Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16. Juni 2014 wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales des 18. Deutschen Bundestag mittels der Ausschussdrucksache 18(11)132 (vgl. http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)132-2014_06-Bericht-BMAS.pdf) "Bericht zum „Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II"" seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über den Sachstand der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II unterrichtet. In der Ausschussdrucksache wird eine Zitat „Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zu den Eingliederungsleistungen im SGB II“ erwähnt. Zu dieser Arbeitsgruppe die nachfolgenden Fragen:

1. Auf wessen Beschluss wurde wann und wo die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II beschlossen?
2. Was ist Aufgabe, Zweck und Ziel der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II?
3. Aus wem setzt sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zusammen und wer leitet sie?
4. Wie war und/oder ist die Arbeits- und Verfahrensweise der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II?
5. Wie ist der Verfahrensstand bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II?
6. Wie viele Treffen haben zu welchen Themenfeldern bislang stattgefunden?
7. Wie viele Treffen sind derzeit noch zu welchen Themenfeldern geplant?
8. Auf wessen externer und interner Expertise wurde und wird bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zugegriffen?
9. Für welchen Termin ist die Vorlage eines Abschlussberichts vorgesehen?
10. Wann wird die Bundesregierung das Parlament über die Beratungen und das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II informieren?
11. Wann wird die Bundesregierung inhaltlich Stellung beziehen zu den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II?
12. Wann sollen mögliche Gesetzesänderungen bei Hartz IV aufgrund der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II in Kraft treten?

Bitte übersenden Sie mir diese amtlichen Informationen gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF.

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen.

Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben oder Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, möchte ich hierüber informiert werden und die Gelegenheit bekommen, mein Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem möchte ich die Möglichkeit erhalten, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Desweiteren bitte ich in diesen Fällen (Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe oder Verbundenheit des IFG-Antrags mit etwaigen Kosten) um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Gebühren, Auslagen und Kosten verbunden sind.

Allgemeine Hinweise und Bitten:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2014
  • Frist
    25. Juli 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 16. Juni 2014 wurde der Ausschuss für Arbeit und …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II [#6611]
Datum
23. Juni 2014 00:07
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, am 16. Juni 2014 wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales des 18. Deutschen Bundestag mittels der Ausschussdrucksache 18(11)132 (vgl. http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)132-2014_06-Bericht-BMAS.pdf) "Bericht zum „Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II"" seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über den Sachstand der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II unterrichtet. In der Ausschussdrucksache wird eine Zitat „Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zu den Eingliederungsleistungen im SGB II“ erwähnt. Zu dieser Arbeitsgruppe die nachfolgenden Fragen: 1. Auf wessen Beschluss wurde wann und wo die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II beschlossen? 2. Was ist Aufgabe, Zweck und Ziel der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II? 3. Aus wem setzt sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zusammen und wer leitet sie? 4. Wie war und/oder ist die Arbeits- und Verfahrensweise der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II? 5. Wie ist der Verfahrensstand bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II? 6. Wie viele Treffen haben zu welchen Themenfeldern bislang stattgefunden? 7. Wie viele Treffen sind derzeit noch zu welchen Themenfeldern geplant? 8. Auf wessen externer und interner Expertise wurde und wird bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zugegriffen? 9. Für welchen Termin ist die Vorlage eines Abschlussberichts vorgesehen? 10. Wann wird die Bundesregierung das Parlament über die Beratungen und das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II informieren? 11. Wann wird die Bundesregierung inhaltlich Stellung beziehen zu den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II? 12. Wann sollen mögliche Gesetzesänderungen bei Hartz IV aufgrund der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II in Kraft treten? Bitte übersenden Sie mir diese amtlichen Informationen gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF. Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben oder Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, möchte ich hierüber informiert werden und die Gelegenheit bekommen, mein Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem möchte ich die Möglichkeit erhalten, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Desweiteren bitte ich in diesen Fällen (Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe oder Verbundenheit des IFG-Antrags mit etwaigen Kosten) um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Gebühren, Auslagen und Kosten verbunden sind. Allgemeine Hinweise und Bitten: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beant…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II [#6611]
Datum
23. Juni 2014 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundesministerium für Arbeit und Soziales…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II [#6611]
Datum
25. Juli 2014 00:05
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II" vom 23.06.2014 (#6611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beant…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II [#6611]
Datum
25. Juli 2014 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundesministerium für Arbeit und Soziales…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SOR [IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II [#6611]
Datum
12. Oktober 2014 20:09
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II" vom 23.06.2014 (#6611) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II" [#6611]
Datum
12. Oktober 2014 20:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6611 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat meine Anfrage bisher nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet und die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Daher bitte ich um Vermittlung im Kontext meiner Anfrage an das BMAS. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG-Antrag beim BMAS Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend ein kurzes Schreiben in der o.g. Angelegenheit. Mit …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag beim BMAS
Datum
23. Oktober 2014 11:03
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
99,4 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend ein kurzes Schreiben in der o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr […], ich komme zurück auf ihre E-Mail vom 12. Oktober 2014, in der Sie an die Bearbeitung ihres IFG-Antrages…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], ich komme zurück auf ihre E-Mail vom 12. Oktober 2014, in der Sie an die Bearbeitung ihres IFG-Antrages vom 23. Juni 2014 erinnern. Aufgrund eines Büroversehens ist eine Bearbeitung ihres Antrages bisher leider unterblieben. Ich bitte um Verständnis. Die Bearbeitung ihres Antrages wird nunmehr zügig erfolgen. Die Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit habe ich entsprechend informiert. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG-Anfrage beim BMAS Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend eine kurze Information. Mit freundlichen G…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Anfrage beim BMAS
Datum
24. Oktober 2014 14:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
59,3 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, anliegend eine kurze Information. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen: Ihre E-Mail vom 23. Juni 2014 Sehr […], mit E-Mail vom 23. Juni 2014 bitten Si…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen: Ihre E-Mail vom 23. Juni 2014
Datum
11. November 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], mit E-Mail vom 23. Juni 2014 bitten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Umweltinformationsgesetzes (UIG) und Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um Auskunft zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe SGB II. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften sind jedoch nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des UIG und VIG sind nicht eröffnet. Das IFG beinhaltet keinen Anspruch auf die Beantwortung allgemeiner Fragen ohne Aktenbezug sowie die Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Unabhängig davon, beantworte ich gerne Ihre Fragen: 1. Auf wessen Beschluss wurde wann und wo die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II beschlossen? Der Bund-Länder-Ausschuss (BLA) nach § 18c Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) hat am 30. März 2011 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, in der zentrale Fragen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Fragen der Aufsicht nach §§ 47 und 48 SGB II im Bereich der Eingliederung in Arbeit erörtert werden (vgl. §18c Absatz 1 Satz 2 SGB II). Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II (AG Eingliederung SGB II) ist eine eigenständige Einrichtung auf Arbeitsebene von Bund und Ländern zum kontinuierlichen Fachaustausch und zur Erörterung auftretender Fachausschüsse bei der Eingliederung in Arbeit in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. 2. Was ist Aufgabe, Zweck und Ziel der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II? Die AG Eingliederung SGB II als Teil der BLA beobachtet und berät die zentralen Fragen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Fragen der Aufsicht nach den §§ 47 und 48 im Bereich der Eingliederung für Arbeit (vgl. § 18c Absatz 1 SGB II). Der Aufgabenbereich der AG Eingliederung SGB II wurde wie folgt konkretisiert: • Erörterung aller Fragen zur Umsetzung des SGB II im Bereich der Eingliederung für Arbeit. • Erarbeitung einer einheitlichen Rechtsauslegung zu den Eingliederungsleistungen im SGB II als Hilfestellung für die Praxis und zur Herstellung von Rechtssicherheit. • Als Bestandteil auch die Identifizierung der Grenzen des Rechts und Erarbeitung von Aspekten der Weiterentwicklung des SGB II im Bereich der Eingliederung in Arbeit. Das dient folgenden Zielen: • Eine möglichst rechtsichere Nutzung der Eingliederungsleistungen im SGB II, insbesondere der Instrument, die mit dem Gesetz zur Verbesserung von Eingliederungsleistungen am Arbeitsmarkt neu geregelt bzw. überarbeit werden. • Absicherung einer einheitlichen Auslegung und bedarfsgerechten Handhabung der Eingliederungsleistungen. • Feststellung besonderer Förderbedarfe der Hilfeberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre Berücksichtigung in der Handhabung der Instrumente. • Feststellung besonderer Förderbedarfe der Hilfeberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre Berücksichtigung bei der Weiterentwicklung des geltenden Rechts. 3. Aus wem setzt sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zusammen und wer leitet sie? Mitglieder der AG Eingliederung SGB II sind Fachbeamte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Fachministerien der Länder. Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesagentur für Arbeit sind als mitberatende Mitglieder ohne Stimmrecht ebenfalls in der AG Eingliederung SGB II vertreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Vorsitz. 4. Wie war und/oder ist die Arbeits- und Verfahrensweise der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II? Die AG Eingliederung SGB II erörtert die Themen ihres Aufgabenbereiches grundsätzlich abschließend und fasst Beschlüsse in ihrem Aufgabenbereich. Im Ausnahmefall kann der BLA mit der Erörterung der Beschlussfassung befasst werden. Die Beschlüsse der Arbeitsgruppe werden einstimmig gefasst. Die Arbeitsgruppe berichtet dem BLA regelmäßig über Stand und Inhalt ihrer Erörterungen sowie über die gefassten Beschlüsse. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe finden in der Regel jeweils 2 Monate vor der Sitzung des BLA statt. 5. Wie ist der Verfahrensstand bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II? Wie bereits unter erstens beschrieben, handelt es sich um eine ständige Einrichtung im Rahmen des BLA. Es wurden und werden vielfältige Fragestellungen im Bereich der Eingliederungsleistungen erörtert und geklärt. 6. Wie viele Treffen haben zu welchen Themenfeldern bislang stattgefunden? Die AG Eingliederung SGB II hält seit 2011 in der Regel zwei Sitzungen pro Jahr ab. Themenschwerpunkte waren: • Die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der für die Grundsicherung für Arbeitssuchende zuständigen Ministerien der Länder als ausführende Stellen nach §§ 47, 48 SGB II zu den Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II i. V. m. §§ 44, 45 SGB III und § 16f SGB II (Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Freie Förderung) vor dem Hintergrund des zum 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungsleistungen am Arbeitsmarkt (http://sgb2.info/rechtliche-grundlagen/…) • Die Erarbeitung eines Konzepts, das strategisch sinnvolle Ansätze für die existenzsichernde und nachhaltige Integration von Langzeitleistungsbeziehern (Referenzprozess) aufzeigt, die mit dem geltenden Gesetz umgesetzt sind. Hierzu wurden vorliegende Erfahrungen der Jobcenter sowie der Länder und der Bundesagentur für Arbeit systematisch ausgewertet. Das Ergebnis findet sich in der Broschüre „LANGZEITLEITUNGSBEZIEHENDE IM SGB II – Handlungsansätze zur Unterstützung und Förderung. Ausgewählte Beispiele zur Verringerung von Langzeitleistungsbezug.“ – (http://sgb2.info/service-und-informatio…) • Erstellung einer Analyse, ob und welche Veränderungen bei den Förderungsinstrumenten und den verfügbaren Eingliederungsleistungen geprüft werden müssen, um einen spürbaren, nachhaltigen und langfristigen Abbau des Langzeitleistungsbezuges zu ermöglichen. Die abschließende Bewertung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht noch aus. 7. Wie viele Treffen sind derzeit noch zu welchen Themenfeldern geplant? Die AG Eingliederung SGB II ist eine ständige Einrichtung, die kontinuierlich Sitzungen abhält. Die zu erörternden Themen werden jeweils im Zuge der Sitzungsvorbereitung von den AG-Mitgliedern übermittelt. Themen können sich beispielsweise aus Fragestellungen in der praktischen Umsetzung oder aus Fragen zur Rechtsauslegung ergeben. 8. Auf wessen externer und interner Expertise wurde und wird bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zugegriffen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Länder können jeweils in ihren Aufsichtssträngen auf umfangreiche Expertise von Praktikern aus den Jobcentern zurückgreifen. Zu den einzelnen Themen werden Praxisvertreter zu den AG-Sitzungen eingeladen. Interne Expertise ist durch die Teilnahme der betroffenen Fachreferate des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sichergestellt. 9. Für welchen Termin ist die Vorlage eines Abschlussberichts vorgesehen? Da es sich um eine kontinuierliche arbeitende Arbeitsgruppe handelt, ist die Fragestellung nach einem Abschlussbericht obsolet. Die AG Eingliederung SGB II berichtet turnusmäßig dem BLA über ihre Tätigkeit. 10. Wann wird die Bundesregierung das Parlament über die Beratungen und das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II informieren? Wie bereits bei unter erstens beschrieben, handelt es sich um eine Arbeitsgruppe des BLA nach § 18c SGB II, die auf Arbeitsebene tätig ist. § 18c SGB begründet keine Berichtspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag. 11. Wann wird die Bundesregierung inhaltlich Stellung beziehen zu den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II? Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Arbeitsgruppe, die dem fachlichen Austausch und der Erörterung von Umsetzungsfragen im Bereich der Eingliederungsleistungen dient, ist obsolet. 12. Wann sollen mögliche Gesetzesänderungen bei Hartz IV aufgrund der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II in Kraft treten? Soweit die AG Eingliederung SGB II Änderungsbedarf bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit identifiziert, erfolgt die weitere Behandlung im Rahmen der üblichen Vorgehensweise ministerieller Arbeit. Gegenwärtig werden verschiedene Überlegungen zur Weiterentwicklung der Eingliederungsleistungen für eine nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bewertet. Die abschließende Entscheidung über gesetzliche Änderungen bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
2014-11-20 23:29 per privater E-Mail folgenden Nachicht an das BMAS Referat IIc4 gesendet: Diese E-Mail bitte an …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
2014-06-23 IFG Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II (AZ: [...])
Datum
20. November 2014
Status
Warte auf Antwort
2014-11-20 23:29 per privater E-Mail folgenden Nachicht an das BMAS Referat IIc4 gesendet: Diese E-Mail bitte an Herrn Weger vom Referat IIc4 weiterleiten. Sehr geehrter Herr Weger, ich bedanke mich herzlich bei Ihnen für ihr Schreiben vom 11.11.2014 mit den ausführlichen Informationen zur Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II. Zu diesem Schreiben bitte ich um folgende ergänzende Auskünfte: Sie schreiben auf S. 2 des 2014-11-11 Schreibens: „Eine möglichst rechtsichere Nutzung der Eingliederungsleistungen im SGB II, insbesondere der Instrumente, die mit dem Gesetz zur Verbesserung von Eingliederungsleistungen am Arbeitsmarkt neu geregelt bzw. überarbeit werden.“ Welche Instrumente sollen mit dem Gesetz zur Verbesserung von Eingliederungsleistungen am Arbeitsmarkt neu geregelt bzw. überarbeit werden? In welchen Stadium befindet sich das Gesetz zur Verbesserung von Eingliederungsleistungen am Arbeitsmarkt neu geregelt bzw. überarbeit werden (z.B. Erstellung Gesetzentwurf, Ressortabstimmung, etc.)? Wann soll das Gesetz zur Verbesserung von Eingliederungsleistungen am Arbeitsmarkt in den Bundestag eingebracht werden? Sie schreiben auf S. 3 des 2014-11-11 Schreibens: „Die Sitzungen der Arbeitsgruppe finden in der Regel jeweils 2 Monate vor der Sitzung des BLA statt.“ Frage: Wie ist der Sitzungsrhythmus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Sie schreiben auf S. 4 des 2014-11-11 Schreibens: „Interne Expertise ist durch die Teilnahme der betroffenen Fachreferate des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sichergestellt.“ Welche Fachreferate des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind das? Sie schreiben auf S. 3 des 2014-11-11 Schreibens: „Die AG Eingliederung SGB II erörtert die Themen ihres Aufgabenbereiches grundsätzlich abschließend und fasst Beschlüsse in ihrem Aufgabenbereich. Im Ausnahmefall kann der BLA mit der Erörterung der Beschlussfassung befasst werden. Die Beschlüsse der Arbeitsgruppe werden einstimmig gefasst. Die Arbeitsgruppe berichtet dem BLA regelmäßig über Stand und Inhalt ihrer Erörterungen sowie über die gefassten Beschlüsse.“ Können Sie mir bitte den letzten Bericht der AG Eingliederung SGB II an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe über Stand und Inhalt ihrer Erörterungen sowie über die gefassten Beschlüsse unter Schwärzung geheimhaltungsbedürftiger Informationen sowie Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, (vgl. § 7 Abs. 2 IFG) als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG übermitteln? Danke im Voraus. Beste Grüße
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gesendet: Mittwoch, 22. April 2015 um 09:16 Uhr Von: [...] An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: 2014-06-23 …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
2014-06-23 IFG Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II (AZ: [...])
Datum
22. April 2015
Status
Warte auf Antwort
Gesendet: Mittwoch, 22. April 2015 um 09:16 Uhr Von: [...] An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: 2014-06-23 IFG Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II (AZ: [...]) Diese E-Mail bitte an Herrn Weger vom Referat IIc4 weiterleiten. Sehr geehrtAntragsteller/in an die [...] E-Mail vom 21. November 2014 um 00:29 Uhr (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesministerium-fur-arbeit-und-soziales-bund-lander-arbeitsgruppe-eingliederung-sgb-ii/#nachricht-22353) und die dort genannten Fragen erinnere ich Sie mit dieser E-Mail. Ich möchte Sie bitten die unten genannten Fragen mir zu beantworten. Sollte diese Fragen durch das IFG nicht gedeckt sein, so bitte ich mein Anliegen als Petition gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden. Was den letzten Punkt der 2014-11-21 E-Mail betrifft, so weise ich auf die Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zum IFG hin. In den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zum IFG (vgl. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_21112005_V5a13025016.htm) heißt es: "Die Information ist unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) - zu erteilen oder abzulehnen. Im Regelfall soll die Information innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bei der Behörde erfolgen. Erfolgt sie später, ist der Antragsteller innerhalb eines Monats formlos über die Gründe zu unterrichten." Bitte informieren Sie mich daher umgehend über den Stand meiner Anfrage. Danke im Voraus. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Diese E-Mail bitte ans Referat IIc4 weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrte Damen und Herren, mit privater E…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2014-06-23 IFG Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II (AZ: IIc4 – 96 – Antragsteller/in) [#6611]
Datum
31. Juli 2015 19:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Diese E-Mail bitte ans Referat IIc4 weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrte Damen und Herren, mit privater E-Mail vom 20.11.2014 bat ich um die Übermittlung des letzten Berichts der AG Eingliederung SGB II an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe über Stand und Inhalt der Erörterungen sowie über die gefassten Beschlüsse. Die Übermittlung sollte unter Schwärzung geheimhaltungsbedürftiger Informationen sowie Informationen, in denen Belange Dritter berührt sind, (vgl. § 7 Abs. 2 IFG) als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG erfolgen (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesministerium-fur-arbeit-und-soziales-bund-lander-arbeitsgruppe-eingliederung-sgb-ii/#nachricht-22353). Nachdem ich seit einigen Monaten nichts von Ihnen in der Angelegenheit gehört habe, beantrage ich hiermit gemäß §1 Abs. 1 Satz 1 IFG erneut den angeforderten Bericht in der gerade beschriebenen Form und ergänzend im Rahmen einer Bürgeranfrage die Beantwortung meiner Fragen vom 20.11.2014 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesministerium-fur-arbeit-und-soziales-bund-lander-arbeitsgruppe-eingliederung-sgb-ii/#nachricht-22353). Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] 2014-06-23 IFG Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II (AZ: IIc4 – 96 – Antragsteller/in) [#6611]
Datum
3. August 2015 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr […], ich komme zurück auf Ihre erneuten Anfragen zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II vom 20 …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II
Datum
20. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr […], ich komme zurück auf Ihre erneuten Anfragen zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II vom 20 November 2014 bzw. 31 Juli 2015. Zu ihren weitergehenden Nachfragen zu meinen ausführlichen Erörterungen vom 11. November 2014 nehme ich wie folgt Stellung: Das von Ihnen angesprochene Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt ist bereits am 1. April 2012 in Kraft getreten. Aufgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II war es, eine rechtssichere Nutzung der Eingliederungsleistungen im SGB II, insbesondere der Instrumente, die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt neu geregelt bzw. überarbeitet wurden, zu ermöglichen. Insoweit handelte es sich in meinem Schreiben vom 11. November 2014 um einen bedauerlichen Schreibfehler, den ich zu entschuldigen bitte. Gleichwohl ist die Weiterentwicklung der Eingliederungsinstrumente im Dialog mit den Ländern und weiteren Parteien ein Bestandteil des von Frau Bundesministerin Andrea Nahles vorgestellten Konzeptes zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Diese Überlegungen hierzu sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Der Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II tritt zweimal jährlich zu einer Sitzung zusammen. Dementsprechend ist der Sitzungsrhythmus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II ebenfalls zweimal jährlich. Soweit Sie um Nennung der an einer Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II teilnehmenden Fachreferate des BMAS bitten, verweise ich auf das Organigramm des BMAS. Das Organigramm finden Sie auf der Seite der Internetseite des BMAS. Entsprechend den zu behandelnden Themen erfolgt eine Beteiligung der zuständigen Referate. In der Anlage übersende ich Ihnen die Berichte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe SGB II zu den letzten beiden Sitzungen des Bund-Länder-Ausschusses nach § 18c SGB II am 10. Dezember 2014 und am 24. Juni 2015. Mit freundlichen Grüßen