Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Geschäftsverteilungsplan per 2014-09-10
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte übermitteln Sie mir den Geschäftsverteilungsplan des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) per 2014-09-10 mit Angabe der Sachgebiets (vgl. Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW per 2014-07-01; Link: http://www.mais.nrw.de/08_PDF/004/gvp_mais_01072014.pdf) sowie Name und Zuständigkeit der einzelnen MitarbeiterInnen (vgl. zuvor benannten MAIS Geschäftsverteilungsplan), aber ohne deren dienstliche Telefonnummern als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG. Sollte Daten Dritter berührt seien, bin ich zwar mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 einverstanden, bitte aber um Mitteilung, warum diese Unkenntlichmachung erfolgt ist.
Bitte beachten Sie folgendes:
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.
Allgemeine Hinweise:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Falls Sie daher meine persönliche E-Mail Adresse benötigen, teilen Sie mir das bitte mit.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum10. September 2014
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14. Oktober 2014
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