Bürgergeld, kostenaufwändige Ernährung

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die neue Gesetzgebung zum Bürgergeld/ Grundsicherung im Alter sieht finanzielle Unterstützung zum „Mehrbedarf bei Kostenaufwändiger Ernährung“ vor.
Nun gibt es ältere Menschen, deren Rente zum Leben nicht ausreicht,die mehrere Krankheiten aufweisen, die benannt werden können.( z.B. Bluthochdruck,Diabetes II, Gicht usw.)
Meine Frage: jede Krankheit wird finanziell mit einem anderen Betrag bewertet.
Bekommt man für alle drei nachweisbaren Erkrankungen den jeweiligen Geldbetrag?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    8. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die neue Gesetzgebung zum Bürgergeld/…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgergeld, kostenaufwändige Ernährung [#267163]
Datum
6. Januar 2023 18:21
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die neue Gesetzgebung zum Bürgergeld/ Grundsicherung im Alter sieht finanzielle Unterstützung zum „Mehrbedarf bei Kostenaufwändiger Ernährung“ vor. Nun gibt es ältere Menschen, deren Rente zum Leben nicht ausreicht,die mehrere Krankheiten aufweisen, die benannt werden können.( z.B. Bluthochdruck,Diabetes II, Gicht usw.) Meine Frage: jede Krankheit wird finanziell mit einem anderen Betrag bewertet. Bekommt man für alle drei nachweisbaren Erkrankungen den jeweiligen Geldbetrag? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267163 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267163/

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Nachricht vom 6. Januar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Sie bitten auf Grundlage des Informatio…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Nachricht vom 6. Januar 2023
Datum
13. Januar 2023 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
24,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie bitten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um eine Beratung hinsichtlich für Sie in Betracht kommender Sozialleistungen. Das Wichtigste zuerst: Alle Informationen rund um die Sozialhilfe entnehmen Sie bitte der Broschüre "Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"<https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf;jsessionid=D04D3B786BB0A26A16E9D35AFAE26EDA.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=3> - so auch zum ernährungsbedingten Mehrbedarf (Seite 37). Im Übrigen ist anzumerken: Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um keinen IFG-Antrag. Ein IFG-Antrag setzt voraus, dass · eine Bürgerin oder ein Bürger Einsicht in amtliche Dokumente nehmen möchte, · diese Dokumente ausreichend spezifiziert werden, also o um welche Dokumente es sich konkret handelt oder o aus der Fragestellung zumindest erkennbar wird, welche Dokumente gemeint sein könnten, beziehungsweise o Sinn und Zweck des IFG-Antrags gerecht werden könnten, · diese Dokumente aber nicht allgemein zugänglich sind und (selbstverständliche Voraussetzung) in einem Bundesministerium verfügbar sind. Dies bedeutet: Ihre E-Mail erfüllt nicht die Voraussetzungen eines IFG-Antrags, denn mit dem Inhalt Ihrer Frage in Zusammenhang stehende Unterlagen liegen nicht vor. Das IFG enthält keinen Anspruch auf die Beantwortung allgemeiner Fragen ohne Aktenbezug sowie die Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Aus diesem Grund wurde Ihre Anfrage als Bürgereingabe bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen