Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: B…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
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Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29925]
Datum
18. Mai 2018 17:25
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrte Damen und Herren, zuständigkeitshalber leite ich Ihnen die nachfolgende E-Mail weiter. Mit freundli…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
WG: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29925]
Datum
22. Mai 2018 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, zuständigkeitshalber leite ich Ihnen die nachfolgende E-Mail weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Fachbereich Sicherheit der Stadt Halle…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
WG: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29925]
Datum
25. Mai 2018 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWBugelderfrUmweltzoneohneUmweltplake.eml
6,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Fachbereich Sicherheit der Stadt Halle (Saale) weitergeleitet. Inhaltlich kann ich Ihnen wie folgt antworten: Zu dem genannten Tatbestand wurden in den Jahren 2015 bis 2017 Ordnungswidrigkeitsverfahren im folgenden Umfang durchgeführt 2015 0 Verfahren 2016 26 Verfahren 2017 212 Verfahren Die Auskunft ergeht für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen