Bundeshaushalt. Entwurf für 2023

es wurde kürzlich berichtet:

"2023 will die Ampel-Koalition erneut 45,6 Milliarden Euro Schulden machen - doch das darf sie auch mit Schuldenbremse."

Meine Frage: In § 115 des Grundgesetzes heißt es: "Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten." Nach meinem Verständnis heißt: Dies einhalten, heißt die Schuldenbremse einzuhalten. Die im weiteren Verlauf des ³ 115 genannten 1,5 % Neuverschuldung betreffen lediglich die Pflicht zur Aufstellung eines Tilgungsplanes.

Laut statista.com war das Bruttoinlandsprodukt in 2021 in Deutschland rund 3,6 Billionen €. Wenn ich davon 0,35 % berechne, komme ich auf 12,6 Milliarden €. Wie passt das zu den 45,6 Milliarden € ?

Übrigens erhielt ich auf diese ca. am 20. November dem Finanzministerium gesandte Frage bis 16. Dezember keine Rückmeldung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2022
  • Frist
    18. Januar 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: es wurde kürzlich berichtet: "2…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundeshaushalt. Entwurf für 2023 [#265791]
Datum
16. Dezember 2022 12:19
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es wurde kürzlich berichtet: "2023 will die Ampel-Koalition erneut 45,6 Milliarden Euro Schulden machen - doch das darf sie auch mit Schuldenbremse." Meine Frage: In § 115 des Grundgesetzes heißt es: "Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Diesem Grundsatz ist entsprochen, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten." Nach meinem Verständnis heißt: Dies einhalten, heißt die Schuldenbremse einzuhalten. Die im weiteren Verlauf des ³ 115 genannten 1,5 % Neuverschuldung betreffen lediglich die Pflicht zur Aufstellung eines Tilgungsplanes. Laut statista.com war das Bruttoinlandsprodukt in 2021 in Deutschland rund 3,6 Billionen €. Wenn ich davon 0,35 % berechne, komme ich auf 12,6 Milliarden €. Wie passt das zu den 45,6 Milliarden € ? Übrigens erhielt ich auf diese ca. am 20. November dem Finanzministerium gesandte Frage bis 16. Dezember keine Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265791/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2022 Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 16. Dezember 2022
Datum
20. Dezember 2022 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß