Bundesarbeitsministerium: Konsensvorschläge aus 2015-05-22 ntv.de Artikel „Nur in zwölf von 120 Fragen einig: Hartz-IV-Reform wird verschoben“

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Artikel in der "Bild"-Zeitung und der Berliner "B.Z." berichtete das Nachrichtenportal n-tv.de am 22.05.2015 über Veränderungen am Hartz-IV-Gesetz. Laut 2015-05-22 n-tv.de Artikel „Nur in zwölf von 120 Fragen einig: Hartz-IV-Reform wird verschoben“ (vgl. http://www.n-tv.de/politik/Hartz-IV-Reform-wird-verschoben-article15155126.html) sind von insgesamt 120 Änderungsvorschlägen am Hartz-IV-Gesetz gerade einmal zwölf konsensfähig. Ich beantrage um Übermittlung der 12 Konsensvorschläge, hilfsweise um Auskunft in Form von Benennung und Kurzbeschreibung der Konsensvorschläge. Danke im Voraus.

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Weitere Hinweise:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2015-07-31:

Eine gesetzliche Umsetzung dieser Konsensvorschläge wird derzeit innerhalb des Bundesregierung geprüft. Weitere Angaben zum diesen laufenden Prüfungsürozess kann aufgrund des andauernden Verfahrens – auch nach den Bestimmungen des IFG – nicht gemacht werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Artikel in der "Bild"-Zeitung und …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesarbeitsministerium: Konsensvorschläge aus 2015-05-22 ntv.de Artikel „Nur in zwölf von 120 Fragen einig: Hartz-IV-Reform wird verschoben“ [#10247]
Datum
22. Juni 2015 18:16
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Artikel in der "Bild"-Zeitung und der Berliner "B.Z." berichtete das Nachrichtenportal n-tv.de am 22.05.2015 über Veränderungen am Hartz-IV-Gesetz. Laut 2015-05-22 n-tv.de Artikel „Nur in zwölf von 120 Fragen einig: Hartz-IV-Reform wird verschoben“ (vgl. http://www.n-tv.de/politik/Hartz-IV-Reform-wird-verschoben-article15155126.html) sind von insgesamt 120 Änderungsvorschlägen am Hartz-IV-Gesetz gerade einmal zwölf konsensfähig. Ich beantrage um Übermittlung der 12 Konsensvorschläge, hilfsweise um Auskunft in Form von Benennung und Kurzbeschreibung der Konsensvorschläge. Danke im Voraus. Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Weitere Hinweise: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundesarbeitsministerium: Konsensvorschlä…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesarbeitsministerium: Konsensvorschläge aus 2015-05-22 ntv.de Artikel „Nur in zwölf von 120 Fragen einig: Hartz-IV-Reform wird verschoben“ [#10247]
Datum
24. Juli 2015 05:36
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundesarbeitsministerium: Konsensvorschläge aus 2015-05-22 ntv.de Artikel „Nur in zwölf von 120 Fragen einig: Hartz-IV-Reform wird verschoben“" vom 22.06.2015 (#10247) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre Schreiben vom 22. Juni und 24. Juli 2015 Sehr […], vielen Dank für ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie d…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Schreiben vom 22. Juni und 24. Juli 2015
Datum
28. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], vielen Dank für ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort. Ihr Schreiben wurde intern zunächst versehentlich falsch zugeordnet. Ihre Anfrage habe ich Ihr Einverständnis voraussetzend in Ihrem Interesse als Bürgereingabe behandelt und nicht als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verbeschieden. Das IFG gewährt keinen Erläuterungsanspruch und bezieht sich nur auf Unterlagen des BMAS selbst. Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) hat die von Ihnen angesprochene Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Rechts der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (passive Leistungen), einschließlich des Verfahrensrechts, in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (AG Rechtsvereinfachung SGB II) eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit im Juli 2014 beendet und die Ergebnisse wurden von der AMSK mit Umlaufbeschluss vom 8. August 2014 zur Kenntnis genommen. Dabei handelt es sich um über 30 Konsensvorschläge. Diese sind vom AMSK Vorsitzland 2014 Rheinland-Pfalz auch im Internet veröffentlicht worden. Die Unterlagen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: http://msagd.rlp.de/arbeits-und-sozialministerkonferenz-2014/links. Eine gesetzliche Umsetzung dieser Konsensvorschläge wird derzeit innerhalb des Bundesregierung geprüft. Weite Angaben zum diesen laufenden Prüfungsürozess kann ich Ihnen aufgrund des andauernden Verfahrens – auch nach den Bestimmungen des IFG – nicht machen. Mit freundlichen Grüßen