Bußgeldverfahren Überholabstand

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Punkten zu (sofern vorhanden):

1. Wie viele Anzeigen von Bürgern sind seit Januar 2020 bis zum Tage meines Auskunftsgesuches in der Sache "Überholabstand zu Radlern/Fußgängern durch Kfz" bei Ihnen eingegangen? Der Überholabstand war gerichtlich schon vor der Novelle bestätigt und rechtskräftig, daher beziehe ich mich explizit auch auf den Zeitraum vor inkrafttreten der Novelle.
2. Wie viele Anzeigen wurden durch die Polizei an Sie weitergeleitet?
3. Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
4. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhängung von Sanktionen (Ordnungsgeld o.ä.) gegen Personen welche den Überholabstand unterschritten hatten.
5. Gibt es interne Anweisungen zum Umgang mit entsprechenden Anzeigen? Falls ja: Bitte senden Sie mir diese.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2020
  • Frist
    2. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldverfahren Überholabstand [#193909]
Datum
31. Juli 2020 09:41
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Punkten zu (sofern vorhanden): 1. Wie viele Anzeigen von Bürgern sind seit Januar 2020 bis zum Tage meines Auskunftsgesuches in der Sache "Überholabstand zu Radlern/Fußgängern durch Kfz" bei Ihnen eingegangen? Der Überholabstand war gerichtlich schon vor der Novelle bestätigt und rechtskräftig, daher beziehe ich mich explizit auch auf den Zeitraum vor inkrafttreten der Novelle. 2. Wie viele Anzeigen wurden durch die Polizei an Sie weitergeleitet? 3. Wie viele Verfahren wurden eingestellt? 4. In wie vielen Fällen kam es zu einer Verhängung von Sanktionen (Ordnungsgeld o.ä.) gegen Personen welche den Überholabstand unterschritten hatten. 5. Gibt es interne Anweisungen zum Umgang mit entsprechenden Anzeigen? Falls ja: Bitte senden Sie mir diese. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193909/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen …
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Bußgeldverfahren Überholabstand [#193909] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
31. Juli 2020 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a1173-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW; Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a1173-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW; Eingangsbestätigung
Datum
4. August 2020 09:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
252,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a1173-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW vom 31.07.2020; Überholabstand zu Radlern/Fußgängern durch Kfz Sehr geeh…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a1173-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW vom 31.07.2020; Überholabstand zu Radlern/Fußgängern durch Kfz
Datum
7. August 2020 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: #a1173-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW vom 31.07.2020; Überholabstand zu Radlern/Fußgängern durch Kfz [#193…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #a1173-20 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW vom 31.07.2020; Überholabstand zu Radlern/Fußgängern durch Kfz [#193909]
Datum
7. August 2020 13:57
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193909/