Bürgergeld, Hartz IV, Aufstocken, Hilfe zum Lebensunterhalt, also alle Geldleistungen des SGB zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Wie viel Geld wird für das System der o. g. Geldleistungen insgesamt zur Verfügung gestellt? Insgesamt heißt für mich, wie viel kostet es den Staat, dieses Unterstützungssystem zu gewährleisten und durch Prüfung der Antragsberechtigung Missbrauch zu verhindern?
Wie viel Geld kosten die damit zusammenhängenden Klagen vor den Sozialgerichten?
Wie viel Geld kommt tatsächlich bei den Bedürftigen an?
Wie viele Bedürftige gibt es in Deutschland?
Wie viele Mitarbeiter*innen kontrollieren die Bedürftigkeit?
Wie viele Richter*innen, Anwält*innen, Schöff*innen, Assistent*innen und andere mit den Klageverfahren beschäftigte bezahlte Personen sind überwiegend damit beschäftigt Klagen abzuarbeiten?
Wie viele Klagen sind berechtigt, d. h. wie viel Klagen wird zumindest teilweise stattgegeben?
Wie viele Kläger*innen erleben den Ausgang der Klage nicht mehr?
Wer profitiert mehr vom Unterstützungssystem, die Bedürftigen oder die, die die Bedürftigkeit kontrollieren?
Um es auf den Punkt zu bringen: Wer lebt besser von den eingesetzten Steuergeldern?
Wie viel würde es kosten, wenn die Bedürftigkeit automatisch und objektiv, d. h. ohne subjektive Vorurteile der Bearbeiter*innen durch eine intelligente Maschine geprüft würde?
In welchen Ländern gibt es so ein System der automatischen Bedürftigkeitsprüfung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Atina Aniroc Relsserd
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Geld wird für das System der…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Atina Aniroc Relsserd
Betreff
Bürgergeld, Hartz IV, Aufstocken, Hilfe zum Lebensunterhalt, also alle Geldleistungen des SGB zur Sicherung des Lebensunterhaltes [#266379]
Datum
27. Dezember 2022 16:05
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Geld wird für das System der o. g. Geldleistungen insgesamt zur Verfügung gestellt? Insgesamt heißt für mich, wie viel kostet es den Staat, dieses Unterstützungssystem zu gewährleisten und durch Prüfung der Antragsberechtigung Missbrauch zu verhindern? Wie viel Geld kosten die damit zusammenhängenden Klagen vor den Sozialgerichten? Wie viel Geld kommt tatsächlich bei den Bedürftigen an? Wie viele Bedürftige gibt es in Deutschland? Wie viele Mitarbeiter*innen kontrollieren die Bedürftigkeit? Wie viele Richter*innen, Anwält*innen, Schöff*innen, Assistent*innen und andere mit den Klageverfahren beschäftigte bezahlte Personen sind überwiegend damit beschäftigt Klagen abzuarbeiten? Wie viele Klagen sind berechtigt, d. h. wie viel Klagen wird zumindest teilweise stattgegeben? Wie viele Kläger*innen erleben den Ausgang der Klage nicht mehr? Wer profitiert mehr vom Unterstützungssystem, die Bedürftigen oder die, die die Bedürftigkeit kontrollieren? Um es auf den Punkt zu bringen: Wer lebt besser von den eingesetzten Steuergeldern? Wie viel würde es kosten, wenn die Bedürftigkeit automatisch und objektiv, d. h. ohne subjektive Vorurteile der Bearbeiter*innen durch eine intelligente Maschine geprüft würde? In welchen Ländern gibt es so ein System der automatischen Bedürftigkeitsprüfung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Atina Aniroc Relsserd Anfragenr: 266379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266379/ Postanschrift Atina Aniroc Relsserd << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Atina Aniroc Relsserd

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 27.12.22 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Sehr geehrte Frau Relsserd, vielen Dan…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 27.12.22 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
30. Januar 2023 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Relsserd, vielen Dank für ihre E-Mail vom 27. Dezember 2022, in der sie zahlreiche Daten erfragen. Zur Vereinfachung und Übersichtlichkeit wurden ihre Fragen umsortiert und gebündelt, sofern im Zuständigkeitsbereich des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) liegend, beantwortet. Wie viele Bedürftige gibt es in Deutschland? Sofern sie Hilfebedürftigkeit nach den Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II) meinen, möchte ich auf die monatlichen von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Publikationen verweisen, die unter folgendem Link abrufbar sind: Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) - Statistik der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)<https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html>. Nach vorläufig, hochgerechneten Werten gab es im Dezember 2022 rund 2,837 Mio. Bedarfsgemeinschaften mit 5,645 Mio. Personen. Leistungsberechtigt waren 5,411 Mio., darunter 3,814 Mio. erwerbsfähige und rund 1,552 Mio. nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Wie viel Geld wird für das System der o. g. Geldleistungen insgesamt zur Verfügung gestellt? Insgesamt heißt für mich, wie viel kostet es den Staat, dieses Unterstützungssystem zu gewährleisten und durch Prüfung der Antragsberechtigung Missbrauch zu verhindern? Wie viel Geld kommt tatsächlich bei den Bedürftigen an? Wie viele Mitarbeiter*innen kontrollieren die Bedürftigkeit? Die Gesamtausgaben für die Aufgaben im Bereich des BMAS werden jährlich im Bundeshaushalt festgeschrieben. Sie können dem Einzelplan 11 entnommen werden (https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003100.pdf). Aussagen zur Anzahl der Beschäftigten und zu den Haushaltsplänen der BA finden sie unter folgenden Link: Geschäftsberichte und Haushaltspläne | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)<https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/veroeffentlichungen/berichte-und-haushalt>. Wie viele Richter*innen, Anwält*innen, Schöff*innen, Assistent*innen und andere mit den Klageverfahren beschäftigte bezahlte Personen sind überwiegend damit beschäftigt Klagen abzuarbeiten? Hierzu liegen dem BMAS keine Erkenntnisse vor. Wie viele Klagen sind berechtigt, d. h. wie viel Klagen wird zumindest teilweise stattgegeben? Wie viel Geld kosten die damit zusammenhängenden Klagen vor den Sozialgerichten? Die jährlich erscheinenden Informationen über Widersprüche und Klagen, einstweiliger Rechtsschutz, Abgang, Bestand und Zugang im SGB II werden von der Statistik der BA unter folgendem Link veröffentlicht: Einzelausgaben - Statistik der Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)<https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=wuk-wuk-jz>. Darüber hinaus gibt es parlamentarische Anfragen, die sich dem Thema widmen (z.B. Drucksache 19/8078 (bundestag.de)<https://dserver.bundestag.de/btd/19/080/1908078.pdf>). Weitere Erkenntnisse liegen dem BMAS nicht vor. Wie viele Kläger*innen erleben den Ausgang der Klage nicht mehr? Hierzu liegen dem BMAS keine Erkenntnisse vor. Wer profitiert mehr vom Unterstützungssystem, die Bedürftigen oder die, die die Bedürftigkeit kontrollieren? Um es auf den Punkt zu bringen: Wer lebt besser von den eingesetzten Steuergeldern? Aufgabe des Sozialstaats ist, die Menschen in hilfsbedürftigen Lagen zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Mindestsicherungssysteme auskömmlich sind. In den Jobcentern werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte , wie Langzeitleistungsbeziehende, Alleinerziehende, Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete, aber auch Beschäftigte und Menschen, die vorübergehend hilfebedürftig sind, zielgerichtet beraten und gefördert. Ziel und verfassungsrechtliche Pflicht ist und bleibt, die Menschen auch in Krisenzeiten verlässlich abzusichern. Dazu bedarf es eines Verwaltungsapparates. Wie viel würde es kosten, wenn die Bedürftigkeit automatisch und objektiv, d. h. ohne subjektive Vorurteile der Bearbeiter*innen durch eine intelligente Maschine geprüft würde? In welchen Ländern gibt es so ein System der automatischen Bedürftigkeitsprüfung? Mit dem Onlinezugangsgesetz (BMI - Onlinezugangsgesetz (bund.de)<https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html>) ist die öffentliche Verwaltung gefordert, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Die BA befindet sich inmitten einer digitalen Transformation, welche die Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern als auch zwischen den Kolleginnen und Kollegen verändert. Hierzu wurde die Initiative Advanced Analytics gegründet, um unterschiedliche Fragestellungen zu bearbeiten. Über den Fortgang der Arbeiten berichtet die BA öffentlich (Unsere Themen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)<https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/it-systemhaus/themen>). Diverse Verwaltungsleistungen, wie die Arbeitslosmeldung (Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen (arbeitsagentur.de)<https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/> oder das Bürgergeld (Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)<https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld> können bereits online abgegeben bzw. beantragt werden. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt der BA veranschlagt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen dem BMAS nicht vor. Mit freundlichen Grüßen