Bußgeld gegen die AOK Baden-Württemberg
den Bußgeldbescheid gegen die AOK Baden-Württemberg (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-bussgeld-gegen-aok-baden-wuerttemberg-wirksamer-datenschutz-erfordert-regelmaessige-kontrolle-und-anpassung/)
Anfrage abgelehnt
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Datum1. Juli 2020
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10. November 2020
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Bußgeld gegen die AOK Baden-Württemberg [#191840]
- Datum
- 1. Juli 2020 09:29
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Automatische Antwort: Bußgeld gegen die AOK Baden-Württemberg [#191840]
- Datum
- 1. Juli 2020 09:30
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- AW: Bußgeld gegen die AOK Baden-Württemberg [#191840]
- Datum
- 30. Juli 2020 14:46
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- LIFG Anfrage Bußgeld AOK
- Datum
- 19. August 2020 10:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: LIFG Anfrage Bußgeld AOK [#191840]
- Datum
- 19. August 2020 15:42
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 1. Oktober 2020
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: LIFG Anfrage Bußgeld AOK [#191840]
- Datum
- 5. Oktober 2020 09:00
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- AW: LIFG Anfrage Bußgeld AOK [#191840]
- Datum
- 5. Oktober 2020 09:41
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: LIFG Anfrage Bußgeld AOK [#191840]
- Datum
- 30. November 2020 11:23
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- AW: LIFG Anfrage Bußgeld AOK [#191840]
- Datum
- 1. Dezember 2020 08:54
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Verwaltungsgericht Stuttgart
- Via
- Briefpost
- Betreff
- VG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2022 - 14 K 5332/20
- Datum
- 29. September 2022
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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