Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Grundsatzpapiere Jobcenter Rechtsaufsicht des Bundes

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Drucksache 20/7046 vom 26.02.2013 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg geht es um eine "Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. August 2012 „Zuständigkeiten für Eingaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“ (Drucksache 20/4867)". In Drucksache 20/7046 vom 26.02.2013 (vgl. http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/stellungnahme-des-senats-zu-dem-ersuchen-der-buergerschaft-vom-29-august-2012-zustaendi-20-4867 und http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/39883/stellungnahme-des-senats-zu-dem-ersuchen-der-b%C3%BCrgerschaft-vom-29-august-2012-%E2%80%9Ezust%C3%A4ndigkeiten-f%C3%BCr-eingaben-im-bereich-der-grundsicherung-f%C3%BCr.pdf) wird auf S. 2 auf die Rechtsaufsicht des Bundes gegenüber den Jobcentern erläutert. Auf S. 3 der genannten Drucksache finden sich dann folgende Ausführungen:

"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes [Urteil vom 20. Dezember 2007 (BVerfGE 2BvR 2433/04, BvR
2434/04); Ergänzung Antragsteller] ein Grundsatzpapier zur Rechtsaufsicht des Bundes ausgearbeitet.
Dieses Grundverständnis über die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde im Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II am 29./30. März 2011 zwischen Bund und Ländern unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände vorgestellt und konkretisiert."

Vor dem Hintergrund der vorherigen Ausführungen bitte ich um elektronische Dokumentenübermittlung gemäß § 8 Nr. 3 EGovG folgender Dokumente:

1.) Das BMAS Grundsatzpapier zur Rechtsaufsicht des Bundes gegenüber den Jobcentern unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Urteil vom 20. Dezember 2007 (BVerfGE 2BvR 2433/04, BvR 2434/04)
2.) Das unter 1.) genannten BMAS Grundsatzpapier, welches im Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II am 29./30. März 2011 zwischen Bund und Ländern unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände konkretisiert wurde.
3.) Das Protokoll zur Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II am 29./30. März 2011

