Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

1. Wie viel Corona Bußgelder wurden bis heute eingenommen.
2. Für welche Verstöße wurden die Bußgelder im Einzelnen erhoben.
(z.B. Maskenverstoß – Abstandsverbot usw.)
3. Für was werden die Bußgelder verwendet.
4. Wie viele Bescheide wurden angefochten und wie viele wurden von einem Gericht entschieden.
4.1 Wie viele Bescheide wurden zugunsten des Betroffenen zurückgenommen oder vom Gericht entschieden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Uwe Sittel
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Uwe Sittel
Betreff
Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung [#217279]
Datum
3. April 2021 10:38
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Wie viel Corona Bußgelder wurden bis heute eingenommen. 2. Für welche Verstöße wurden die Bußgelder im Einzelnen erhoben. (z.B. Maskenverstoß – Abstandsverbot usw.) 3. Für was werden die Bußgelder verwendet. 4. Wie viele Bescheide wurden angefochten und wie viele wurden von einem Gericht entschieden. 4.1 Wie viele Bescheide wurden zugunsten des Betroffenen zurückgenommen oder vom Gericht entschieden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Sittel Anfragenr: 217279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217279/ Postanschrift Uwe Sittel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Sittel
Uwe Sittel
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverord…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Uwe Sittel
Betreff
AW: Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung [#217279]
Datum
8. Mai 2021 08:25
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ vom 03.04.2021 (#217279) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Sittel Anfragenr: 217279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217279/ Postanschrift Uwe Sittel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Uwe Sittel
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverord…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Uwe Sittel
Betreff
AW: Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung [#217279]
Datum
8. Mai 2021 08:27
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ vom 03.04.2021 (#217279) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Sittel Anfragenr: 217279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217279/ Postanschrift Uwe Sittel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Sittel, leider ist Ihre nachstehende Anfrage vom 3. April 2021 zunächst unbearbeitet gebliebe…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung [#217279]
Datum
11. Mai 2021 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sittel, leider ist Ihre nachstehende Anfrage vom 3. April 2021 zunächst unbearbeitet geblieben, was ich zu entschuldigen bitte. Ihre Fragen beantworte ich soweit möglich nachstehend, wie erbeten kostenfrei und auf elektronischem Wege. Die Antworten beziehen sich auf den Stichtag 7. Mai 2021. 1. Wie viel Corona-Bußgelder wurden bis heute eingenommen? 2.806.382,30 € 2. Für welche Verstöße wurden die Bußgelder im Einzelnen erhoben? (z.B. Maskenverstoß – Abstandsverbot usw.) Eine derartige Auswertung über alle der aktuell über 380 Corona-Tatbestandsnummern liegt hier nicht vor. Es gibt allerdings eine Auswertung zum Spitzenreiter unter den Verfahren, nämlich zu Verstößen gegen das Abstandsgebot. Summiert man die Zahlen der hierfür infrage kommenden Tatbestände, wurden im Gesamtzeitraum bislang 12.049 Verfahren eröffnet und die daraus erzielten bisherigen Einnahmen belaufen sich auf 1.205.750,20 €. 3. Für was werden die Bußgelder verwendet? Die Einnahmen sind nicht zweckgebunden, sondern kommen nach § 8 Landeshaushaltsordnung dem Haushalt zugute. 4. Wie viele Bescheide wurden angefochten und wie viele wurden von einem Gericht entschieden? Bislang wurden 3.748 Einsprüche gegen Corona-Bußgeldbescheide eingelegt. 1.463 Verfahren wurden an die Justiz abgegeben. 4.1 Wie viele Bescheide wurden zugunsten des Betroffenen zurückgenommen oder vom Gericht entschieden? Bislang wurden 250 Bescheide zurückgenommen. Ahndung bei Gericht: Bisher 34 Verfahren. Einstellungen bei Gericht: 124 Verfahren. Darüber hinaus gehende Informationen zu Ihren Fragen liegen der Behörde für Inneres und Sport nicht vor. Das Hamburgische Transparenzgesetz gibt in § 1 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 einen voraussetzungslosen Informationszugangsanspruch nur insofern, als er sich auf vorhandene Informationen bezieht. Auch die Gesetzesbegründung (Bürgerschaftsdrucksache 20/4466, S. 13) betont ausdrücklich, dass sich der Anspruch nur auf die bei den auskunftspflichtigen Stellen vorhandenen Informationen richtet. Das Gesetz gewahrt hingegen keinen Anspruch auf Erstellung neuer Informationen. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. November 2012 (Az. 5 Bs 246/12) so entschieden. Mit freundlichen Grüßen