Bundesländer Reform

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Gibt es Bestrebungen hinsichtlich Reformen zur Zusammenfassung von Bundesländern? Hinsichtlich eines großen Beamtenapparats und klammen Kassen, sowie einem Ungleichgewicht an der Repräsentanz der einzelnen Einwohnern, wäre eine solche Reform eine mögliche Verbesserung. Beispielsweise Hamburg integrieren in Schleswig Holstein, Bremen in Niedersachsen, Berlin in Brandenburg und das Saarland in Rheinland Pfalz.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. September 2023
  • Frist
    17. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Bestrebungen hinsichtlich Ref…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesländer Reform [#288294]
Datum
14. September 2023 22:14
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Bestrebungen hinsichtlich Reformen zur Zusammenfassung von Bundesländern? Hinsichtlich eines großen Beamtenapparats und klammen Kassen, sowie einem Ungleichgewicht an der Repräsentanz der einzelnen Einwohnern, wäre eine solche Reform eine mögliche Verbesserung. Beispielsweise Hamburg integrieren in Schleswig Holstein, Bremen in Niedersachsen, Berlin in Brandenburg und das Saarland in Rheinland Pfalz.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288294/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Ihr Antrag nach dem IFG - hier: ZR 4-1334-IFG-2023/233 [#288294] Sehr << Antragsteller:in >> die ange…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG - hier: ZR 4-1334-IFG-2023/233 [#288294]
Datum
15. September 2023 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die angehängte Datei sende ich Ihnen zur Information und persönlichen Verwendung. Mit freundlichen Grüßen