Bundesmittel für Verein "El Faro"

Hat der der Verein zur Hilfe und Unterstützung von Opfern sexuellen Missbrauchs und Gewalt, "El Faro e.V.", in Berlin, Hannover und Hamburg, in den vergangenen zehn Jahren Bundesmittel erhalten? Bitte einzeln nach Beantragenden, Höhe der Mittel, Projektbeschreibung sowie gegebenenfalls zugehörigem Bundesprogramm auflisten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2023
  • Frist
    14. Oktober 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat der der Verein zur Hilfe und Unte…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesmittel für Verein "El Faro" [#288123]
Datum
12. September 2023 12:34
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat der der Verein zur Hilfe und Unterstützung von Opfern sexuellen Missbrauchs und Gewalt, "El Faro e.V.", in Berlin, Hannover und Hamburg, in den vergangenen zehn Jahren Bundesmittel erhalten? Bitte einzeln nach Beantragenden, Höhe der Mittel, Projektbeschreibung sowie gegebenenfalls zugehörigem Bundesprogramm auflisten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288123/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren nachfolgenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Bundesmittel für Verein "El Faro" [#288123]
Datum
4. Oktober 2023 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren nachfolgenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. September 2023 ergeht folgender Bescheid Der Antrag wird wie folgt entschieden: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ist nicht gebührenpflichtig. I. Rechtsgrundlage für Ihren Antrag ist § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG. Danach hat jede Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Auf Ihre Frage, ob der Verein zur Hilfe und Unterstützung von Opfern sexuellen Missbrauchs und Gewalt, "El Faro e.V.", in Berlin, Hannover und Hamburg, in den vergangenen zehn Jahren Bundesmittel erhalten hat, teilen wir mit, dass von Seiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) der Verein "El Faro e.V." in den vergangenen 10 Jahren nicht gefördert worden ist. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen