Bundesarbeitsministerium: BMAS Anfrageantwort zu 2015-03-30 RP Online Bericht Bundesagentur spart an Hilfen für Langzeitarbeitslose

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

mich interessiert die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mit, die im 2015-03-30 Bericht "Jobcenter: Bundesagentur spart an Hilfen für Langzeitarbeitslose" von Birgit Marschall von der Online Ausgabe der Rheinischen Post (vgl. http://www.rp-online.de/politik/deutschland/bundesagentur-fuer-arbeit-spart-an-hilfen-fuer-langzeitarbeitslose-aid-1.4980233) erwähnt wird. Bitte teilen Sie mir dazu die Nummer der Bundestagsdrucksachen mit, aus der die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion ersichtlich ist Danke im Voraus.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. März 2015 übermittelt. Die Antwort ist als Drucksache 18/4378 vom 20. März 2015 des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Informationen zu Bundestagsdrucksachen sind allgemein zugänglich und können im Internet-Angebot des Deutschen Bundestages unter Dokumente > Drucksachen > Aktuelle Drucksachen abgerufen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2015
  • Frist
    5. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, mich interessiert die Antwort des Bundesarbeitsministeriums …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesarbeitsministerium: BMAS Anfrageantwort zu 2015-03-30 RP Online Bericht Bundesagentur spart an Hilfen für Langzeitarbeitslose [#9038]
Datum
2. April 2015 10:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, mich interessiert die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion mit, die im 2015-03-30 Bericht "Jobcenter: Bundesagentur spart an Hilfen für Langzeitarbeitslose" von Birgit Marschall von der Online Ausgabe der Rheinischen Post (vgl. http://www.rp-online.de/politik/deutschland/bundesagentur-fuer-arbeit-spart-an-hilfen-fuer-langzeitarbeitslose-aid-1.4980233) erwähnt wird. Bitte teilen Sie mir dazu die Nummer der Bundestagsdrucksachen mit, aus der die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion ersichtlich ist Danke im Voraus. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Bundesarbeitsministerium: BMAS Anfrageantwort zu 2015-03-30 RP Online Bericht Bundesagentur spart an Hilfen für Langzeitarbeitslose [#9038]
Datum
2. April 2015 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesarbeitsministerium: BMAS Anfrageantwort zu 2015-03-30 RP Online Bericht Bundesagentur spart an Hilfen für La…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Bundesarbeitsministerium: BMAS Anfrageantwort zu 2015-03-30 RP Online Bericht Bundesagentur spart an Hilfen für Langzeitarbeitslose
Datum
20. April 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], mit E-Mail vom 2. April 2015 bitten Sie um Mitteilung der Nummer der Bundestagsdrucksache, aus der die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die Bundestagsfraktion DIE GRÜNEN ersichtlich ist. Sie nehmen auf den am 30. März 2015 in der Online-Ausgabe der Rheinischen Post erschienen Artikel „Bundesagentur für Arbeit spart an Hilfen für Langzeitarbeitslose“ Bezug. Ihr Auskunftsbegehren stützen Sie auf § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Das IFG ermöglicht den Zugang zu amtlichen Informationen. Entgegen ihrer Ansicht stellt die Bitte um die bloße Nennung der oben benannten Bundestagsdrucksache keinen Antrag im Sinne des IFG dar. Daher habe ich ihre Anfrage als Bürgereingabe gewertet. Bei dem von Ihnen genannten Vorgang handelt es sich um die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer u.a. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Entwicklung der Verwaltungskosten in den Jobcentern“, Bundestagsdrucksache 18/4060. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. März 2015 übermittelt. Die Antwort ist als Drucksache 18/4378 vom 20. März 2015 des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Informationen zu Bundestagsdrucksachen sind allgemein zugänglich und können im Internet-Angebot des Deutschen Bundestages unter Dokumente > Drucksachen > Aktuelle Drucksachen abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen