Bundesarbeitsministerium: Konsensvorschläge aus 2015-05-22 ntv.de Artikel „Nur in zwölf von 120 Fragen einig: Hartz-IV-Reform wird verschoben“
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Artikel in der "Bild"-Zeitung und der Berliner "B.Z." berichtete das Nachrichtenportal n-tv.de am 22.05.2015 über Veränderungen am Hartz-IV-Gesetz. Laut 2015-05-22 n-tv.de Artikel „Nur in zwölf von 120 Fragen einig: Hartz-IV-Reform wird verschoben“ (vgl. http://www.n-tv.de/politik/Hartz-IV-Reform-wird-verschoben-article15155126.html) sind von insgesamt 120 Änderungsvorschlägen am Hartz-IV-Gesetz gerade einmal zwölf konsensfähig. Ich beantrage um Übermittlung der 12 Konsensvorschläge, hilfsweise um Auskunft in Form von Benennung und Kurzbeschreibung der Konsensvorschläge. Danke im Voraus.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.
Weitere Hinweise:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung per 2015-07-31:
Eine gesetzliche Umsetzung dieser Konsensvorschläge wird derzeit innerhalb des Bundesregierung geprüft. Weitere Angaben zum diesen laufenden Prüfungsürozess kann aufgrund des andauernden Verfahrens – auch nach den Bestimmungen des IFG – nicht gemacht werden.
Anfrage abgelehnt
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Datum22. Juni 2015
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24. Juli 2015
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