Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Geschäftsverteilungsplan per 2014-09-10

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte übermitteln Sie mir den Geschäftsverteilungsplan des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) per 2014-09-10 mit Angabe der Sachgebiets (vgl. Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW per 2014-07-01; Link: http://www.mais.nrw.de/08_PDF/004/gvp_mais_01072014.pdf) sowie Name und Zuständigkeit der einzelnen MitarbeiterInnen (vgl. zuvor benannten MAIS Geschäftsverteilungsplan), aber ohne deren dienstliche Telefonnummern als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG. Sollte Daten Dritter berührt seien, bin ich zwar mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 einverstanden, bitte aber um Mitteilung, warum diese Unkenntlichmachung erfolgt ist.

Bitte beachten Sie folgendes:

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.

Allgemeine Hinweise:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Falls Sie daher meine persönliche E-Mail Adresse benötigen, teilen Sie mir das bitte mit.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. September 2014
  • Frist
    14. Oktober 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte übermitteln Sie mir den Geschäftsverteilungsplan des B…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Geschäftsverteilungsplan per 2014-09-10 [#7366]
Datum
10. September 2014 04:28
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte übermitteln Sie mir den Geschäftsverteilungsplan des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) per 2014-09-10 mit Angabe der Sachgebiets (vgl. Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW per 2014-07-01; Link: http://www.mais.nrw.de/08_PDF/004/gvp_mais_01072014.pdf) sowie Name und Zuständigkeit der einzelnen MitarbeiterInnen (vgl. zuvor benannten MAIS Geschäftsverteilungsplan), aber ohne deren dienstliche Telefonnummern als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG. Sollte Daten Dritter berührt seien, bin ich zwar mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 einverstanden, bitte aber um Mitteilung, warum diese Unkenntlichmachung erfolgt ist. Bitte beachten Sie folgendes: Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung. Allgemeine Hinweise: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Falls Sie daher meine persönliche E-Mail Adresse benötigen, teilen Sie mir das bitte mit. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beant…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Geschäftsverteilungsplan per 2014-09-10 [#7366]
Datum
10. September 2014 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mail vom 10. September 2014 Sehr […], über ihren mit E-Mail vom 10. Sep…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Ihre E-Mail vom 10. September 2014
Datum
8. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], über ihren mit E-Mail vom 10. September 2014 gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende Bescheid: Der Antrag wird insoweit stattgegeben, dass Ihnen der Geschäftsverteilungsplan – des BMAS mit Aufgabengebiet, Namen und Zuständigkeit von der Leitungs- bis zur Referatsleiterebene zur Verfügung gestellt wird. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen. Begründung: Mit ihrem Schreiben vom 10. September 2014 beantragten Sie die Zusendung des Geschäftsverteilungsplans des BMAS. Grundlage ihres Antrages ist § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zuganges zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG). Danach hat jeder nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Diese Voraussetzungen sind dem Grunde nach erfüllt. Danach ist eine Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes ohne die namentliche Nennung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Arbeit und Soziales möglich. Soweit Sie jedoch eine konkrete Mitteilung von Namen und Zuständigkeiten begehren, scheitert dieser an der Vorschrift des § 5 Absatz 4 IFG. Gemäß § 5 Absatz 4 IFG sind u.a. Name, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und –telekommunikationsnummer von Bearbeitern nur dann nicht vom Informationszugang ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist. Die Rechtsprechung verlangt hier regelmäßig von einem Bearbeiter im Sinne des § 5 Absatz 4 IFG, dass dieser mit einem bestimmten Vorgang befasst sein bzw. mitgewirkt haben muss. Für diese Auffassung spricht neben dem Wortlaut auch die Systematik und der Sinn und der Zweck der Vorschrift. Dem Gesetzgeber ging es mit dem Informationsfreiheitsgesetz darum, dem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu Sachinformationen zu verschaffen, um auf diese Weise die Transparenz behördlicher Entscheidungen zu verbessern und die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern (vgl. BT Drucksache 14/4493, S. 6). Die Bestimmung des § 5 Absatz 4 hat nach Auffassung der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund den Zweck, den ohne sie stets anfallenden Schwärzungsaufwand zu vermeiden. Denn sie bestimmt, dass der Bearbeiter des die Sachinformation enthaltenden Vorgangs grundsätzlich nicht anonymisiert werden muss (vgl. VG Berlin, Entscheidung vom 5.6.2014 – AZ. 2 K 54.14). Ihr Vortrag