Bundesarbeitsministerium: BMAS Anfrageantwort zu 2015-03-30 RP Online Bericht Bundesagentur spart an Hilfen für Langzeitarbeitslose
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich interessiert die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mit, die im 2015-03-30 Bericht "Jobcenter: Bundesagentur spart an Hilfen für Langzeitarbeitslose" von Birgit Marschall von der Online Ausgabe der Rheinischen Post (vgl. http://www.rp-online.de/politik/deutschland/bundesagentur-fuer-arbeit-spart-an-hilfen-fuer-langzeitarbeitslose-aid-1.4980233) erwähnt wird. Bitte teilen Sie mir dazu die Nummer der Bundestagsdrucksachen mit, aus der die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion ersichtlich ist Danke im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. März 2015 übermittelt. Die Antwort ist als Drucksache 18/4378 vom 20. März 2015 des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Informationen zu Bundestagsdrucksachen sind allgemein zugänglich und können im Internet-Angebot des Deutschen Bundestages unter Dokumente > Drucksachen > Aktuelle Drucksachen abgerufen werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. April 2015
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5. Mai 2015
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