Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Anfrage an: Kreis Wesel

Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2018
  • Frist
    23. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Wesel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29993]
Datum
21. Mai 2018 22:00
An
Kreis Wesel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Wesel
Ihre Nachricht ist bei der Kreisverwaltung Wesel eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die…
Von
Kreis Wesel
Betreff
Antwort: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29993]
Datum
21. Mai 2018 22:03
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht ist bei der Kreisverwaltung Wesel eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Antwort wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf. Besuchen Sie den Kreis Wesel im Internet unter: http://www.kreis-wesel.de/ Kreis Wesel Der Landrat Reeser Landstraße 31 46483 Wesel email: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.kreis-wesel.de Tel.: 0281/207-0 Fax : 0281/207-4043

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Kreis Wesel
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 21.05.2018. Im Kreis Wesel, der insgesamt 13 K…
Von
Kreis Wesel
Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621
Datum
23. Mai 2018 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage vom 21.05.2018. Im Kreis Wesel, der insgesamt 13 Kommunen umfasst, ist lediglich in der großen kreisangehörigen Stadt Dinslaken eine Umweltzone eingerichtet worden. Dort kontrolliert seit Einrichtung die Kreispolizeibehörde Wesel die Einhaltung der Bestimmungen und gibt entsprechende Anzeigen bei Erfüllung des Tatbestandes mit der Nr. 141621 an die hiesige Bußgeldstelle weiter. Folgende Fallzahlen sind für die Jahre 2015 - 2017 festzustellen: 2015: 3 Verstöße 2016: 31 Verstöße 2017: 203 Verstöße Gebühren für die Anfrage werden in diesem Fall nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen