Bußgelder im Falle eines Verstoßes gegen die DS-GVO

Die Anzahl und Gesamthöhe der durch den Landesbeauftragte für den Datenschutz ausgesprochenen und erhobenen Bußgelder im Zusammenhang mit Verstößen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl und Ge…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Bußgelder im Falle eines Verstoßes gegen die DS-GVO [#175389]
Datum
24. Januar 2020 15:35
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl und Gesamthöhe der durch den Landesbeauftragte für den Datenschutz ausgesprochenen und erhobenen Bußgelder im Zusammenhang mit Verstößen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175389 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung Der Landesbeauftragte für den Datenschutz u…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung
Datum
3. Februar 2020 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 03.02.2020 Gesch.Z.: 4.04.20.004 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung Ihre E-Mail vom 24. Januar 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Fragen aus Ihrer E-Mail vom 24. Januar 2020. Unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung wurden von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz in folgenden 9 Fällen Bußgelder verhängt: EUR 105.000 Datenschutz-Defizite eines Krankenhauses beim Patientenmanagement EUR 35.000 Videoüberwachung in einem Erotik Variete EUR 12.000 Umfangreiche Videoüberwachung im Beschäftigtenkontext durch ein Unternehmen EUR 2.000 Fehlerhafter Briefversand durch eine Ärztin EUR 1.000 Rechtswidrige Aufzeichnung mit einer Dashcam EUR 500 Private Nutzung dienstlich erlangter Telekommunikationsdaten durch einen Polizeibeamten EUR 500 Rechtswidrige Videoaufnahme einer Versammlung EUR 350 Rechtswidrige Aufzeichnung mit einer Dashcam EUR 200 Rechtswidriger Datenbankabruf durch eine Polizeibeamtin Bei Rückfragen können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen