Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): BMAS Grundsatzpapiere Jobcenter Rechtsaufsicht des Bundes
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Drucksache 20/7046 vom 26.02.2013 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg geht es um eine "Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 29. August 2012 „Zuständigkeiten für Eingaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“ (Drucksache 20/4867)". In Drucksache 20/7046 vom 26.02.2013 (vgl. http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/stellungnahme-des-senats-zu-dem-ersuchen-der-buergerschaft-vom-29-august-2012-zustaendi-20-4867 und http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/39883/stellungnahme-des-senats-zu-dem-ersuchen-der-b%C3%BCrgerschaft-vom-29-august-2012-%E2%80%9Ezust%C3%A4ndigkeiten-f%C3%BCr-eingaben-im-bereich-der-grundsicherung-f%C3%BCr.pdf) wird auf S. 2 auf die Rechtsaufsicht des Bundes gegenüber den Jobcentern erläutert. Auf S. 3 der genannten Drucksache finden sich dann folgende Ausführungen:
"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes [Urteil vom 20. Dezember 2007 (BVerfGE 2BvR 2433/04, BvR
2434/04); Ergänzung Antragsteller] ein Grundsatzpapier zur Rechtsaufsicht des Bundes ausgearbeitet.
Dieses Grundverständnis über die Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde im Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II am 29./30. März 2011 zwischen Bund und Ländern unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände vorgestellt und konkretisiert."
Vor dem Hintergrund der vorherigen Ausführungen bitte ich um elektronische Dokumentenübermittlung gemäß § 8 Nr. 3 EGovG folgender Dokumente:
1.) Das BMAS Grundsatzpapier zur Rechtsaufsicht des Bundes gegenüber den Jobcentern unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes Urteil vom 20. Dezember 2007 (BVerfGE 2BvR 2433/04, BvR 2434/04)
2.) Das unter 1.) genannten BMAS Grundsatzpapier, welches im Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II am 29./30. März 2011 zwischen Bund und Ländern unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände konkretisiert wurde.
3.) Das Protokoll zur Sitzung des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II am 29./30. März 2011
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) mit Bitte um elektronischer Dokumentenübermittlung gemäß § 8 Nr. 3 EGovG, soweit dies möglich ist. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Januar 2016
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12. Februar 2016
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