Bürgersteig Maximallast

Achtung: Diese Anfrage habe ich zuvor an den Landesbetrieb Straßenbau NRW gestellt und wurde in dieser Anfrage auf die Stadt Essen verwiesen. Das hier ist die alte Anfrage:
https://fragdenstaat.de/anfrage/buergersteig-maximallast/

Hallo, ich wohne in Essen an der Kupferdreher Straße PLZ 45257. Hier fängt es langsam an, dass die Bürgersteige kaputt gehen und ich vermute (bei einem Fall weiß ich es konkret) es liegt an der Last durch die dort parkenden Autos. Mich würde deshalb interessieren auf welche punktuelle Dauerhaft die angelegten Bürgersteige (gepflastert nicht geteert) ausgelegt sind. Falls es sich hier um verschiedene Werte in verschiedenen Bereichen der Straße handelt bitte ich sie das ganze entsprechend aufzuschlüsseln. Vielen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ac…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgersteig Maximallast [#269643]
Datum
7. Februar 2023 14:06
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Achtung: Diese Anfrage habe ich zuvor an den Landesbetrieb Straßenbau NRW gestellt und wurde in dieser Anfrage auf die Stadt Essen verwiesen. Das hier ist die alte Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/buergersteig-maximallast/ Hallo, ich wohne in Essen an der Kupferdreher Straße PLZ 45257. Hier fängt es langsam an, dass die Bürgersteige kaputt gehen und ich vermute (bei einem Fall weiß ich es konkret) es liegt an der Last durch die dort parkenden Autos. Mich würde deshalb interessieren auf welche punktuelle Dauerhaft die angelegten Bürgersteige (gepflastert nicht geteert) ausgelegt sind. Falls es sich hier um verschiedene Werte in verschiedenen Bereichen der Straße handelt bitte ich sie das ganze entsprechend aufzuschlüsseln. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269643/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgersteig Maximallast“ vom 07.02.2023 (#269643) wurde von Ihnen …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgersteig Maximallast [#269643]
Datum
9. März 2023 08:06
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgersteig Maximallast“ vom 07.02.2023 (#269643) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Presseanfrage 07.02.: Zustand der Bürgersteige in Essen Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für I…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Presseanfrage 07.02.: Zustand der Bürgersteige in Essen
Datum
9. März 2023 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage in Bezug auf den Zustand der Bürgersteige in Essen. Grundsätzlich sind Gehwege nicht für das Parken von Kraftfahrzeugen zugelassen. Insofern sind die Bauweisen und Schichtdicken von Gehwegen gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen so gewählt, dass diese Flächen nur von Fahrzeugen des Unterhaltungsdienstes befahren können. Somit können keine Aussagen über die Dauerhaftigkeit von Gehwegen bei nicht sachgemäßer Nutzung gemacht werden. Alle Verkehrsflächen die in der Unterhaltungspflicht der Stadt Essen sind, werden regelmäßig von städtischen Straßenbegehern abgelaufen und dabei auf eventuelle Schäden kontrolliert. Festgestellte Schäden werden entsprechend beseitigt. Die Schäden werden dokumentiert, eine systematische statistische Auswertung erfolgt nicht. Ebenso können keine Kosten für die Beseitigung dieser Schäden genannt werden, da diese in Abhängigkeit des Schadensumfangs entweder vom städtischen Regiedienst oder von von der Stadt Essen beauftragten Jahresvertragsunternehmern beseitigt werden, die eine Vielzahl von unterschiedlichsten Straßeninstandsetzungsarbeiten durchführen und insofern keine detaillierte Kostenaufschlüsselung für Gehwegarbeiten vorliegt. Ebenso wenig werden die Schadensursachen statistisch erfasst. Aus diesen Gründen kann Ihnen auch keine Auskunft über Schäden und deren Kosten für den Monat Juni 2022 gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Essen
Folgeanfrage zu Anfrage #269643. [#272681] Sehr << Antragsteller:in >> ich darf Sie bitten, sich zur …
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Folgeanfrage zu Anfrage #269643. [#272681]
Datum
24. März 2023 15:11
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich darf Sie bitten, sich zur Akteneinsicht der Straßenbegehungs-Aufzeichnungen ab Donnerstag, 30.03., bei der Verwaltung 66-1 des Amtes für Straßen und Verkehr der Stadt Essen<https://www.essen.de/organisationen/detail_1189521.de.html#accessibletabscontent0-0> zu melden. Bitte bereiten Sie hierzu vor, welche Straßenbegehungs-Aufzeichnungen Sie genau einzusehen wünschen. Alle weiteren Informationen zur Akteneinsicht, inklusive der möglichen Terminkoordination, erhalten Sie im Austausch mit der genannten Verwaltungsstelle. Mit freundlichen Grüßen