lässt keinen Bezug zu einem bestimmten Vorgang oder einer konkreten Mitwirkung eines Bearbeiters oder einer Bearbeiterin des Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einem Vorgang erkennen, der damit entsprechenden Namen und Zuständigkeiten im Rahmen der Herausgabe des Geschäftsverteilungsplans verpflichten würde. Wenn gleich – wie ausgeführt – rechtlich nicht verpflichtet bin, Ihnen einen Geschäftsverteilungsplan mit den Namen und Zuständigkeiten sämtlicher Beschäftigter des BMAS zur Verfügung zu stellen, bin ich gleichwohl bereit, Ihnen einen Geschäftsverteilungsplan mit dem jeweiligen Namen ab der Funktion der Referatsleitungen aufwärts mitzuteilen. Bitte teilen Sie mir hierfür ihre persönliche E-Mail Adresse mit, dass ich Ihnen den Geschäftsverteilungsplan in elektronischer Form zusenden kann. Die Beantwortung ihres Ersuchens Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist nicht möglich. „FragdenStaat.de“ kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2014-09-10 IFG Antrag BMAS Geschäftsverteilungsplan per 2014-09-10 (AZ: [...]): E-Mail Adresse und Ergänzungsantra…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
2014-09-10 IFG Antrag BMAS Geschäftsverteilungsplan per 2014-09-10 (AZ: [...]): E-Mail Adresse und Ergänzungsantrag
Datum
18. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
Am 19.10.2014 um 00:53 Uhr BMAS privat eine E-Mail mit folgenden Inhalt geschickt: Sehr geehrter Herr Kazmierczak, vielen Dank für ihr Schreiben vom 8.10.2014, in der Sie zwecks Zusendung des BMAS Geschäftsverteilungsplan mit Aufgabengebiet, Namen und Zuständigkeit von der Leitungs- bis zur Referatsleiterebene um meine persönliche E-Mail Adresse baten. Meine E-Mail Adresse lautet: [...] In Ergänzung zu meinem Antrag vom 2014-09-10 stelle ich folgenden Ergänzungsantrag. Bitte übersenden Sie mir auf Basis von § 1 Abs. 1 als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG folgende Dokumente: 1. den Geschäftsverteilungsplan des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Angabe der Sachgebiets (vgl. Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) des Landes NRW per 2014-07-01; Link: http://www.mais.nrw.de/08_PDF/004/gvp_mais_01072014.pdf) in anonymisierter Form (vgl. untenstehende Erklärung) d.h. ohne ohne Nennung von Name, Berufs- und Funktionsbezeichnung sowie Büroanschrift und –telekommunikationsnummer von Bearbeitern des BMAS. 2. das in ihrem Schreiben vom 8.10.2014 erwähnte 2014-06-05 Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin mit dem Aktenzeichen 2 K 54.14) in anonymisierter Form (vgl. untenstehende Erklärung) Grundsätzlich bedarf ein Antrag keiner Begründung. Eine genaue Begründung ist gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG aber dann erforderlich, wenn der Antrag Daten von Dritten im Sinne des § 2 Nr. 2 IFG betrifft, da deren Geheimhaltungsrechte nach §§ 5 und 6 IFG (Schutz personenbezogener Daten bzw. Schutz geistigen Eigentums / Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis) tangiert sein könnten. Der Antragsteller kann aber gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 IFG das Verfahren beschleunigen, indem er sich – von vorneherein oder auf formlose Nachfrage - einverstanden erklärt, dass die Daten des betroffenen Dritten unkenntlich gemacht werden. Diese Einverständniserklärung gebe ich hiermit ab. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Danke im Voraus.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Aw: IFG Antrag BMAS Geschäftsverteilungsplan Am 27.10.2014 um 15:07 Uhr BMAS privat eine E-Mail mit folgenden Inha…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Aw: IFG Antrag BMAS Geschäftsverteilungsplan
Datum
27. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
Am 27.10.2014 um 15:07 Uhr BMAS privat eine E-Mail mit folgenden Inhalt geschickt: Guten Tag << Antragsteller:in >> @ Herr Peterka: Vielen Dank für die Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes. @ Herr Kazmierczak: Durch die Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes ist Punkt 1 meines Ergänzungsantrages vom 19.10.2014 erledigt. Ich bitte jedoch noch Übermittlung des von Ihnen in ihrem Schreiben vom 8.10.2014 erwähnte 2014-06-05 Urteils des Verwaltungsgerichts Berlin mit dem Aktenzeichen 2 K 54.14) in anonymisierter Form (vgl. 2014-10-19 Ergänzungsantrag). Danke im Voraus. Beste Grüße
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
IFG Antrag BMAS Geschäftsverteilungsplan Sehr [...], bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 19. Oktober 2014 übersende…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
IFG Antrag BMAS Geschäftsverteilungsplan
Datum
27. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [...], bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 19. Oktober 2014 übersende ich Ihnen als Anlage den Geschäftsverteilungsplan des BMAS. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
IFG Antrag BMAS Geschäftsverteilungsplan Sehr [...], anbei das von Ihnen gewünschte Urteil vom VG Berlin. Mit fr…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
IFG Antrag BMAS Geschäftsverteilungsplan
Datum
28. Oktober 2014
Status
Sehr [...], anbei das von Ihnen gewünschte Urteil vom VG Berlin. Mit freundlichen Grüßen