Bundesland Brandenburg stoppt im Bundesrat die Verkehrsreform

1. Teilnehmer der Bundesratssitzung für das Bundesland Brandenburg 24.11.2023
2. Details Hintergründe für die Ablehnung durch das Bundesland Brandenburg bzgl. TOP11a/b

Hintergrund: Das Bundesland Brandenburg hat am 24.11.23 zusammen mit den Unionsländern im Bundesrat die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes für mehr #Verkehrssicherheit und mehr Handlungskompetenz für Kommunen blockiert.

[I] https://www.spiegel.de/auto/stvo-bundesrat-stoppt-verkehrsreform-der-ampelkoalition-a-55f982f7-2ce3-474a-8f61-22ec81a36df0
[II] https://twitter.com/anjes_tjarks/status/1728381347570626608

Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist.

Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. November 2023
  • Frist
    29. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesland Brandenburg stoppt im Bundesrat die Verkehrsreform [#293390]
Datum
26. November 2023 00:20
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Teilnehmer der Bundesratssitzung für das Bundesland Brandenburg 24.11.2023 2. Details Hintergründe für die Ablehnung durch das Bundesland Brandenburg bzgl. TOP11a/b Hintergrund: Das Bundesland Brandenburg hat am 24.11.23 zusammen mit den Unionsländern im Bundesrat die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes für mehr #Verkehrssicherheit und mehr Handlungskompetenz für Kommunen blockiert. [I] https://www.spiegel.de/auto/stvo-bundesrat-stoppt-verkehrsreform-der-ampelkoalition-a-55f982f7-2ce3-474a-8f61-22ec81a36df0 [II] https://twitter.com/anjes_tjarks/status/1728381347570626608 Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist. Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 293390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293390/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages. freundliche Grü…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
AW: Bundesland Brandenburg stoppt im Bundesrat die Verkehrsreform [#293390] - Eingangsbestätigung
Datum
28. November 2023 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages. freundliche Grüße
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Akteneinsicht #293390 Zum Abstimmverhalten Brandenburgs in der 1038. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2023 …
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht #293390
Datum
15. Dezember 2023
Status
Warte auf Antwort
Zum Abstimmverhalten Brandenburgs in der 1038. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2023 zu TOP 11 a „Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“, Drucksache: 548/23, als zustimmungsbedürftiges Gesetz im sog. zweiten Durchgang, teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Sitzung erfolgte in Anwesenheit von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke und Ministerin der Justiz Susanne Hoffmann, Die Stimmführer des Landes entscheiden jedoch nicht selbständig, sondern werden durch Kabinettbeschluss instruiert. Fehlt das, wird das Stimmverhalten in der Koordinierung des Ministerpräsidenten mit der und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten kurz vor der Sitzung entschieden . Bei Enthaltung des Landes Brandenburg wurde dem Gesetz nicht zugestimmt. Ob die Enthaltung durch Kabinettbeschluss veranlasst war, oder nach der Regelung im Koalitionsvertrag für das Land Brandenburg , wonach dies bei fehlender Einigung erfolgt, muss hier offengelassen werden Auch die vorangegangenen Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates waren nicht öffentlich, weswegen zum Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg keine Auskunft gegeben werden kann.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bundesland Brandenburg stoppt im Bundesrat die Verkehrsreform“ [#293390]
Datum
21. Dezember 2023 13:33
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/293390/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Teile der Auskunft nicht beantwortet wurden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 293390.pdf - 2023-12-15_1-2023-12-staatskanzlei.pdf Anfragenr: 293390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293390/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
LDA-Schreiben vom 10. Januar 2024 • Dc/002/23/2179 Ergänzendes Schreiben zum Bescheid vom 15, Dezember 2023 - Az. …
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
LDA-Schreiben vom 10. Januar 2024 • Dc/002/23/2179 Ergänzendes Schreiben zum Bescheid vom 15, Dezember 2023 - Az. 02-12-01710/2023-001/006 zu Ihrem Antrag über fragdenstaat.de (#293390)
Datum
31. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Grundgesetz in Art. 52 Abs. 3 Satz 2 ermächtigt den Bundesrat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Die Geschäftsordnung des Bundesrates regelt in S 37 Abs. 2, dass die Sitzungen der Ausschüsse - im Gegensatz zu denjenigen des pIenums - nicht öffentlich sind und die Verhandlungen vertraulich sind.- Der Sinn ist klar, es soll Spielraum bestehen nach den fachpolitisch besetzten Ausschüssen im weiteren Verfahren der Meinungsbildung und politischen Ressortkoordinierung, insbes. bei mehreren beteiligten Fachausschüssen, ohne vorherige Offenlegung und äußere Einflussnahme zu einem geeinten Abstimmungsverhalten für das Plenum zu kommen. Aus Sicht der Landesregierung unterfällt es dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, ob diese Enthaltung aus einer fachpolitischen Positionierung oder einem parteipolitischen Dissens resultierte,
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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geschwärzt
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 26. November 2023 bei der Staatskanzlei des Landes Brandenburg [#293390]…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 26. November 2023 bei der Staatskanzlei des Landes Brandenburg [#293390]
Datum
27. Februar 2024 22:24
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Schreiben zum Az. 002/23/2179 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie den fehlerhaften Bescheid der Staatskanzlei geprüft haben und nachgewiesen haben, dass sowohl die Begründung mangelhaft bzw. unzureichend war als auch das Gebaren dem Antragssteller gegenüber durch die Staatskanzlei Rechtsfehler aufwiesen. Hinweis: Da die Staatskanzlei ebenfalls nicht willens und fähig ist 1. Briefe richtig zu falten und 2. digital signierte Dokumente digital zu übermitteln, war es für heute genug Rüge für das Ressort von Herrn MP Woidke. Koalitionsvertrag 2019 ab 646ff: Dafür werden wir der Digitalisierung insbesondere in den Handlungsfeldern Verwaltung, Mobilität, Bildung und Gesundheit Priorität einräumen. Unsere heimische Wirtschaft werden wir in ihrem digitalen Transformationsprozess praktisch, unkompliziert und bedarfsorientiert unterstützen. Nutzerfreundlichkeit, Datenschutz und IT-Sicherheit sind hierbei stets zu gewährleisten. Koalitionsvertrag 2014 Mit passgenauen Verwaltungsreformen werden wir die öffentlichen Dienstleistungen in Brandenburg zukunftsfest machen und modernisieren. ... Sie zielt auch auf Bürokratieabbau, Verwaltungsmodernisierung und E-Government ab und wird Angebote zur Beratung und Finanzierung enthalten. Fazit: Hoffen wir, dass Verwaltung irgendwann auch den Koalitionszielen folgt. Mit freundlichen - rein digitalen - Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 293390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293390/