Bundesagentur für Arbeit - Weitergabe von Krankheitsdaten als Normalfall?
Sie führen auch die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit durch.
In deren Merkblatt 1, Merkblatt für Arbeitslose, Seite 85, 12. Datenschutz
heißt es im vorletzten Absatz:
Ihre persönlichen Daten werden im erforderlichen Umfang auch zur Erfüllung anderer Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Agenturen für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch genutzt.
An Stellen außerhalb der Bundesagentur für Arbeit
(z. B. an Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Behörden)
werden Ihre persönlichen Daten nur in dem Umfang weitergeleitet,
der durch das Sozialgesetzbuch zugelassen ist.
"Ärztliche und psychologische Gutachten sind von der Übersendung ausgenommen, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich widersprochen haben."
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-fuer-Arbeitslose_ba015368.pdf
Herausgeber
Bundesagentur für Arbeit
Zentrale / GR 21
März 2018
www.arbeitsagentur.de
Diesen Satz interpretiere ich so, dass als Standard das sogenannte OPT-OUT Verfahren gilt;
OHNE Widerspruch werden die Krankheitsdaten übermittelt.
Das bedeutet, dass im Normalfall sowohl sensibelste und detaillierte Krankheitsdaten behördenintern an Verwaltungsangestellte ohne medizinische Ausbildung als auch an
andere Stellen außerhalb der Bundesagentur für Arbeit
(ohne medizinische Ausbildung) übermittelt werden.
Trifft meine Feststellung zu, so wird die datenschutzrechtliche Anforderung nach einer räumlichen und organisatorischen Trennung von medizinischen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten zur Farce.
1) Senden Sie mir bitte Ihre Prüfberichte nach BDSG und DSGVO zu vorgenannten Sachverhalten im Rahmen einer Einfachen Anfrage zu.
Falls nicht vorliegend,
bitte ich Sie um die baldige Durchführung einer solchen Überprüfung und kurze Info zum Ergebnis dieser Überprüfung.
2) Werden die Arbeitslosen von der BA in leicht erkennbarer und leicht verständlicher Form auf dieses OPT-OUT Verfahren, die möglichen Folgen sowie die nachteilsfreien Widerspruchsmöglichkeiten aufmerksam gemacht?
Liegen Ihnen entsprechende Formulare vor?
3) Ist Ihnen bekannt, seit wann dieses (meines Erachtens unzulässige Verfahren) angewandt wird?
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. September 2018
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26. Oktober 2018
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