408]
Datum
30. August 2022 17:28
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung einer Kopie des Erlaubnisbescheids zur Wasserentnahme durch die Salzgewinnungsgesellschaft Westfalen mbH&Co. KG, den Ihre Behörde im Jahr 2006 erteilt hat. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256408/