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) mit Bitte um elektronischer Dokumentenübermittlung gemäß § 8 Nr. 3 EGovG, soweit dies möglich ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2016
  • Frist
    12. Februar 2016
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Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Drucksache 20/7046 vom 26.02.2013 der Bürgerschaft de…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Grundsatzpapiere Jobcenter Rechtsaufsicht des Bundes [#12455]
Datum
10. Januar 2016 09:52
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Drucksache 20/7046 vom 26.02.2013 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg geht es um eine "Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. August 2012 „Zuständigkeiten für Eingaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“ (Drucksache 20/4867)". In Drucksache 20/7046 vom 26.02.2013 (vgl. http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/stellungnahme-des-senats-zu-dem-ersuchen-der-buergerschaft-vom-29-august-2012-zustaendi-20-4867 und http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/39883/stellungnahme-des-senats-zu-dem-ersuchen-der-b%C3%BCrgerschaft-vom-29-august-2012-%E2%80%9Ezust%C3%A4ndigkeiten-f%C3%BCr-eingaben-im-bereich-der-grundsicherung-f%C3%BCr.pdf) wird auf S. 2 auf die Rechtsaufsicht des Bundes gegenüber den Jobcentern erläutert. Auf S. 3 der genannten Drucksache finden sich dann folgende Ausführungen: "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes [Urteil vom 20. Dezember 2007 (BVerfGE 2BvR 2433/04, BvR 2434/04); Ergänzung Antragsteller] ein Grundsatzpapier zur Rechtsaufsicht des Bundes ausgearbeitet. Dieses Grundverständnis über die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde im Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II am 29./30. März 2011 zwischen Bund und Ländern unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände vorgestellt und konkretisiert." Vor dem Hintergrund der vorherigen Ausführungen bitte ich um elektronische Dokumentenübermittlung gemäß § 8 Nr. 3 EGovG folgender Dokumente: 1.) Das BMAS Grundsatzpapier zur Rechtsaufsicht des Bundes gegenüber den Jobcentern unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Urteil vom 20. Dezember 2007 (BVerfGE 2BvR 2433/04, BvR 2434/04) 2.) Das unter 1.) genannten BMAS Grundsatzpapier, welches im Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II am 29./30. März 2011 zwischen Bund und Ländern unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände konkretisiert wurde. 3.) Das Protokoll zur Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II am 29./30. März 2011 Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) mit Bitte um elektronischer Dokumentenübermittlung gemäß § 8 Nr. 3 EGovG, soweit dies möglich ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Grundsatzpapiere Jobcenter Rechtsaufsicht des Bundes [#12455]
Datum
11. Januar 2016 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr IFG-Antrag vom 10.01.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr oben genannter Antrag liegt mir vor. Die Beantwort…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 10.01.2016
Datum
1. Februar 2016 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr oben genannter Antrag liegt mir vor. Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite "FragdenStaat.de" ist nicht möglich. Möglich wäre die Zusendung der Unterlagen an eine persönliche Mailadresse und auch die Übersendung der Unterlagen per Briefpost. Die Übersendung in Papierform könnte ggf. zu zusätzlichen Kosten führen, insbesondere von Kosten für Auslagen für Kopien. Wie dies zu beurteilen ist, können Sie der beigefügten Handreichung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen nach der IFGGebV entnehmen. Bitte teilen Sie mir mit, wie ich verfahren soll. Gegebenenfalls geben Sie mir bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr Antrag vom 10. Januar 2016 und Ergänzung mit Mail vom 2. Februar 2016 2016-02-02 folgende E-Mail an private E-…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 10. Januar 2016 und Ergänzung mit Mail vom 2. Februar 2016
Datum
2. Februar 2016
Status
Warte auf Antwort
2016-02-02 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: Gesendet: Dienstag, 02. Februar 2016 um 11:00 Uhr Von: "IIc1 BMAS" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: Ihr Antrag vom 10. Januar 2016 und Ergänzung mit Mail vom 2. Februar 2016 Sehr [...], bitte beachten Sie die Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Morgen Frau Beuttner, ich bitte um Übersendung der Unterlagen an folgende E-Mail Adresse: <<E-Mail-A…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2016-01-10 IFG-Antrag "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Grundsatzpapiere Jobcenter Rechtsaufsicht des Bundes" [#12455]
Datum
2. Februar 2016 09:07
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Guten Morgen Frau Beuttner, ich bitte um Übersendung der Unterlagen an folgende E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Zur Handreichung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen nach der IFGGebV habe ich zwei Fragen: 1.) Wann wurde die Handreichung erstellt? 2.) Handelt es sich bei der Handreichung um ein Dokument des BMAS oder ein zwischen den Bundesministerien abgestimmtes Dokument? Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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2016-02-03 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: Gesendet: Mittwoch, 03. Februar 2016 um 09:33 Uhr …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
2016-01-10 IFG-Antrag "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Grundsatzpapiere Jobcenter Rechtsaufsicht des Bundes" [#12455]
Datum
3. Februar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
2016-02-03 folgende E-Mail an private E-Mail Adresse erhalten: Gesendet: Mittwoch, 03. Februar 2016 um 09:33 Uhr Von: "IIa2 BMAS" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: [...] Betreff: AW: 2016-01-10 IFG-Antrag "Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Grundsatzpapiere Jobcenter Rechtsaufsicht des Bundes" [#12455] Sehr [...], für die IFGGebV ist das Bundesministerium des Innern (BMI) zuständig (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 1 IFG). Die Handreichung wurde dort erstellt. Ich bitte Sie, sich beim BMI über das Herausgabedatum und das Abstimmungsprozedere zu informieren. Die Anschrift lautet: Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin. Mit freundlichen Grüßen