Bundesnetzagentur empfiehlt Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk

Anfrage an: Bundesnetzagentur

In ihrer Pressemitteilung warnen sie allgemein vor smarten Geräten ohne diese konkret zu benennen.

Die Geräte müssen einzeln abgefragt werden. Anscheinend per Email und nicht wie unten angegeben per Telefon, denn die Mitarbeiterin konnte telefonisch nicht weiterhelfen.

Bitte veröffentlichen sie diese Liste.
Ich kann nicht nachvollziehen warum eine Liste erstellt wird und die Geräte nur einzeln abgefragt werden können. Das erhöht die Hürde anzufragen ("niedrigschwelliges Angebot") und verursacht unnötigen Aufwand auf Seiten der Bundesnetzagentur.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In ihrer Pressemi…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesnetzagentur empfiehlt Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk [#236071]
Datum
22. Dezember 2021 11:01
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In ihrer Pressemitteilung warnen sie allgemein vor smarten Geräten ohne diese konkret zu benennen. Die Geräte müssen einzeln abgefragt werden. Anscheinend per Email und nicht wie unten angegeben per Telefon, denn die Mitarbeiterin konnte telefonisch nicht weiterhelfen. Bitte veröffentlichen sie diese Liste. Ich kann nicht nachvollziehen warum eine Liste erstellt wird und die Geräte nur einzeln abgefragt werden können. Das erhöht die Hürde anzufragen ("niedrigschwelliges Angebot") und verursacht unnötigen Aufwand auf Seiten der Bundesnetzagentur.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236071/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Z21f IFG 033 Fie Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 22.12.2021 lehne i…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Bundesnetzagentur empfiehlt Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk [#236071]
Datum
23. Dezember 2021 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Z21f IFG 033 Fie Sehr Antragsteller/in Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem IFG vom 22.12.2021 lehne ich ab. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Sie stellten bei der Bundesnetzagentur Antrag nach dem IFG bzw. UIG auf Zugang zu amtlichen Informationen bzgl. einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur betreffend die Empfehlung, beim Kauf smarter Produkte als Weihnachtsgeschenk Vorsicht walten zu lassen. Sie begehren die Herausgabe einer Liste/Übersicht/Datei mit den Produkten, gegen die die Bundesnetzagentur vorgegangen ist. Eine solche Auflistung wird bei der Bundesnetzagentur nicht geführt. Da der Anspruch auf Informationszugang nur auf vorhandene (vgl. z.B. BeckOK InfoMedienR/Debus, 34. Ed. 1.11.2021, IFG § 1 Rn. 155) amtliche Informationen beschränkt ist, war der Antrag daher abzulehnen, da keine solchen Informationen vorliegen. Eine solche Übersicht wird nicht geführt, da die Bundesnetzagentur nicht über eine Rechtsgrundlage verfügt, um vor Produkten zu warnen, daher keine Veröffentlichung dieser Art vornehmen kann. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Die Antwort verstehe ich dennoch nicht …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesnetzagentur empfiehlt Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk [#236071]
Datum
23. Dezember 2021 20:43
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Die Antwort verstehe ich dennoch nicht ganz. Wenn Sie schreiben: "Eine solche Auflistung wird bei der Bundesnetzagentur nicht geführt" heißt das es gibt keine Liste? Oder solch eine Liste wird aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlicht, obwohl sie existiert? Jede Anfrage resultiert also in einer Einzelfallprüfung des entsprechenden Gerätes? Vielen Dank und viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236071/
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachfrage kann ich wie folgt beantworten: Es gibt keine Liste, es wird keine solche g…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Bundesnetzagentur empfiehlt Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk [#236071]
Datum
29. Dezember 2021 08:58
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachfrage kann ich wie folgt beantworten: Es gibt keine Liste, es wird keine solche geführt. Jede Anfrage eines Verbrauchers löst eine Vorprüfung aus, ob ein Verwaltungsverfahren bzgl. des angefragten Produkts durchgeführt wird, weil es gegen von der Bundesnetzagentur überwachte Vorschriften verstößt. Bei diesen Prüfungen wird selbstverständlich auf das behördenintern bei den zuständigen Sachbearbeitern vorhandene Wissen zurückgegriffen. Auf dieser Basis bzgl. den Ergebnissen der Vorprüfung basierend wird dann dem Verbraucher geantwortet. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Danke für die schnelle aufklärende Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bundesnetzagentur empfiehlt Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten als Weihnachtsgeschenk [#236071]
Datum
30. Dezember 2021 14:27
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für die schnelle aufklärende Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236071/