Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr
Das Kraftfahr-Bundesamt hat mich als Herausgeber des "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten" bei meiner Anfrage dazu an
"die für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige obere Landesbehörde in Ihrem Land" verwiesen, da das Kraftfahr-Bundesamt für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht zuständig wäre.
Ich bin auch nicht davon ausgegangen, sondern es ging mir um einen konkreten bzw. im Bussgeld-/Tatbestandskatalog m. E. nicht abgebildeten und nachfolgend beschriebenen Sachverhalt.
Ich gehe davon aus, dass Sie diese zuständige obere Landesbehörde sind bzw. diese Anfrage beantworten können.
Meine Anfrage:
Auf Schutzstreifen für den Radverkehr darf nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen Nr. 22 nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei Gegenverkehr und bei Nichtgefährdung des Radverkehrs, gefahren oder gehalten werden.
Oft fahren oder stehen Kfz auch ohne Gegenverkehr auf diesen Schutzstreifen und blockieren, behindern oder gefährden dadurch den Radverkehr.
Zum Beispiel auch bei sich stauendem Kfz-Verkehr.
In den neuesten Ausgaben des "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten" habe ich dazu nichts gefunden - auch nicht in der aktuell zurückgezogenen/geplanten Änderung des Tatbestandskatalogs.
Unter welche Ordnungswidrigkeit oder Tatbestandsnummer fällt dieses unbefugte Nutzen/Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr durch Kfz oder wie wird dies ansonsten entsprechend sanktioniert?
Oder müssen die Schutzstreifen für den Radverkehr z. B. bei Stau von den Kfz nicht freigehalten werden?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. September 2021
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19. Oktober 2021
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- Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr [#228433]
- Datum
- 16. September 2021 11:06
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- AW: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr [#228433]
- Datum
- 18. Oktober 2021 14:20
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- AW: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr [#228433]
- Datum
- 19. Oktober 2021 09:52
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- AW: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr [#228433]
- Datum
- 25. Oktober 2021 06:49
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- AW: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr [#228433]
- Datum
- 26. Oktober 2021 05:49
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- AW: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr [#228433]
- Datum
- 26. Oktober 2021 05:50
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- AW: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr [#228433]
- Datum
- 31. Oktober 2021 09:08
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- Vermittlung bei Anfrage „Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr“ [#228433]
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- 31. Oktober 2021 09:53
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr“ [#228433]
- Datum
- 31. Oktober 2021 09:53
- Status
- Warte auf Antwort
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- WG: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten - Unbefugtes Befahren/Blockieren von Schutzstreifen für den Radverkehr [#228433]
- Datum
- 9. November 2021 09:50
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
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- Betreff
- Informationsfreiheit - Az. 0221.4-15/252 -
- Datum
- 3. Januar 2022 08:42
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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