Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 16. Juni 2014 wurde der Ausschuss für Arbeit und Soziales des 18. Deutschen Bundestag mittels der Ausschussdrucksache 18(11)132 (vgl. http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)132-2014_06-Bericht-BMAS.pdf) "Bericht zum „Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II"" seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über den Sachstand der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im SGB II unterrichtet. In der Ausschussdrucksache wird eine Zitat „Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zu den Eingliederungsleistungen im SGB II“ erwähnt. Zu dieser Arbeitsgruppe die nachfolgenden Fragen:
1. Auf wessen Beschluss wurde wann und wo die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II beschlossen?
2. Was ist Aufgabe, Zweck und Ziel der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II?
3. Aus wem setzt sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zusammen und wer leitet sie?
4. Wie war und/oder ist die Arbeits- und Verfahrensweise der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II?
5. Wie ist der Verfahrensstand bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II?
6. Wie viele Treffen haben zu welchen Themenfeldern bislang stattgefunden?
7. Wie viele Treffen sind derzeit noch zu welchen Themenfeldern geplant?
8. Auf wessen externer und interner Expertise wurde und wird bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II zugegriffen?
9. Für welchen Termin ist die Vorlage eines Abschlussberichts vorgesehen?
10. Wann wird die Bundesregierung das Parlament über die Beratungen und das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II informieren?
11. Wann wird die Bundesregierung inhaltlich Stellung beziehen zu den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II?
12. Wann sollen mögliche Gesetzesänderungen bei Hartz IV aufgrund der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II in Kraft treten?
Bitte übersenden Sie mir diese amtlichen Informationen gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen.
Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben oder Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, möchte ich hierüber informiert werden und die Gelegenheit bekommen, mein Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem möchte ich die Möglichkeit erhalten, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Desweiteren bitte ich in diesen Fällen (Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe oder Verbundenheit des IFG-Antrags mit etwaigen Kosten) um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Gebühren, Auslagen und Kosten verbunden sind.
Allgemeine Hinweise und Bitten:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Juni 2014
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25. Juli 2014
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II [#6611]
- Datum
- 23. Juni 2014 00:07
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- AW: SOR [IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II [#6611]
- Datum
- 23. Juni 2014 14:59
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- Betreff
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II [#6611]
- Datum
- 25. Juli 2014 00:05
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- AW: SOR [IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II [#6611]
- Datum
- 25. Juli 2014 12:48
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- Betreff
- SOR [IVBV] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II [#6611]
- Datum
- 12. Oktober 2014 20:09
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Vermittlung bei Anfrage "Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II" [#6611]
- Datum
- 12. Oktober 2014 20:12
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- IFG-Antrag beim BMAS
- Datum
- 23. Oktober 2014 11:03
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Betreff
- Datum
- 24. Oktober 2014
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- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- IFG-Anfrage beim BMAS
- Datum
- 24. Oktober 2014 14:36
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Zugang zu amtlichen Informationen: Ihre E-Mail vom 23. Juni 2014
- Datum
- 11. November 2014
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Betreff
- 2014-06-23 IFG Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II (AZ: [...])
- Datum
- 20. November 2014
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Betreff
- 2014-06-23 IFG Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II (AZ: [...])
- Datum
- 22. April 2015
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- 2014-06-23 IFG Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II (AZ: IIc4 – 96 – Antragsteller/in) [#6611]
- Datum
- 31. Juli 2015 19:37
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- AW: APO [IVBV] 2014-06-23 IFG Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II (AZ: IIc4 – 96 – Antragsteller/in) [#6611]
- Datum
- 3. August 2015 09:46
- Status
- Warte auf Antwort
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Betreff
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bund Länder-Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II
- Datum
- 20. Oktober 2015
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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