Sehr geehrte Frau Relsserd,
vielen Dank für ihre E-Mail vom 27. Dezember 2022, in der sie zahlreiche Daten erfragen.
Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit wurden ihre Fragen umsortiert und gebündelt, sofern im Zuständigkeitsbereich des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) liegend, beantwortet.
Wie viele Bedürftige gibt es in Deutschland?
Sofern sie Hilfebedürftigkeit nach den Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II) meinen, möchte ich auf die monatlichen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Publikationen verweisen, die unter folgendem Link abrufbar sind: Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) - Statistik der Bundesagentur für Arbeit (
arbeitsagentur.de)<
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html>. Nach vorläufig, hochgerechneten Werten gab es im Dezember 2022 rund 2,837 Mio. Bedarfsgemeinschaften mit 5,645 Mio. Personen. Leistungsberechtigt waren 5,411 Mio., darunter 3,814 Mio. erwerbsfähige und rund 1,552 Mio. nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Wie viel Geld wird für das System der o. g. Geldleistungen insgesamt zur Verfügung gestellt? Insgesamt heißt für mich, wie viel kostet es den Staat, dieses Unterstützungssystem zu gewährleisten und durch Prüfung der Antragsberechtigung Missbrauch zu verhindern?
Wie viel Geld kommt tatsächlich bei den Bedürftigen an?
Wie viele Mitarbeiter*innen kontrollieren die Bedürftigkeit?
Die Gesamtausgaben für die Aufgaben im Bereich des BMAS werden jährlich im Bundeshaushalt festgeschrieben. Sie können dem Einzelplan 11 entnommen werden (
https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003100.pdf). Aussagen zur Anzahl der Beschäftigten und zu den Haushaltsplänen der BA finden sie unter folgenden Link: Geschäftsberichte und Haushaltspläne | Bundesagentur für Arbeit (
arbeitsagentur.de)<
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/berichte-und-haushalt>.
Wie viele Richter*innen, Anwält*innen, Schöff*innen, Assistent*innen und andere mit den Klageverfahren beschäftigte bezahlte Personen sind überwiegend damit beschäftigt Klagen abzuarbeiten?
Hierzu liegen dem BMAS keine Erkenntnisse vor.
Wie viele Klagen sind berechtigt, d. h. wie viel Klagen wird zumindest teilweise stattgegeben?
Wie viel Geld kosten die damit zusammenhängenden Klagen vor den Sozialgerichten?
Die jährlich erscheinenden Informationen über Widersprüche und Klagen, einstweiliger Rechtsschutz, Abgang, Bestand und Zugang im SGB II werden von der Statistik der BA unter folgendem Link veröffentlicht: Einzelausgaben - Statistik der Bundesagentur für Arbeit (
arbeitsagentur.de)<
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=wuk-wuk-jz>. Darüber hinaus gibt es parlamentarische Anfragen, die sich dem Thema widmen (z.B. Drucksache 19/8078 (
bundestag.de)<
https://dserver.bundestag.de/btd/19/080/1908078.pdf>). Weitere Erkenntnisse liegen dem BMAS nicht vor.
Wie viele Kläger*innen erleben den Ausgang der Klage nicht mehr?
Hierzu liegen dem BMAS keine Erkenntnisse vor.
Wer profitiert mehr vom Unterstützungssystem, die Bedürftigen oder die, die die Bedürftigkeit kontrollieren?
Um es auf den Punkt zu bringen: Wer lebt besser von den eingesetzten Steuergeldern?
Aufgabe des Sozialstaats ist, die Menschen in hilfsbedürftigen Lagen zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Mindestsicherungssysteme auskömmlich sind. In den Jobcentern werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte , wie Langzeitleistungsbeziehende, Alleinerziehende, Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete, aber auch Beschäftigte und Menschen, die vorübergehend hilfebedürftig sind, zielgerichtet beraten und gefördert. Ziel und verfassungsrechtliche Pflicht ist und bleibt, die Menschen auch in Krisenzeiten verlässlich abzusichern. Dazu bedarf es eines Verwaltungsapparates.
Wie viel würde es kosten, wenn die Bedürftigkeit automatisch und objektiv, d. h. ohne subjektive Vorurteile der Bearbeiter*innen durch eine intelligente Maschine geprüft würde?
In welchen Ländern gibt es so ein System der automatischen Bedürftigkeitsprüfung?
Mit dem Onlinezugangsgesetz (BMI - Onlinezugangsgesetz (
bund.de)<
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html>) ist die öffentliche Verwaltung gefordert, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Die BA befindet sich inmitten einer digitalen Transformation, welche die Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern als auch zwischen den Kolleginnen und Kollegen verändert. Hierzu wurde die Initiative Advanced Analytics gegründet, um unterschiedliche Fragestellungen zu bearbeiten. Über den Fortgang der Arbeiten berichtet die BA öffentlich (Unsere Themen | Bundesagentur für Arbeit (
arbeitsagentur.de)<
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/it-systemhaus/themen>). Diverse Verwaltungsleistungen, wie die Arbeitslosmeldung (Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen (
arbeitsagentur.de)<
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/> oder das Bürgergeld (Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld | Bundesagentur für Arbeit (
arbeitsagentur.de)<
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld> können bereits online abgegeben bzw. beantragt werden. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt der BA veranschlagt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen dem BMAS nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen