Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Achtung: Diese Anfrage habe ich zuvor an den Landesbetrieb Straßenbau NRW gestellt und wurde in dieser Anfrage auf die Stadt Essen verwiesen. Das hier ist die alte Anfrage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/buergersteig-maximallast/
Hallo, ich wohne in Essen an der Kupferdreher Straße PLZ 45257. Hier fängt es langsam an, dass die Bürgersteige kaputt gehen und ich vermute (bei einem Fall weiß ich es konkret) es liegt an der Last durch die dort parkenden Autos. Mich würde deshalb interessieren auf welche punktuelle Dauerhaft die angelegten Bürgersteige (gepflastert nicht geteert) ausgelegt sind. Falls es sich hier um verschiedene Werte in verschiedenen Bereichen der Straße handelt bitte ich sie das ganze entsprechend aufzuschlüsseln. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 269643
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/269643/
Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
„Alle Verkehrsflächen die in der Unterhaltungspflicht der Stadt Essen sind, werden regelmäßig von städtischen Straßenbegehern abgelaufen und dabei auf eventuelle Schäden kontrolliert. Festgestellte Schäden werden entsprechend beseitigt.
>>>>Die Schäden werden dokumentiert<<<<, eine systematische statistische Auswertung erfolgt nicht.“