Bürgergeld anrechnungsfreier Zuverdienst junge Erwachsene

bitte um Klarstellung aller Möglichkeiten des maximalen anrechnungsfreien Zuverdienst innerhalb eines Kalenderjahres für bis zu 25 Jährige Bürgergeld Bezieher .
Ist es zutreffend an 70 Tagen im Jahr Ferienjob und außerhalb dieser Zeit kann auch noch anrechnungsfrei ein monatlicher Minijob ausgeübt werden??

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  • Datum
    23. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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Detlef Callsen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte um Klarstellung aller Möglichke…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Detlef Callsen
Betreff
Bürgergeld anrechnungsfreier Zuverdienst junge Erwachsene [#298115]
Datum
23. Januar 2024 18:04
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte um Klarstellung aller Möglichkeiten des maximalen anrechnungsfreien Zuverdienst innerhalb eines Kalenderjahres für bis zu 25 Jährige Bürgergeld Bezieher . Ist es zutreffend an 70 Tagen im Jahr Ferienjob und außerhalb dieser Zeit kann auch noch anrechnungsfrei ein monatlicher Minijob ausgeübt werden??
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Detlef Callsen Anfragenr: 298115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298115/ Postanschrift Detlef Callsen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Detlef Callsen

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