Bundesfreiwilligendienst und die Umsetzung in die Praxis

Relativ neu ist die Möglichkeit für alle Bürger den Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren.

Was ich gern wissen möchte ist:

1. Wer prüft die von den Anbietern eingestellten Stellen auf Arbeitsmarktneutralität?

2. Wer prüft die von den Anbietern eingestellten Stellen hinsichtlich Ihrer eigentlich zu erfüllenden Kernaufgaben als Anbieter für deren Ausführung Sie auch Steuergelder erhalten?

3. Wie wird das Fachkräftegebot hinsichtlich der Stellen geprüft und auch in der Praxis kontrolliert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2011
  • Frist
    11. November 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesfreiwilligendienst und die Umsetzung in die Praxis
Datum
10. Oktober 2011 14:19
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Relativ neu ist die Möglichkeit für alle Bürger den Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren. Was ich gern wissen möchte ist: 1. Wer prüft die von den Anbietern eingestellten Stellen auf Arbeitsmarktneutralität? 2. Wer prüft die von den Anbietern eingestellten Stellen hinsichtlich Ihrer eigentlich zu erfüllenden Kernaufgaben als Anbieter für deren Ausführung Sie auch Steuergelder erhalten? 3. Wie wird das Fachkräftegebot hinsichtlich der Stellen geprüft und auch in der Praxis kontrolliert?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihre Anfrage Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2011. Frau Bundesmini…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
11. November 2011 15:14
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Frau Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10. Oktober 2011. Frau Bundesministerin Dr. Schröder hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Die Prüfung der Arbeitsmarktneutralität beim Bundesfreiwilligendienst wird vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bei der Anerkennung der Einsatzstellen und Einsatzplätze vorgenommen. Während des Einsatzes eines Freiwilligen obliegt die Prüfung des Fortbestehens der Arbeitsmarktneutralität den jeweiligen Zentralstellen bzw. den Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuern. Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Es ist Aufgabe der Zentralstellen, die ordnungsgemäße Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes sicherzustellen. Für die Bundefreiwilligendienstleistenden gibt es keine Fachkräftegebot, da er überwiegend als praktische Hilfstätigkeit geleistet wird. Die Freiwilligen werden jedoch von Fachkräften in ihrer Einrichtung betreut und pädagogisch begleitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Philipp Stürmer Dr. Philipp Stürmer ________________ Arbeitsstab Zivildienst/Freiwilligendienste Referat ZD 1 - Grundsatzangelegenheiten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Rochusstraße 8 - 10, 53123 Bonn Telefon: 0228-930 2340 E-Mail: <<E-Mailadresse>> Internet: www.bmfsfj.de