Bundeskanzlerin im Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Am 18.8.11 besuchte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Städte Parchim und Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern um die CDU des Landes im Wahlkampf zu unterstützen. (Anreise per Hubschrauber).
Ich bitte im Mitteilung,
- wie hoch die Kosten für die Reise nach Parchim und Grüstrow waren,
- wie hoch die Kosten für den Sicherheitsaufwand waren
- wer diese Kosten trägt

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  • Datum
    20. August 2011
  • Frist
    21. September 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Bundeskanzlerin im Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern
Datum
20. August 2011 13:40
An
Bundeskanzleramt
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Am 18.8.11 besuchte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Städte Parchim und Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern um die CDU des Landes im Wahlkampf zu unterstützen. (Anreise per Hubschrauber). Ich bitte im Mitteilung, - wie hoch die Kosten für die Reise nach Parchim und Grüstrow waren, - wie hoch die Kosten für den Sicherheitsaufwand waren - wer diese Kosten trägt
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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