Bundesagentur für Arbeit (BA): Aufbau und Führen einer Leistungsakte, zulässige Inhalte von Leistungsakten sowie Verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte übermitteln Sie als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 8 Abs. E-Government-Gesetz mir Folgendes per E-Mail zu:
1. Geschäftsanweisung(en) zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte
2. Geschäftsanweisung(en) zu den Unterlagen, die im Rahmen der
a. Antragsstellung
b. Entscheidung über einen Antrag und
c. der Bestandsarbeiten (u. a. auch Sanktionen)
zur Akte zu nehmen bzw. nicht zur Akte zu nehmen sind. Vgl. beispielhaft Anlage 4 und 5 der Geschäftsanweisung Nr. 5 / 2013 des Jobcenters ME-Aktiv „Aufbau und Führen einer Leistungsakte und Verbindliche Aufbewahrungsfristen im Rechtskreis SGB II (Aktenzeichen II 5020)“ Link: https://fragdenstaat.de/files/foi/20974/130916_GA_05_2013_Leistungsakte.pdf
3. Geschäftsanweisung(en) zu den verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II
Bitte beachten Sie folgendes:
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.
Allgemeine Hinweise:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Falls Sie daher meine persönliche E-Mail Adresse benötigen, teilen Sie mir das bitte mit.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Die gewünschten Informationen wurden per HEGA von der Zentrale der BA herausgegeben und sind im Internetauftritt der BA (Suchstichwort: "Aufbau und Führen einer Leistungsakte") veröffentlicht unter:
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i…
Anfrage erfolgreich
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Datum29. September 2014
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31. Oktober 2014
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