Bundesbereinigungsgesetz

Gültigkeit der StPO, gvg owig und StGB

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gültigkeit der St…
An Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesbereinigungsgesetz [#245692]
Datum
6. April 2022 16:43
An
Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gültigkeit der StPO, gvg owig und StGB
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245692/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesbereinigungsgesetz“ vom 06.04.2022 (#245…
An Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesbereinigungsgesetz [#245692]
Datum
10. Mai 2022 09:09
An
Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesbereinigungsgesetz“ vom 06.04.2022 (#245692) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ih…
Von
Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege
Betreff
AW: Frage Bundesbereinigungsgesetz [#245692]
Datum
12. Mai 2022 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
3,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ihr Antrag "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gültigkeit der StPO, gvg owig und StGB" mit dem Betreff "Bundesbereinigungsgesetz" kann in der vorliegenden Form nicht weiterbearbeitet werden. Der Zugangsanspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG setzt einen Antrag voraus (§ 7 Absatz 1 Satz 1 IFG), der erkennen lässt, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Das Antragserfordernis fordert mithin eine inhaltliche Begrenzung des Verfahrensgegenstands, mit dem der Rahmen der behördlichen Entscheidungsbefugnis abgesteckt wird (VG Berlin, Urteil vom 26. Mai 2020 – 2 K 218.17 -, Rn. 22, juris). Ein Antrag auf Informationszugang erweist sich als zu unbestimmt, wenn er einen Bezug zu näher bezeichneten Informationen oder Unterlagen nicht hinreichend konkret erkennen oder eine inhaltliche Begrenzung des Verfahrensgegenstandes gegebenenfalls unter Bezugnahme auf einen konkreten Lebenssachverhalt vermissen lässt. Eine Behörde ist nicht der Lage, nicht näher bestimmte Anträge zu bearbeiten (BVerwG, NVwZ 2019, 1211, 1211; VG Berlin, Urteil vom 26. Mai 2020-2 K 218.17 –, Rn. 22, juris). Ausgehend von Ihrem derzeitigen Antrag "Gültigkeit der StPO, gvg owig und StGB" kann nicht beurteilt werden, worauf sich dieser sinnvollerweise beziehen soll. Eine Bearbeitung Ihres Antrags ist insoweit nicht möglich. Ich gebe Ihnen entsprechend den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen die Möglichkeit, Ihren Antragsgegenstand einzugrenzen und näher zu präzisieren. Bitte nehmen Sie eine sachlich-thematisch konkretisierende Eingrenzung vor. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen